Betreuungsangebot Musterklauseln

Betreuungsangebot. (1) Das in der Kindertageseinrichtung Lindewitt vorhandene Betreuungsangebot wird anhand der Gruppenarten gemäß § 17 Abs. 1 KiTaG und der Gruppengrößen gemäß § 25 KiTaG einschließlich Öffnungszeiten und Randzeitenbetreuung entsprechend der als Anlage 1 zu dieser Vereinbarung beigefügten Auflistung (Tabelle) definiert.
Betreuungsangebot. Das Betreuungsangebot findet während der Schulzeiten von montags bis donners- tags in der Zeit von 13.20 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Während der Schulferien und der beweglichen Ferientage wird die pädagogische Betreuung nicht angeboten. Die Betreuung findet grundsätzlich in den Schulräumen der Maristenschule ein- schließlich des Schulhofes statt. Soweit sich die Betreuung auf außerschulische Lernorte erstreckt, erkläre(n) ich / wir hiermit unser ausdrückliches Einverständnis. Das Betreuungsangebot beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in dem Betreuungs- raum. Während der Betreuung sind die Betreuungspersonen befugt, den Kindern gegenüber Weisungen und Anordnungen zu erteilen.
Betreuungsangebot. (1) Das in der Kindertageseinrichtung Wallsbüll vorhandene Betreuungsangebot wird anhand der Gruppenarten gemäß § 17 Abs. 1 KiTaG und der Gruppengrößen gemäß § 25 KiTaG einschließlich Öffnungszeiten und Randzeitenbetreuung entsprechend der als Anlage 1 zu dieser Vereinbarung beigefügten Auflistung (Tabelle) definiert.
Betreuungsangebot. Das Betreuungsangebot soll dazu beitragen, eine sichere Betreuung bis 13.00 Uhr (bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde) zu gewährleisten. Eine vollständige Bearbei- tung der Hausaufgaben (sowie Korrektur) kann nicht gewährleistet werden. Die Betreuung findet nur an Schultagen statt. Mittagsverpflegung wird in der Betreuungsmaßnahme „Schule acht bis eins“ grundsätz- lich nicht angeboten. Die Ferienbetreuung kann von Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen werden, die nicht an der Offenen Ganztagsgrundschule angemeldet sind. In diesem Fall beträgt der Elternbeitrag 50,00 € pro Woche und Kind zuzgl. der Aufwendungen für das Mittagessen.
Betreuungsangebot 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.