Betreuungsentgelt. 3.1 Die Sorgeberechtigten sind für die Betreuung eines Kindes in einer Krippengruppe bis zum ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Zahlung eines Betreuungsentgelts verpflichtet. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist. 3.2 Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfolgt ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung des Kindes für die Sorgeberechtigten kostenfrei. Die Kostenfreiheit erstreckt sich auf die gesetzlich vorgesehene Mindestbetreuungszeit gem. § 12 KitaG, höchstens jedoch auf eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich. 3.3 Im Falle der Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den in Abs. 2 genannten Umfang hinaus, erhebt der Xxxxxx ein Betreuungsentgelt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 i.V.m. § 21 S. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist. 3.4 Das Betreuungsentgelt gem. Abs. 1 bzw. 3 für die vereinbarte Betreuungszeit wird durch die Gemeinde Dersum nach billigem Ermessen durch Satzung nach der beiliegender Entgeltstaffel festgesetzt. Er wird Ihnen gesondert mitgeteilt. Neuregelungen der Betreuungszeit können eine Veränderung des Betreuungsentgelts zur Folge haben. Allgemeine Anpassungen werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt. Ein Neuabschluss des Betreuungsvertrages bei einer Anpassung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht. Den Eltern bleibt es unbenommen, bei der politischen Gemeinde, beim Jugendamt oder beim Sozialamt einen Antrag auf Befreiung oder Kostenübernahme zu stellen. 3.5 Für die Verpflegung des Kindes in der Einrichtung wird vereinbart, dass folgende Entgelte als Pauschale zu entrichten sind: Mittagessen: 2,50 EUR pro Mittagessen (Monatliche Abrechnung) 3.6 Das Betreuungsentgelt i.S.v. Abs. 4 bzw. das Verpflegungsentgelt i.S.v. Abs. 5 ist monatlich und zwar spätestens bis zum 5. Werktag eines Monats, per SEPA- Lastschriftmandat im Voraus zu zahlen. Es ist während des gesamten Kindertagesstättenjahres, insbesondere auch in den Ferien und während Fehlzeiten, insbesondere Krankheitszeiten des Kindes, zu zahlen. Fälle der vorübergehenden Schließung der Einrichtung aus besonderem Grund (Ziff. 1 Abs. 2 a.E. dieses Vertrags) lassen die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgeltes unberührt. Dies gilt nicht, sofern sie auf ein Verschulden der Einrichtung zurückzuführen sind. 3.7 Die Kirchengemeinde kann das Betreuungsentgelt wegen Steigerung der Personal- und Sachkosten oder der Veränderung der Zuschüsse Dritter nach Anhörung des Elternbeirat durch schriftliche Erklärung, die den Sorgeberechtigten spätestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt zu geben ist, gegenüber den Sorgeberechtigten neu festsetzen. Die Änderung darf den anderen Vertragsteil nicht unzumutbar beeinträchtigen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass, sofern das Betreuungsentgelt gem. Abs 1 und 3 dieses Vertrages durch die Kommune festgesetzt worden ist, dieser das Recht zusteht, die Höhe des Entgelts gegebenenfalls neu festzusetzen, sofern sich die Grundlagen für die Ermittlung des Betreuungsentgelts maßgeblich geändert haben.
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Samples: Betreuungsvertrag
Betreuungsentgelt. 3.1 Die Sorgeberechtigten sind AWO.DUS erhebt für die Betreuung eines Kindes ein Betreuungsentgelt, das sich an dem nach- folgendem Staffel-Modell orientiert: Gebuchte Stunden pro Woche Preis pro Stunde* 1 - 3 10,40 Euro 4 - 8 6,50 Euro 9 - max. 5,25 Euro Die Abrechnung der gebuchten Betreuungsstunden *zzgl. 6,50 € für Spiel- und Bastelmaterialien sowie für Verbrauchs- und Hygieneartikel werden monatlich, jeweils am Monatsende, per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Rechnung in einer Krippengruppe bis zum ersten Tag des Monats, in Papierform wird Ihnen vor dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Zahlung eines Betreuungsentgelts verpflichtetLastschrifteinzug per Post zugestellt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen Eine Zahlungsverpflichtung besteht auch für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrageinen Feiertag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.2 Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfolgt ab dem ersten Tag des Monatseine Schulwoche fällt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung des Kindes für die Sorgeberechtigten kostenfrei. Die Kostenfreiheit erstreckt sich auf die gesetzlich vorgesehene Mindestbetreuungszeit gem. § 12 KitaG, höchstens jedoch auf eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich.
3.3 Im Falle der Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den in Abs. 2 genannten Umfang hinaus, erhebt der Xxxxxx ein Betreuungsentgelt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 i.V.m. § 21 S. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.4 Das Betreuungsentgelt gem. Abs. 1 bzw. 3 für die vereinbarte Betreuungszeit wird durch die Gemeinde Dersum nach billigem Ermessen durch Satzung nach der beiliegender Entgeltstaffel festgesetzt. Er wird Ihnen gesondert mitgeteilt. Neuregelungen der Betreuungszeit können eine Veränderung des Betreuungsentgelts zur Folge haben. Allgemeine Anpassungen werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt. Ein Neuabschluss des Betreuungsvertrages bei einer Anpassung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht. Den Eltern bleibt es unbenommen, bei der politischen Gemeinde, beim Jugendamt oder beim Sozialamt einen Antrag auf Befreiung oder Kostenübernahme zu stellen.
3.5 Für die Verpflegung des Kindes in der Einrichtung wird vereinbart, dass folgende Entgelte als Pauschale zu entrichten sind: Mittagessen: 2,50 EUR pro Mittagessen (Monatliche Abrechnung)
3.6 Das Betreuungsentgelt i.S.v. Abs. 4 bzw. das Verpflegungsentgelt i.S.v. Abs. 5 ist monatlich und zwar spätestens bis zum 5. Werktag eines Monats, per SEPA- Lastschriftmandat im Voraus zu zahlen. Es ist während des gesamten Kindertagesstättenjahres, insbesondere auch in den Ferien und während Fehlzeiten, insbesondere Krankheitszeiten des Kindes, zu zahlen. Fälle der vorübergehenden Schließung der Einrichtung aus besonderem Grund (Ziff. 1 Abs. 2 a.E. dieses Vertrags) lassen die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgeltes unberührtanschließendem Brückentag. Dies gilt nicht, sofern sie auf ein Verschulden der Einrichtung zurückzuführen sind.
3.7 Die Kirchengemeinde kann das Betreuungsentgelt wegen Steigerung der Personal- und Sachkosten oder der Veränderung der Zuschüsse Dritter nach Anhörung des Elternbeirat durch schriftliche Erklärungauch für alle Tage, die aufgrund von Sturm/Orkan Warnung zu einer Schulschließung führen. Eine Rückerstattung der Betreuungskosten aufgrund von Krankheit erfolgt erst nach mindestens einer Woche Abwesenheit und nach Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Rückvergütung verbindlich gebuchter, jedoch nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten ist ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Stundenbuchung verbindlich für ein komplettes Schuljahr. Bitte beachten Sie: Änderungen der Betreuungszeiten sind, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen nur zum Monatsbeginn möglich. Dazu senden Sie bitte das Formular Betreuungszeiten mit den Sorgeberechtigten spätestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt zu geben istneuen, gegenüber den Sorgeberechtigten neu festsetzengewünschten Zeiten per E-Mail an: xxxx@xxx-xxx.xx Grundrichtung und pädagogisches Konzept der AWO.DUS GmbH Die AWO.DUS betreibt die schulergänzende Maßnahme für Vorschulkinder nach ihrem Selbstverständnis und in enger Zusammenarbeit mit dem LfiSV. Die Änderung darf den anderen Vertragsteil nicht unzumutbar beeinträchtigenAWO.DUS verpflichtet sich, die Personensorgeberech- tigten über die pädagogische Konzeption zu informieren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass, sofern das Betreuungsentgelt gem. Abs 1 Personensorgeberechtigten erkennen die Grundrichtung und 3 dieses Vertrages durch die Kommune festgesetzt worden ist, dieser das Recht zusteht, die Höhe des Entgelts gegebenenfalls neu festzusetzen, sofern sich die Grundlagen für die Ermittlung des Betreuungsentgelts maßgeblich geändert habenKonzeption an.
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Samples: Admission & Care Contract
Betreuungsentgelt. 3.1 Die Sorgeberechtigten sind AWO.DUS erhebt für die Betreuung eines Kindes ein Betreuungsentgelt, das sich an dem nach- folgendem Staffel-Modell orientiert: Gebuchte Stunden pro Woche Preis pro Stunde** 1 - 3 6,00 Euro 4 - 8 4,55 Euro 9 - max. 3,70 Euro *zzgl. 19% MwSt. Die Abrechnung der gebuchten Betreuungsstunden *zzgl. 6,50 € für Spiel- und Bastelmaterialien sowie für Verbrauchs- und Hygieneartikel werden monatlich, jeweils am Monatsende, per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Rechnung in einer Krippengruppe bis zum ersten Tag des Monats, in Papierform wird Ihnen vor dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Zahlung eines Betreuungsentgelts verpflichtetLastschrifteinzug per Post zugestellt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen Eine Zahlungsverpflichtung besteht auch für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrageinen Feiertag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.2 Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfolgt ab dem ersten Tag des Monatseine Schulwoche fällt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung des Kindes für die Sorgeberechtigten kostenfrei. Die Kostenfreiheit erstreckt sich auf die gesetzlich vorgesehene Mindestbetreuungszeit gem. § 12 KitaG, höchstens jedoch auf eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich.
3.3 Im Falle der Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den in Abs. 2 genannten Umfang hinaus, erhebt der Xxxxxx ein Betreuungsentgelt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 i.V.m. § 21 S. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.4 Das Betreuungsentgelt gem. Abs. 1 bzw. 3 für die vereinbarte Betreuungszeit wird durch die Gemeinde Dersum nach billigem Ermessen durch Satzung nach der beiliegender Entgeltstaffel festgesetzt. Er wird Ihnen gesondert mitgeteilt. Neuregelungen der Betreuungszeit können eine Veränderung des Betreuungsentgelts zur Folge haben. Allgemeine Anpassungen werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt. Ein Neuabschluss des Betreuungsvertrages bei einer Anpassung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht. Den Eltern bleibt es unbenommen, bei der politischen Gemeinde, beim Jugendamt oder beim Sozialamt einen Antrag auf Befreiung oder Kostenübernahme zu stellen.
3.5 Für die Verpflegung des Kindes in der Einrichtung wird vereinbart, dass folgende Entgelte als Pauschale zu entrichten sind: Mittagessen: 2,50 EUR pro Mittagessen (Monatliche Abrechnung)
3.6 Das Betreuungsentgelt i.S.v. Abs. 4 bzw. das Verpflegungsentgelt i.S.v. Abs. 5 ist monatlich und zwar spätestens bis zum 5. Werktag eines Monats, per SEPA- Lastschriftmandat im Voraus zu zahlen. Es ist während des gesamten Kindertagesstättenjahres, insbesondere auch in den Ferien und während Fehlzeiten, insbesondere Krankheitszeiten des Kindes, zu zahlen. Fälle der vorübergehenden Schließung der Einrichtung aus besonderem Grund (Ziff. 1 Abs. 2 a.E. dieses Vertrags) lassen die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgeltes unberührtanschließendem Brückentag. Dies gilt nicht, sofern sie auf ein Verschulden der Einrichtung zurückzuführen sind.
3.7 Die Kirchengemeinde kann das Betreuungsentgelt wegen Steigerung der Personal- und Sachkosten oder der Veränderung der Zuschüsse Dritter nach Anhörung des Elternbeirat durch schriftliche Erklärungauch für alle Tage, die aufgrund von Sturm/Orkan Warnung zu einer Schulschließung führen. Eine Rückerstattung der Betreuungskosten aufgrund von Krankheit erfolgt erst nach mindestens einer Woche Abwesenheit und nach Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Rückvergütung verbindlich gebuchter, jedoch nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten ist ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Stundenbuchung verbindlich für ein komplettes Schuljahr. Bitte beachten Sie: Änderungen der Betreuungszeiten sind, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen nur zum Monatsbeginn möglich. Dazu senden Sie bitte das Formular Betreuungszeiten mit den Sorgeberechtigten spätestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt neuen, gewünschten Zeiten per E-Mail an: xxxx@xxx-xxx.xx Grundrichtung und pädagogisches Konzept der AWO.DUS GmbH Die AWO.DUS betreibt die schulergänzende Maßnahme für Grundschulkinder nach ihrem Selbstverständnis und in enger Zusammenarbeit mit dem LfdD. Die AWO.DUS verpflichtet sich, die Personensorgeberechtigten über die pädagogische Konzeption zu geben ist, gegenüber den Sorgeberechtigten neu festsetzeninformieren. Die Änderung darf den anderen Vertragsteil nicht unzumutbar beeinträchtigen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass, sofern das Betreuungsentgelt gem. Abs 1 Personensorgeberechtigten erkennen die Grundrichtung und 3 dieses Vertrages durch die Kommune festgesetzt worden ist, dieser das Recht zusteht, die Höhe des Entgelts gegebenenfalls neu festzusetzen, sofern sich die Grundlagen für die Ermittlung des Betreuungsentgelts maßgeblich geändert habenKonzeption an.
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Samples: Admission & Care Contract
Betreuungsentgelt. 3.1 Die Sorgeberechtigten sind AWO.DUS erhebt für die Betreuung eines Kindes ein Betreuungsentgelt, das sich an dem nach- folgendem Staffel-Modell orientiert: Gebuchte Stunden pro Woche Preis pro Stunde** 1 - 3 7,20 Euro 4 - 8 5,46 Euro 9 - max. 4,44 Euro *zzgl. 19% MwSt. Die Abrechnung der gebuchten Betreuungsstunden *zzgl. 7,80 € für Spiel- und Bastelmaterialien sowie für Verbrauchs- und Hygieneartikel werden monatlich, jeweils am Monatsende, per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Rechnung in einer Krippengruppe bis zum ersten Tag des Monats, in digitaler Form wird Ihnen vor dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Zahlung eines Betreuungsentgelts verpflichtetLastschrifteinzug per Email zugestellt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen Eine Zahlungsverpflichtung besteht auch für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrageinen Feiertag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.2 Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfolgt ab dem ersten Tag des Monatseine Schulwoche fällt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung des Kindes für die Sorgeberechtigten kostenfrei. Die Kostenfreiheit erstreckt sich auf die gesetzlich vorgesehene Mindestbetreuungszeit gem. § 12 KitaG, höchstens jedoch auf eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich.
3.3 Im Falle der Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den in Abs. 2 genannten Umfang hinaus, erhebt der Xxxxxx ein Betreuungsentgelt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 i.V.m. § 21 S. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.4 Das Betreuungsentgelt gem. Abs. 1 bzw. 3 für die vereinbarte Betreuungszeit wird durch die Gemeinde Dersum nach billigem Ermessen durch Satzung nach der beiliegender Entgeltstaffel festgesetzt. Er wird Ihnen gesondert mitgeteilt. Neuregelungen der Betreuungszeit können eine Veränderung des Betreuungsentgelts zur Folge haben. Allgemeine Anpassungen werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt. Ein Neuabschluss des Betreuungsvertrages bei einer Anpassung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht. Den Eltern bleibt es unbenommen, bei der politischen Gemeinde, beim Jugendamt oder beim Sozialamt einen Antrag auf Befreiung oder Kostenübernahme zu stellen.
3.5 Für die Verpflegung des Kindes in der Einrichtung wird vereinbart, dass folgende Entgelte als Pauschale zu entrichten sind: Mittagessen: 2,50 EUR pro Mittagessen (Monatliche Abrechnung)
3.6 Das Betreuungsentgelt i.S.v. Abs. 4 bzw. das Verpflegungsentgelt i.S.v. Abs. 5 ist monatlich und zwar spätestens bis zum 5. Werktag eines Monats, per SEPA- Lastschriftmandat im Voraus zu zahlen. Es ist während des gesamten Kindertagesstättenjahres, insbesondere auch in den Ferien und während Fehlzeiten, insbesondere Krankheitszeiten des Kindes, zu zahlen. Fälle der vorübergehenden Schließung der Einrichtung aus besonderem Grund (Ziff. 1 Abs. 2 a.E. dieses Vertrags) lassen die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgeltes unberührtanschließendem Brückentag. Dies gilt nicht, sofern sie auf ein Verschulden der Einrichtung zurückzuführen sind.
3.7 Die Kirchengemeinde kann das Betreuungsentgelt wegen Steigerung der Personal- und Sachkosten oder der Veränderung der Zuschüsse Dritter nach Anhörung des Elternbeirat durch schriftliche Erklärungauch für alle Tage, die aufgrund von Sturm/Orkan Warnung zu einer Schulschließung führen. Eine Rückerstattung der Betreuungskosten aufgrund von Krankheit erfolgt erst nach mindestens einer Woche Abwesenheit und nach Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Rückvergütung verbindlich gebuchter, jedoch nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten ist ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Stundenbuchung verbindlich für ein komplettes Schuljahr. Bitte beachten Sie: Änderungen der Betreuungszeiten sind, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen nur zum Monatsbeginn möglich. Dazu senden Sie bitte das Formular Betreuungszeiten mit den Sorgeberechtigten spätestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt zu geben istneuen, gegenüber den Sorgeberechtigten neu festsetzengewünschten Zeiten per E-Mail an: xxxxxx.xxxxxxxx@xxx-xxx.xx Grundrichtung und pädagogisches Konzept der AWO.DUS GmbH Die AWO.DUS betreibt die schulergänzende Maßnahme für Grundschulkinder nach ihrem Selbstverständnis und in enger Zusammenarbeit mit der LfiSV. Die Änderung darf den anderen Vertragsteil nicht unzumutbar beeinträchtigenAWO.DUS verpflichtet sich, die Personensorgeberechtigten über die pädagogische Konzeption zu informieren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass, sofern das Betreuungsentgelt gem. Abs 1 Personensorgeberechtigten erkennen die Grundrichtung und 3 dieses Vertrages durch die Kommune festgesetzt worden ist, dieser das Recht zusteht, die Höhe des Entgelts gegebenenfalls neu festzusetzen, sofern sich die Grundlagen für die Ermittlung des Betreuungsentgelts maßgeblich geändert habenKonzeption an.
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Samples: Aufnahme & Betreuungsvertrag / Admission & Care Contract
Betreuungsentgelt. 3.1 Die Sorgeberechtigten sind AWO.DUS erhebt für die Betreuung eines Kindes ein Betreuungsentgelt, das sich an dem nach- folgendem Staffel-Modell orientiert: Gebuchte Stunden pro Woche Preis pro Stunde* 1 - 3 10,10 Euro 4 - 8 6,30 Euro 9 - max. 5,10 Euro Die Abrechnung der gebuchten Betreuungsstunden *zzgl. 6,- € für Spiel- und Bastelmaterialien sowie für Verbrauchs- und Hygieneartikel werden monatlich, jeweils am Monatsende, per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Rechnung in einer Krippengruppe bis zum ersten Tag des Monats, in Papierform wird Ihnen vor dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Zahlung eines Betreuungsentgelts verpflichtetLastschrifteinzug per Post zugestellt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen Eine Zahlungsverpflichtung besteht auch für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrageinen Feiertag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.2 Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfolgt ab dem ersten Tag des Monatseine Schulwoche fällt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung des Kindes für die Sorgeberechtigten kostenfrei. Die Kostenfreiheit erstreckt sich auf die gesetzlich vorgesehene Mindestbetreuungszeit gem. § 12 KitaG, höchstens jedoch auf eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich.
3.3 Im Falle der Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den in Abs. 2 genannten Umfang hinaus, erhebt der Xxxxxx ein Betreuungsentgelt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 i.V.m. § 21 S. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.4 Das Betreuungsentgelt gem. Abs. 1 bzw. 3 für die vereinbarte Betreuungszeit wird durch die Gemeinde Dersum nach billigem Ermessen durch Satzung nach der beiliegender Entgeltstaffel festgesetzt. Er wird Ihnen gesondert mitgeteilt. Neuregelungen der Betreuungszeit können eine Veränderung des Betreuungsentgelts zur Folge haben. Allgemeine Anpassungen werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt. Ein Neuabschluss des Betreuungsvertrages bei einer Anpassung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht. Den Eltern bleibt es unbenommen, bei der politischen Gemeinde, beim Jugendamt oder beim Sozialamt einen Antrag auf Befreiung oder Kostenübernahme zu stellen.
3.5 Für die Verpflegung des Kindes in der Einrichtung wird vereinbart, dass folgende Entgelte als Pauschale zu entrichten sind: Mittagessen: 2,50 EUR pro Mittagessen (Monatliche Abrechnung)
3.6 Das Betreuungsentgelt i.S.v. Abs. 4 bzw. das Verpflegungsentgelt i.S.v. Abs. 5 ist monatlich und zwar spätestens bis zum 5. Werktag eines Monats, per SEPA- Lastschriftmandat im Voraus zu zahlen. Es ist während des gesamten Kindertagesstättenjahres, insbesondere auch in den Ferien und während Fehlzeiten, insbesondere Krankheitszeiten des Kindes, zu zahlen. Fälle der vorübergehenden Schließung der Einrichtung aus besonderem Grund (Ziff. 1 Abs. 2 a.E. dieses Vertrags) lassen die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgeltes unberührtanschließendem Brückentag. Dies gilt nicht, sofern sie auf ein Verschulden der Einrichtung zurückzuführen sind.
3.7 Die Kirchengemeinde kann das Betreuungsentgelt wegen Steigerung der Personal- und Sachkosten oder der Veränderung der Zuschüsse Dritter nach Anhörung des Elternbeirat durch schriftliche Erklärungauch für einzelne Tage, die den Sorgeberechtigten spätestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt aufgrund von Sturm/Orkan Warnung zu geben isteiner Schulschließung führen. Eine Rückvergütung verbindlich gebuchter, gegenüber den Sorgeberechtigten neu festsetzenjedoch nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten ist ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Stundenbuchung verbindlich für ein komplettes Schuljahr. Bitte beachten Sie: Änderungen der Betreuungszeiten sind, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen, zum Monatsbeginn (ausschließlich mit einem neuen Formular und per E-Mail an: xxxxxxxx.xxxxxxx@awo- xxxxxxxxxxx.xx) möglich. Grundrichtung und pädagogisches Konzept der AWO.DUS GmbH Die AWO.DUS betreibt die schulergänzende Maßnahme für Vorschulkinder nach ihrem Selbstverständnis und in enger Zusammenarbeit mit dem LfdD. Die AWO.DUS verpflichtet sich, die Personensorgeberechtigten über die pädagogische Konzeption zu informieren. Die Änderung darf den anderen Vertragsteil nicht unzumutbar beeinträchtigen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass, sofern das Betreuungsentgelt gem. Abs 1 Personensorgeberechtigten erkennen die Grundrichtung und 3 dieses Vertrages durch die Kommune festgesetzt worden ist, dieser das Recht zusteht, die Höhe des Entgelts gegebenenfalls neu festzusetzen, sofern sich die Grundlagen für die Ermittlung des Betreuungsentgelts maßgeblich geändert habenKonzeption an.
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Samples: Aufnahme & Betreuungsvertrag
Betreuungsentgelt. 3.1 Die Sorgeberechtigten sind AWO.DUS erhebt für die Betreuung eines Kindes ein Betreuungsentgelt, das sich an dem nach- folgendem Staffel-Modell orientiert: Gebuchte Stunden pro Woche Preis pro Stunde* 1 - 3 5,80 Euro 4 - 8 4,40 Euro 9 - max. 3,60 Euro *zzgl. 19% MwSt. Die Abrechnung der gebuchten Betreuungsstunden *zzgl. 6,- € für Spiel- und Bastelmaterialien sowie für Verbrauchs- und Hygieneartikel werden monatlich, jeweils am Monatsende, per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Rechnung in einer Krippengruppe bis zum ersten Tag des Monats, in Papierform wird Ihnen vor dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Zahlung eines Betreuungsentgelts verpflichtetLastschrifteinzug per Post zugestellt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen Eine Zahlungsverpflichtung besteht auch für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrageinen Feiertag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.2 Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfolgt ab dem ersten Tag des Monatseine Schulwoche fällt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung des Kindes für die Sorgeberechtigten kostenfrei. Die Kostenfreiheit erstreckt sich auf die gesetzlich vorgesehene Mindestbetreuungszeit gem. § 12 KitaG, höchstens jedoch auf eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich.
3.3 Im Falle der Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den in Abs. 2 genannten Umfang hinaus, erhebt der Xxxxxx ein Betreuungsentgelt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 i.V.m. § 21 S. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.4 Das Betreuungsentgelt gem. Abs. 1 bzw. 3 für die vereinbarte Betreuungszeit wird durch die Gemeinde Dersum nach billigem Ermessen durch Satzung nach der beiliegender Entgeltstaffel festgesetzt. Er wird Ihnen gesondert mitgeteilt. Neuregelungen der Betreuungszeit können eine Veränderung des Betreuungsentgelts zur Folge haben. Allgemeine Anpassungen werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt. Ein Neuabschluss des Betreuungsvertrages bei einer Anpassung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht. Den Eltern bleibt es unbenommen, bei der politischen Gemeinde, beim Jugendamt oder beim Sozialamt einen Antrag auf Befreiung oder Kostenübernahme zu stellen.
3.5 Für die Verpflegung des Kindes in der Einrichtung wird vereinbart, dass folgende Entgelte als Pauschale zu entrichten sind: Mittagessen: 2,50 EUR pro Mittagessen (Monatliche Abrechnung)
3.6 Das Betreuungsentgelt i.S.v. Abs. 4 bzw. das Verpflegungsentgelt i.S.v. Abs. 5 ist monatlich und zwar spätestens bis zum 5. Werktag eines Monats, per SEPA- Lastschriftmandat im Voraus zu zahlen. Es ist während des gesamten Kindertagesstättenjahres, insbesondere auch in den Ferien und während Fehlzeiten, insbesondere Krankheitszeiten des Kindes, zu zahlen. Fälle der vorübergehenden Schließung der Einrichtung aus besonderem Grund (Ziff. 1 Abs. 2 a.E. dieses Vertrags) lassen die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgeltes unberührtanschließendem Brückentag. Dies gilt nicht, sofern sie auf ein Verschulden der Einrichtung zurückzuführen sind.
3.7 Die Kirchengemeinde kann das Betreuungsentgelt wegen Steigerung der Personal- und Sachkosten oder der Veränderung der Zuschüsse Dritter nach Anhörung des Elternbeirat durch schriftliche Erklärungauch für einzelne Tage, die den Sorgeberechtigten spätestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt aufgrund von Sturm/Orkan Warnung zu geben isteiner Schulschließung führen. Eine Rückvergütung verbindlich gebuchter, gegenüber den Sorgeberechtigten neu festsetzenjedoch nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten ist ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Stundenbuchung verbindlich für ein komplettes Schuljahr. Bitte beachten Sie: Änderungen der Betreuungszeiten sind, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen, zum Monatsbeginn (ausschließlich mit einem neuen Formular und per E-Mail an: xxxxxxxx.xxxxxxx@awo- xxxxxxxxxxx.xx) möglich. Grundrichtung und pädagogisches Konzept der AWO.DUS GmbH Die AWO.DUS betreibt die schulergänzende Maßnahme für Grundschulkinder nach ihrem Selbstverständnis und in enger Zusammenarbeit mit dem LfdD. Die AWO.DUS verpflichtet sich, die Personensorgeberechtigten über die pädagogische Konzeption zu informieren. Die Änderung darf den anderen Vertragsteil nicht unzumutbar beeinträchtigen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass, sofern das Betreuungsentgelt gem. Abs 1 Personensorgeberechtigten erkennen die Grundrichtung und 3 dieses Vertrages durch die Kommune festgesetzt worden ist, dieser das Recht zusteht, die Höhe des Entgelts gegebenenfalls neu festzusetzen, sofern sich die Grundlagen für die Ermittlung des Betreuungsentgelts maßgeblich geändert habenKonzeption an.
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Samples: Admission & Care Contract
Betreuungsentgelt. 3.1 Die Sorgeberechtigten sind AWO.DUS erhebt für die Betreuung eines Kindes ein Betreuungsentgelt, das sich an dem nach- folgendem Staffel-Modell orientiert: Gebuchte Stunden pro Woche Preis pro Stunde* 1 - 3 12,48 Euro 4 - 8 7,80 Euro 9 - max. 6,30 Euro Die Abrechnung der gebuchten Betreuungsstunden *zzgl. 7,80 € für Spiel- und Bastelmaterialien sowie für Verbrauchs- und Hygieneartikel werden monatlich, jeweils am Monatsende, per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Rechnung in einer Krippengruppe bis zum ersten Tag des Monats, in digitaler Form wird Ihnen vor dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, zur Zahlung eines Betreuungsentgelts verpflichtetLastschrifteinzug per Email zugestellt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen Eine Zahlungsverpflichtung besteht auch für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrageinen Feiertag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.2 Die Betreuung in der Kindertagesstätte erfolgt ab dem ersten Tag des Monatseine Schulwoche fällt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung des Kindes für die Sorgeberechtigten kostenfrei. Die Kostenfreiheit erstreckt sich auf die gesetzlich vorgesehene Mindestbetreuungszeit gem. § 12 KitaG, höchstens jedoch auf eine Betreuungszeit einschließlich der Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten von acht Stunden täglich.
3.3 Im Falle der Inanspruchnahme von Betreuungszeiten über den in Abs. 2 genannten Umfang hinaus, erhebt der Xxxxxx ein Betreuungsentgelt. Das Betreuungsentgelt wird von der Kirchengemeinde nach Maßgabe der von der Gemeinde Dersum beschlossenen Regelung vom erhoben. Grundlage ist § 20 i.V.m. § 21 S. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der jeweils geltenden Fassung. Das Betreuungsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten zu zahlen ist.
3.4 Das Betreuungsentgelt gem. Abs. 1 bzw. 3 für die vereinbarte Betreuungszeit wird durch die Gemeinde Dersum nach billigem Ermessen durch Satzung nach der beiliegender Entgeltstaffel festgesetzt. Er wird Ihnen gesondert mitgeteilt. Neuregelungen der Betreuungszeit können eine Veränderung des Betreuungsentgelts zur Folge haben. Allgemeine Anpassungen werden den Sorgeberechtigten mitgeteilt. Ein Neuabschluss des Betreuungsvertrages bei einer Anpassung des Betreuungsentgelts erfolgt nicht. Den Eltern bleibt es unbenommen, bei der politischen Gemeinde, beim Jugendamt oder beim Sozialamt einen Antrag auf Befreiung oder Kostenübernahme zu stellen.
3.5 Für die Verpflegung des Kindes in der Einrichtung wird vereinbart, dass folgende Entgelte als Pauschale zu entrichten sind: Mittagessen: 2,50 EUR pro Mittagessen (Monatliche Abrechnung)
3.6 Das Betreuungsentgelt i.S.v. Abs. 4 bzw. das Verpflegungsentgelt i.S.v. Abs. 5 ist monatlich und zwar spätestens bis zum 5. Werktag eines Monats, per SEPA- Lastschriftmandat im Voraus zu zahlen. Es ist während des gesamten Kindertagesstättenjahres, insbesondere auch in den Ferien und während Fehlzeiten, insbesondere Krankheitszeiten des Kindes, zu zahlen. Fälle der vorübergehenden Schließung der Einrichtung aus besonderem Grund (Ziff. 1 Abs. 2 a.E. dieses Vertrags) lassen die Verpflichtung zur Zahlung des geschuldeten Entgeltes unberührtanschließendem Brückentag. Dies gilt nicht, sofern sie auf ein Verschulden der Einrichtung zurückzuführen sind.
3.7 Die Kirchengemeinde kann das Betreuungsentgelt wegen Steigerung der Personal- und Sachkosten oder der Veränderung der Zuschüsse Dritter nach Anhörung des Elternbeirat durch schriftliche Erklärungauch für alle Tage, die aufgrund von Sturm/Orkan Warnung zu einer Schulschließung führen. Eine Rückerstattung der Betreuungskosten aufgrund von Krankheit erfolgt erst nach mindestens einer Woche Abwesenheit und nach Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Rückvergütung verbindlich gebuchter, jedoch nicht in Anspruch genommener Betreuungszeiten ist ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Stundenbuchung verbindlich für ein komplettes Schuljahr. Bitte beachten Sie: Änderungen der Betreuungszeiten sind, mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen nur zum Monatsbeginn möglich. Dazu senden Sie bitte das Formular Betreuungszeiten mit den Sorgeberechtigten spätestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt zu geben istneuen, gegenüber den Sorgeberechtigten neu festsetzengewünschten Zeiten per E-Mail an: xxxxxx.xxxxxxxx@xxx-xxx.xx Grundrichtung und pädagogisches Konzept der AWO.DUS GmbH Die AWO.DUS betreibt die schulergänzende Maßnahme für Vorschulkinder nach ihrem Selbstverständnis und in enger Zusammenarbeit mit dem LfiSV. Die Änderung darf den anderen Vertragsteil nicht unzumutbar beeinträchtigenAWO.DUS verpflichtet sich, die Personensorgeberech- tigten über die pädagogische Konzeption zu informieren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass, sofern das Betreuungsentgelt gem. Abs 1 Personensorgeberechtigten erkennen die Grundrichtung und 3 dieses Vertrages durch die Kommune festgesetzt worden ist, dieser das Recht zusteht, die Höhe des Entgelts gegebenenfalls neu festzusetzen, sofern sich die Grundlagen für die Ermittlung des Betreuungsentgelts maßgeblich geändert habenKonzeption an.
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Samples: Admission & Care Contract