Besondere Regelungen Musterklauseln

Besondere Regelungen. Der Club behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.
Besondere Regelungen. (1) Im Falle von besonderen Vorkommnissen sind zu benachrichtigen:
Besondere Regelungen. 1. Die Stadtwerke rechnen am Ende eines Abrechnungszeitraumes den Erdgasverbrauch ab. Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Der Kunde leistet gleichbleibende, von den Stadtwerken nach Maßgabe der GasGVV festzulegende Abschlagszahlungen auf den Erdgasverbrauch.
Besondere Regelungen. B. § 1 Kauf der Software
Besondere Regelungen zu den weiteren Zusatzleistungen
Besondere Regelungen. Der SCF behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu be- schränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Sofern der Kunde eingewilligt hat, ist der SCF im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächstniedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die gewünschte Ticketanzahl zu limitieren.
Besondere Regelungen. 5.1. Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des militärischen Sprachlehrgangs „Luftfahrtenglisch“ (LFE) oder „US Qualification Course“ (USQC) oder der Sprach- ausbildung bei der Heeresfliegerwaffenschule (HFlgWaS) oder Sprachprüfung SLP 3332 oder bisherige Sprachprüfung gem. ICAO wird als Sprachkompetenznachweis gemäß FCL.055 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 für das Sprachniveau LvL 4 (Einsatzfähigkeit) mit einer Gültigkeit von vier Jahren anerkannt.
Besondere Regelungen für Werkleistungen
Besondere Regelungen. Hochbauprojekte Art. 43 1 Hochbau Stadt Bern (HSB) führt die Hochbauprojekte des Ver- waltungsvermögens und Wettbewerbsverfahren für die fusionierte Ge- meinde. Von den vertragschliessenden Gemeinden kreditrechtlich bewil- ligte Projekte werden unverändert übernommen und weitergeführt. 2 HSB wird ab dem Beschluss über den vorliegenden Vertrag in die lau- fenden und anstehenden Hochbauprojekte und Wettbewerbsverfahren der Einwohnergemeinde Ostermundigen beratend einbezogen. Die Pro- jektarbeiten werden mit den weiteren betroffenen Amtsstellen der Stadt Bern, namentlich mit Immobilien Stadt Bern (ISB), koordiniert.
Besondere Regelungen. (1) Arbeitgeber mit Betriebssitz im Freistaat Bayern und im Land Berlin, die ihre Meldepflichten nach den §§ 5, 6 nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, haben der Einzugsstelle monatlich (Abrechnungszeitraum) spätestens bis zum 15. des folgenden Monats auf einem von ihr zur Verfügung zu stellenden Formular folgende Angaben zu machen: