Betreuungsort Musterklauseln

Betreuungsort. Die Betreuung findet in den vom Schulträger zur Verfügung gestellten Räumen sowie auf dem dazugehörigen Schulgelände statt. Ausnahmen bilden Ausflüge und die Ferienbetreuung. Zeitpunkt und Umfang der Ausnahmen müssen den Eltern rechtzeitig mitgeteilt werden.
Betreuungsort. Die Betreuung erfolgt □ an dem in der Tagespflegeerlaubnis angegebene Ort. □ in der Wohnung der sorgeberechtigten Person. □ in anderen Räumen
Betreuungsort. Die Betreuung findet in den vom Schulträger zur Verfügung gestellten Räumen, sowie auf dem dazugehörigen Schulgelände statt. Ausnahmen bilden Ausflüge und die Ferienbetreuung.
Betreuungsort. Die Tagespflege findet: in der Wohnung der Tagespflegeperson/der Personensorgeberechtigten/in angemieteten Räumen unter folgender Adresse statt. Findet die Betreuung außerhalb der elterlichen Wohnung statt, wird/werden das Kind/die Kinder jeweils zu den vereinbarten Zeiten dorthin gebracht und dort abgeholt.
Betreuungsort. (1) Die Pflegeperson betreut die Kinder in der Regel in der eigenen Wohnung.
Betreuungsort. ⭘ im Haushalt der Tagespflegeperson ⭘ in anderen Räumen:
Betreuungsort. Der Wohnort der Familie: ………………………………………………………………... Das Arbeitspensum beträgt …. h/w. Überstunden sind durch Freizeit von gleicher Dauer auszugleichen, falls möglich. Der Arbeitgeber ist berechtigt, stattdessen Xxxx für die Überstunden zu entrichten, der sich nach dem Normallohn ohne Überstundenzuschlag bemisst. Es gelten die Feiertage des Kantons und der Stadt Zürich, an denen keine Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Wird an Sonn- und Feiertagen die Dienste der Nanny beansprucht, wird ein Zuschlag von CHF …… erhoben.
Betreuungsort. Das Kind darf auch außerhalb des Betreuungsraums KA0111 auf dem Gelände des Campus Lingen betreut werden (z.B. in den Hallen oder draußen auf dem Mensavorplatz). Ich stimme zu.
Betreuungsort. Die Betreuung erfolgt □ im Haushalt der Erziehungsberechtigten / unterstützungsbedürftigen Angehörigen >> 🖉 Bitte zusätzlich Anlage 2 ausfüllen! □ im Haushalt der Betreuungsperson □ in kindgerechten Räumen / an Notfallorten □ in seniorengerechten Einrichtungen / Notfallbett Wenn das Kind / die*der Angehörige nicht von den Erziehungsberechtigten / unterstützungs- bedürftigen Angehörigen gebracht oder abgeholt werden kann: □ Einverständnis zur Mitnahme des Kindes / der*des Angehörigen durch autorisierte □ Einverständnis zur Mitnahme des Kindes / der*des Angehörigen im privaten PKW der Betreuungsperson □ Vollmacht zur Abholung aus Krippen, Kindertagesstätten, Schulen oder Tagespflege- einrichtungen >> 🖉 Bitte zusätzlich Anlage 3 ausfüllen! □ Einverständnis zur Teilnahme der Kinder an außerhäuslichen Aktivitäten □ Kindersitz vorhanden ……………………………………………………………………………………………………………………………………… (Vorname und Name des Kindes, der*des Angehörigen) fährt im PKW mit dem amtlichen Kennzeichen auf eigene Gefahr mit und verzichtet – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegenüber dem*der Fahrer*in und dem*der Fahrzeughalter*in – auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der*die Mitfahrer*in und ihre gesetzlichen Vertre- ter*innen gegenüber Fahrer*in und Fahrzeughalter*in auf die Erstattung von Nebenklagekosten, soweit diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind. Im Falle einer leichten Erkrankung des Kindes/der Kinder / der*des Angehörigen wird die Betreuung im Haus der Erziehungsberechtigten / unterstützungsbedürftigen Angehörigen stattfinden. Die Erziehungsberechtigten oder unterstützungsbedürftigen Angehörigen bevollmächtigen die Betreuungsperson schriftlich, in Eilfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes/der Kinder / der*des Angehörigen veranlassen zu dürfen und hinterlegen die Kopie des Impfausweises (Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Schwerbehindertenausweis) >> 🖉 Bitte zusätzlich Anlage 4 ausfüllen! Bei Vorkommnissen sind die Erziehungsberechtigten oder Angehörigen sofort zu benachrichtigen. Sie hinterlassen dafür eine Telefonnummer, unter der sie während der Betreuungszeit erreichbar sind.
Betreuungsort. Die Kindertagespflege erfolgt ⭘ im eigenen Haushalt der Tagespflegeperson. ⭘ in den von der Tagespflegeperson für die Kindertagespflege weiter zugänglichen/angemieteten Räumlichkeiten in ⭘ im Haushalt der Eltern/Erziehungsberechtigten.