Betreuung Musterklauseln

Betreuung. Sie können minderjährige Kinder oder betreuungs- bedürftige Personen während der Reise aufgrund Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr betreuen? In diesem Fall A) erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Notfall- betreuung. B) organisieren wir die Rückreise der Kinder oder der betreuungsbedürftigen Personen. Wir über- nehmen die Mehrkosten der Rückreise. Alter- nativ organisieren wir die Reise einer Ihnen nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort. Wir übernehmen die Kosten für die Hin- und Rückreise.
Betreuung. Der Versicherer stellt über einen von ihm beauftragten Arzt Kontakt zum jeweiligen Hausarzt des Karteninhabers/der versicherten Personen und den behandelnden Krankenhausärzten her. Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt er für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch sorgt der Versicherer für die Information der Angehörigen;
Betreuung. Der Vertrag regelt die Betreuung des Kindes durch den Xxxxxx in der Mittagsbetreuung gegen Entgelt der Personensorgeberechtigten. Die Aufnahme des Kindes ist an den Besuch der jeweiligen Grundschule gekoppelt. Das Aufnahmedatum und weitere wichtige Daten des Betreuungsverlaufes sind im Beiblatt zum Betreuungsvertrag hinterlegt. Nur mit einem gültigen, also von beiden Vertragspartnern unterzeichneten und ausgegebenen, Betreuungsvertrag wird Ihr Kind bei uns aufgenommen und betreut. Die Mittagsbetreuung übernimmt die Betreuung des Kindes gemäß den festgelegten Buchungszeiten sowie der Kosteninformation. Die Aufnahme des Kindes kann widerrufen werden, wenn nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem vorgesehenen Eintrittszeitpunkt nachgewiesen wird, dass die geltend gemachte Dringlichkeit in vollem Umfang besteht. Unsere Betreuungszeiten sind Montag bis Xxxxxxx • Betreuungszeit 1 von geplantem Unterrichtsschluss bis 14.00 Uhr ohne Hausaufgabenbetreuung • Betreuungszeit 2 von geplantem Unterrichtsschluss bis 16:00 Uhr inkl. Hausaufgabenbetreuung und pädagogischer Projektarbeit Bitte beachten Sie, dass nur 3-tägige oder 5-tägige Buchungen in der gleichen Betreuungszeit möglich sind. Bitte beachten Sie zudem, dass die Betreuung grundsätzlich mit Essen gebucht wird. Die Betreuung findet nur in der Schulzeit statt. Während der Ferien und an schulfreien bzw. Feiertagen ist die Betreuung geschlossen. Die Betreuungszeit beginnt nach dem im Stundenplan hinterlegten Unterrichtsschluss. Während der gebuchten Zeiten besteht Anwesenheitspflicht für das Kind. Ein Fernbleiben oder das vorzeitige Verlassen der Betreuung bedarf einer schriftlichen oder telefonischen Entschuldigung. Unentschuldigtes Xxxxxx wird im Wiederholungsfall erfasst und mit jeweils EUR 15,00 in Rechnung gestellt. Der Betrag wird per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Kinder erhalten ein warmes und kindgerechtes Mittagessen sowie in der Betreuungszeit 2 Hilfestellung bei der Anfertigung der Hausaufgaben während des festgelegten Zeitraumes. Die Kontrolle der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Inhalt liegt in jedem Fall und ausnahmslos im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Nachhilfe findet nicht statt.
Betreuung. Eine Änderung oder Auflösung der Betreuungsvereinbarung oder Änderung der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers oder Mitglieder des Promotionskomitees ist nur nach Maßgabe der jeweils geltenden Promotionsordnung möglich. Die Betreuungsvereinbarung tritt nach Unterzeichnung, frühestens jedoch mit Annahme als Doktorand_in am Fachbereich 4, in Kraft. Sie gilt bis zur Promotion, längstens jedoch so lange wie die Annahmedauer als Doktorand_in am Fachbereich 47. Die Betreuungszusage ist unabhängig von der Finanzierung und Finanzierungsart des Promotionsvorhabens oder der Finanzierung von Forschungsprojekten. Erfolgt ein Abbruch des Promotionsverfahrens, so soll das Dekanat des Fachbereichs 4 über diesen Umstand begründet informiert werden.
Betreuung. Das Animationsprogramm ist vielfältig (z.B. sportliche Aktivitäten, kreative Aktivitäten, Show und Mini-Disco) und wird an die Altersgruppe der Kinder angepasst. Die Aktivitäten finden ausschließlich im Hotel statt.
Betreuung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Hüpfburg permanent durch mindestens eine volljährige, befähigte, nicht alkoholisierte oder unter Drogen/Medikamenteneinfluss stehenden Person beaufsichtigt werden muss. Die Aufsichtsperson muss durch den Mieter gestellt werden. Der Mieter haftet für eventuelle Personenschäden.
Betreuung einen für das gesamte Studium verantwortlichen Betreuer (Ausbildungsleiter) und ggf. weitere geeignete Mitarbeiter mit der Betreuung der praktischen Studienabschnitte zu beauftragen; einen geeigneten Gutachter für die Bewertung der Bachelorarbeit/ Diplomarbeit zu benennen;
Betreuung. 1 Durch die Betreuungsvereinbarung entstehen keine einklagbaren Rechtspositionen, insbesondere entsteht durch deren Abschluss kein Arbeitsverhältnis. Die Betreuungsvereinbarung verleiht zudem keinen Rechtsanspruch auf eine Promotion, sondern regelt die Rechte und Pflichten von Doktorand*in und Betreuer*in.
Betreuung. Ziele und Inhalte der Betreuungsleistungen Die Betreuungsleistungen umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld und schließen insbesondere ein - die Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, - die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/ Nachtrhythmus. Zu den Leistungen der häuslichen Betreuung gehören je nach Einzelfall insbesondere folgende Inhalte: - Allgemeine Begleitung • beim Spaziergang • beim Einkauf • bei Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen • bei Veranstaltungen der Gemeinde, Kirchgang - Beschäftigung und Beaufsichtigung • Vorlesen • Spielen • Unterhaltungen • Biografiearbeit (Erinnerungsarbeit). Keine Leistungen der häuslichen Betreuung sind Fahrdienste, Hilfen bei der schulischen und beruflichen Eingliederung, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Verbindung mit dem SGB IX oder Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie therapeutische Leistungen nach dem SGB V.
Betreuung a) Die TPP verpflichtet sich zur verantwortungsvollen Betreuung und Versorgung des Kindes/der Kinder zu den vereinbarten Betreuungszeiten. Sorgeberechtigte und TPP stimmen sich in allen die Betreuung betreffenden Fragen ab. Zur Betreuung gehören die altersentsprechende Förderung und Bildung des Kindes/der Kinder, die Fürsorge, die Versorgung, der Schutz vor Gefahren und die Gewährung der Möglichkeit zu kindgerechtem Spielen. Gemäß § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Die TPP und die Sorgeberechtigten verpflichten sich zum Wohle des Kindes, die oben genannten gesetzlichen Vorschriften zu achten und sich des Weiteren über die Erziehung des Kindes/der Kinder abzustimmen. b) Ereignisse oder Veränderungen, die die Betreuung des Kindes im Alltag auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können, müssen von den Sorgeberechtigten oder der Tagespflegeperson an die jeweils andere Vertragspartei weitergegeben werden. Beide Seiten sollten im ständigen Austausch über die Erziehung und die Alltagserlebnisse des Kindes/der Kinder stehen. c) Die Betreuung findet in den Räumlichkeiten der TPP in b) Zusätzliche Betreuungsvereinbarungen: