Betreuungsurlaub. 1 Stehen beide Eltern bei Geburt des Kindes/der Kinder in einem Arbeitsver- hältnis im Konzern der Schweizerischen Post AG (voll konsolidierte Konzern- gesellschaften), haben beide anstelle der Leistungen gemäss 2.17.1 und 2.17.2 Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen für die Mutter und 2 Wochen für das andere Elternteil und von 6 Wochen, die die Eltern frei untereinander aufteilen können. Zudem besteht ein Anspruch auf 10 Wochen unbezahlten Urlaub, der frei zwischen den Eltern aufteilbar ist.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Betreuungsurlaub. 1 Stehen beide Eltern bei Geburt des Kindes/der Kinder in einem Arbeitsver- hältnis im Konzern der Schweizerischen Post AG (voll konsolidierte Konzern- gesellschaften), haben beide anstelle der Leistungen gemäss 2.17.1 und 2.17.2 Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen für die Mutter und 2 Wochen für das andere Elternteil und von 6 Wochen, die die Eltern frei untereinander aufteilen können. Zudem besteht ein Anspruch auf 10 Wochen unbezahlten Urlaub, der frei zwischen den Eltern aufteilbar ist.ist.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Betreuungsurlaub. 1 Stehen beide Eltern bei Geburt des Kindes/Kindes / der Kinder in einem Arbeitsver- hältnis im Konzern der Schweizerischen Post AG (voll konsolidierte Konzern- gesellschaften), haben beide anstelle der Leistungen gemäss 2.17.1 Ziff. 2.13.1 und 2.17.2 Ziff. 2.13.2 Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen für die Mutter und 2 zwei Wochen für das andere Elternteil und von 6 sechs Wochen, die die Eltern frei untereinander aufteilen können. Zudem besteht ein Anspruch auf 10 zehn Wochen unbezahlten Urlaub, der frei zwischen den Eltern aufteilbar ist.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Betreuungsurlaub. 1 Stehen 1Stehen beide Eltern bei Geburt des Kindes/der Kinder in einem Arbeitsver- hältnis im Konzern der Schweizerischen Post AG (voll konsolidierte Konzern- gesellschaften), haben beide anstelle der Leistungen gemäss 2.17.1 und 2.17.2 Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen für die Mutter Mut- ter und 2 Wochen für das andere Elternteil und von 6 Wochen, die die Eltern frei untereinander aufteilen können. Zudem besteht ein Anspruch auf 10 Wochen unbezahlten Urlaub, der frei zwischen den Eltern aufteilbar ist.. 2Die Arbeitgeberin kann Partnerschaften mit weiteren Unternehmen einge- hen, welche die gemeinsame Nutzung von Elternschaftsurlauben über die Grenzen der Post hinweg ermöglichen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag