Betreuungsvergütung Musterklauseln

Betreuungsvergütung. Frau/Xxxx erhält für die Betreuung des Kindes/der Kinder gemäß § 23 SGB VIII eine laufende Geldleistung in Abhängigkeit vom gebuchten Stundenkontingent und des Qualifizierungsstandes durch das zuständige Jugendamt. Das Tagespflegegeld des Jugend- amtes enthält einen Anteil zur Anerkennung der Förderleistung und des Sachaufwandes. Die Eltern zahlen gemäß § 90 SGB VIII einen pauschalierten Kostenbeitrag an das zuständige Jugendamt. Informationen zur gültigen Elternbeitragstabelle wurden den Eltern durch die Fachbe- ratung ausgehändigt. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich im Fall, dass die öffentliche Förde- rung später entfällt die Betreuungskosten zu übernehmen. 🞎 Gesondert wird von der Tagespflegeperson ein Verpflegungsgeld für die Versor- gung des Kindes zu den Hauptmahlzeiten und gegebenenfalls die Ausstattung mit Windeln bzw. Hygieneartikeln in Höhe von monatlich berechnet. Der zuzahlende Betrag wird von den Eltern nach Rechnungs- stellung □ in bar □ per Überweisung / Dauerauftrag auf folgendes Konto Geldinstitut: IBAN.: BIC: an die Tagespflegeperson entrichtet. Die Tagespflegeperson hat für Versteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen. 🞎 Die Eltern bringen die Hauptmahlzeiten selbst mit.
Betreuungsvergütung. 0 Die Tagespflegeperson erhält eine Betreuungsvergütung in Höhe von ......... € pro Stunde von den Personensorgeberechtigten. 0 Die Tagespflegeperson erhält auf Antrag der Personensorgeberechtigten einen Betreuungssatz nach § 23 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit den jeweils gültigen Pflegegeldsätzen zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Verl. Der Betreuungssatz der Stadt Verl wird direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt. Mit Zahlung der Betreuungsvergütung werden abgegolten - die erzieherischen Leistungen der Tagespflegeperson - die im Zusammenhang mit der Kindertagespflege verbundenen Sachaufwendungen (Aufwendungen für Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, Spiel- und Bastelmaterial etc.) laut den Richtlinien der Stadt Verl in der jeweils gültigen Fassung Folgende Kosten entstehen unabhängig von der Betreuungsvergütung (Eigenanteil): 0 Mahlzeiten: € pauschal / Monat 0 Sonstiges: z.B.: Spezialnahrung, Windeln, Fahrtkosten etc. € pauschal / Monat 0 Sonstige Vereinbarung € pauschal / Monat Summe: €/Monat Folgende Materialien werden von den Personensorgeberechtigten rechtzeitig und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Der Eigenanteil der Personensorgeberechtigten ist nach Rechnungsstellung (innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt) durch Überweisung auf folgendes Konto zu zahlen: Ausgefallene Betreuungszeiten (wegen Krankheit, Feiertagen oder anderen Abwesenheitsgründen des Tagespflegekindes) werden nach vorheriger Absprache mit: (nicht auszufüllen bei Pflegegeldzahlung durch die Stadt Verl) 0 € pro Stunde in Abzug gebracht 0 zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden nach vorheriger Absprache mit: 0 € pro Stunde vergütet 0 zu einem anderen Zeitpunkt durch Freizeit ausgeglichen. Kürzungen des Betreuungsgeldes sind vorab schriftlich zu vereinbaren. Steuerrechtliche, versicherungsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen sind von beiden Vertragsparteien einzuhalten.
Betreuungsvergütung. Der Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers wird in der Regel von diesem direkt an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Unterbleibt die Zahlung aus Gründen, die die Kindertagespflegeperson nicht zu vertreten hat, erfolgt die Zahlung des entsprechenden Betrages seitens der Personensorgeberechtigten. Der von den Personensorgeberechtigten an die Kindertagespflegeperson zu zahlende Betrag ist (Zutreffendes bitte ankreuzen) Zu zahlen ist der Betrag durch Überweisung auf folgendes Konto: Kontoinhaberin: IBAN: BIC: Die Kindertagespflegeperson hat für nötige Versteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen.
Betreuungsvergütung. Grundsätzlich haben die Sorgeberechtigten die Verpflichtung die Vergütung zu tragen. Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeiten, für die tatsächliche Betreuung einen An- trag auf finanzielle Förderung nach §§ 23, 24 SGB VIII in Verbindung mit der gültigen Satzung des Wetteraukreises beim örtlichen Jugendhilfeträger zu stellen. Unterbleibt diese Zahlung aus Gründen, die die Kindertagespflegeperson nicht zu vertre- ten hat, bleibt es bei der Verpflichtung der Sorgeberechtigten, die Zahlung des entspre- chenden Betrages an die Kindertagespflegeperson vorzunehmen.
Betreuungsvergütung. Die Tagespflegeperson erhält eine Betreuungsvergütung in Höhe von € pro Stunde von den Personensorgeberechtigten. Die Tagespflegepersonen erhält auf Antrag der Personensorgeberechtigten einen Betreuungssatz nach § 23 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit den jeweils gültigen Richtlinien der Stadt Lippstadt zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege. ● Soweit die Förderung gem. § 23 SGB VIII erfolgt, sind weitere Kostenbeiträge der Eltern an die TPP ausgeschlossen. Das Jugendamt lässt die Zahlung eines angemessenen (Alter des Kindes, Betreuungsumfang) Entgeltes für Mahlzeiten zu. Folgende Kosten werden für Mahlzeiten in Rechnung gestellt: pauschal/Tag € pauschal/Monat € Der Eigenanteil der Personensorgeberechtigten für Mahlzeiten ist nach Rechnungsstellung durch Überweisung auf folgendes Konto zu tätigen: Geldinstitut Konto-Inhaber IBAN BIC Folgende Materialien (Windeln, Creme, Regenkleidung etc.) werden von den Personensorgeberechtigten rechtzeitig und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt:
Betreuungsvergütung. (Zutreffendes bitte ankreuzen)

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  • Schlichtungsverfahren Die Parteien können vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, die sie nicht untereinander bereinigen können, eine Schlichtungsstelle anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung ganz oder teilweise vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechsel- seitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Sachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Meinungsverschiedenheiten Die Continentale Sachversicherung AG hat sich zur Teilnahme an folgendem Schlichtungsverfahren verpflichtet: Ist der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit dem Versicherer nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt, kann er sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher und Kleingewerbetreibende kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass der Versicherungs- nehmer dem Versicherer zunächst die Möglichkeit gegeben hat, seine Entscheidung zu überprüfen.

  • Streitbeilegungsverfahren Der Lieferant ist verpflichtet, Beanstandungen (Verbraucherbeschwer- den) von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten. Verbraucherbe- schwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: (08 41) 80-0 Fax: (08 41) 80-44 69 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-x.xx Internet: xxx.xx-x.xx Der Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Lieferanten abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten derzeit: Xxxxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Die Abwicklung des Vertrages erfolgt in elektronischer Form. Der Lieferant stellt dem Kunden alle Vertragsinformationen wie z. B. Rechnungen, Preis- oder Vertragsänderungen über den Online-Service seines Kundenportals zur Verfügung und informiert ihn jeweils per E- Mail über die Bereitstellung im Online-Service. Der Kunde verzichtet auf eine Rechnungszustellung und Kundenkommunikation bezüglich der Vertragsdurchführung in Papierform. Der Kunde hat hierzu seine gültige E-Mail-Adresse bei Vertrags- abschluss anzugeben bzw. im Online-Service zu hinterlegen. Er ist zudem verpflichtet, im Online-Service bereitgestellte Vertrags- informationen unverzüglich nach Erhalt der Information über deren Bereitstellung dort abzurufen. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronischen Mitteilungen per E-Mail durch den Lieferanten ord- nungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und hat technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an den Lieferanten (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Zusendungen von Preis- und Vertragsänderungsmitteilungen des Lieferanten an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse dem Lieferanten nicht bekannt gegeben hat. Der Kunde kann die Teilnahme an der Kundenkommunikation über das Online-Portal bzw. der damit im Zusammenhang stehenden E-Mail- Kommunikation jederzeit gegenüber dem Lieferanten in Textform widersprechen. Nach Eintreffen und Bearbeitung seines Widerspruchs beim Lieferanten werden dem Kunden Rechnungen bzw. Kundeninfor- mationen zukünftig in Papierform an die im Vertrag zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt, sofern er dem Lieferanten zwi- schenzeitlich keine anderweitige Rechnungsanschrift in Textform mitgeteilt hat. Verfügt der Kunde nicht über die technischen Einrich- tungen (z. B. Internetzugang oder E-Mail-Adresse), werden ihm die Dokumente auch in Papierform per Post übersandt. Ergänzend gelten die „Bedingungen zur Nutzung des Online-Portals der Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH“. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich beim 00000 Xxxx Telefon: (000) 000 00 000 oder 00000 000000 – Bundesweites Infotelefon Telefax: (000) 000 00 000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

  • Vermögensverwaltungsvertrag Erteilt der Anleger der Bank im Rahmen von MeinInvest einen Auftrag zur

  • Nutzungsumfang 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels 2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu 2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen 2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

  • Abrechnungsverfahren Zur Abrechnung von Pflegeleistungen mit der Pflegekasse ist der Pflegedienst berechtigt, den der Versicherte mit der Durchführung der Pflege beauftragt hat. Sofern der Pflegedienst Kooperationspartner in die Durchführung der Pflege einbezieht, können deren Leistungen nur über den Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).