Sonstige Vereinbarung Musterklauseln

Sonstige Vereinbarung. Die Praktikantin/der Praktikant fertigt während seines Praktikums folgende wissenschaftlich-technische Arbeit an: ……………………………………………………………………………….. (Thema der Arbeit) Für die während des Praktikums bei dem Praktikumsbetrieb gemachten Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge gilt das Arbeitnehmererfindungsgesetz mit den ergänzenden Bestimmungen und Regelungen des Urheberrechts-, Patent- und Gebrauchsmustergesetzes.
Sonstige Vereinbarung. Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift des Betriebes Unterschrift des/der Berufsfachschüler/in Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des/der Minderjährigen Bitte vergessen Sie nicht, Ihren neuen Berufsfachschüler mit diesem Vertrag an der für Sie zuständigen Berufsschule anzumelden.
Sonstige Vereinbarung. Die Praktikumsstelle kann dem Studierenden bis zu 10 Tage Arbeitsbefreiung gewähren. Im übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen, die Arbeitsordnung, die sonstigen Betriebsvereinbarungen sowie die Dienst- und Geschäftsanweisungen in der jeweiligen Fassung Anwendung, soweit sich aus der besonderen Natur des Praktikantenver- hältnisses nichts Abweichendes ergibt. Praktikumsstelle Studierende/r Datum, Unterschrift, Stempel Datum, Unterschrift Dieser Vertrag wurde der Hochschule der Medien Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt. Datum, Unterschrift, Leiter/in Praktikantenamt Praktikumsstelle Studierende/r
Sonstige Vereinbarung. Die Vertragspartner werden regelmäßig überprüfen, inwieweit die in Anhang A aufgeführten ICD-Diagnosen geeignet sind, den tatsächlichen Aufwand in der hausärztlichen Versorgung abzubilden. Soweit ein Anpassungsbedarf, insbesondere aufgrund von Änderungen der amtlichen Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (ICD-10-GM) durch das DIMDI besteht, werden sich die Vertrags- partner einvernehmlich auf eine Änderung des Anhanges A im Schriftverkehr verständigen und diese Änderungen umsetzen. Die Vertragspartner tauschen sich einmal im Quartal über die Umsetzung sowie die Auswirkungen dieses Vertrages im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungsstruktur für die Patienten der AOK aus. Zu diesem Zweck verständigen sich die Vertragspartner im Nachgang über Art und Umfang einer Frühinformation (spätestens 12 Wochen nach Ende des Abrechnungsquartals) über das Leistungsgeschehen.
Sonstige Vereinbarung. 1. Die vorliegende Vereinbarung stellt die vollständige Absprache zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sonstige Vereinbarung. Die Vertragsparteien treffen folgende weiter Vereinbarung:
Sonstige Vereinbarung. Die Praktikantin/Der Praktikant fertigt während ihres/seines Praktikums folgende wissenschaftlich-technische Arbeit an: (Thema der Arbeit) Für während des Praktikums bei dem Praktikumsbetrieb gemachte Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge gilt das Arbeitnehmererfindungsgesetz mit den ergänzenden Bestimmungen und Regelungen des Urheberrechts-, Patent- und Gebrauchs- mustergesetzes. Für während dieser Praktikumszeit gefertigte Arbeiten wird dem Praktikumsbetrieb ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind. Der Praktikumsbetrieb Die Praktikantin/Der Praktikant Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.