Betreuungszeiten. Die tägliche Betreuungszeit wird in einem Betreuungsvertrag festgehalten. Zusätzlich zu dieser vertraglich vereinbarten Betreuungszeit ist bei gelegentlich höherem Bedarf gegen Entgelt eine Mehrbetreuung möglich. In Berücksichtigung der einzelnen Konzeptionen bieten die Einrichtungen der Unternehmen Kultur gGmbH innerhalb ihrer Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten an: - Krippenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden - Kindergartenbetreuung von täglich bis zu viereinhalb, bis zu sechs, bis zu sieben, bis zu acht, bis zu neun, bis zu zehn und bis zu elf Stunden. Alle angebotenen Betreuungszeiten können auf Wunsch der Personensorgeberechtigten bis zum 15. eines Monates für den Folgemonat auf eine andere angebotene Betreuungszeit geändert werden. Die geänderten Betreuungszeiten werden in dem Formular „Änderungen zu Anliegen des täglichen Lebens nach §1687 Abs.1 BGB“ festgehalten und vonseiten der ProjektleiterIn und einem Elternteil unterschrieben. Eine Unterbrechung der Betreuungszeit ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen bei Ärzten oder Therapeuten mit dem Kind dar. Hierfür müssen die betreuten Kinder durch abholberechtigte Personen persönlich aus der Kindertagesstätte abgeholt und wieder in die Einrichtung gebracht werden. Hausinterne Kursangebote gelten nicht als Unterbrechung der Betreuungszeit. Die Kindertagesstätten können unter anderem infolge von Schadensereignissen wie Hochwasser, Orkan, Brand, Wasserrohrbruch, schwerer Einbruch in Verbindung mit Vandalismus, festgestellten erheblichen Bau- oder Sicherheitsmängeln, aufgrund von Verfügungen zur Sicherheit der Kinder durch das Gesundheitsamt, das Landesjugendamt oder durch andere Behörden sowie im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadenersatzforderungen sind hier jeweils ausgeschlossen. Bestimmt die Landeshauptstadt Dresden als Eigentümerin des Gebäudes eine Generalsanierung des Hauses, welche die Auslagerung der Einrichtung zu Folge hat, so gelten die geschlossenen Betreuungsverträge für das Interimsquartier unverändert fort.
Betreuungszeiten. Die Betreuung erstreckt sich unter Ausschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen von in der Regel 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. • An unterrichtsfreien Tagen (bewegliche Ferientage sowie Sondertage) wird die Betreuung den Anforderungen (Mindestteilnehmerzahl: 5 Kinder) entsprechend in Absprache mit der Schule erweitert (in der Regel von 8.00 bis 16.00 Uhr). • In den Ferien ist die Einrichtung max. sechs Wochen – gemäß dem Ergebnis der Bedarfsabfrage – geöffnet (Mindestteilnehmerzahl: 15 Kinder). Für die Ferienbetreuung entstehen gesonderte Programmkosten.
Betreuungszeiten. Die Betreuung erstreckt sich unter Ausschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen von in der Regel 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mindestens bis 15.00 Uhr. • An unterrichtsfreien Tagen (bewegliche Ferientage sowie Sondertage) wird die Betreuung den Anforderungen entsprechend in Absprache mit der Schule erweitert (in der Regel von 8.00 bis 16.00 Uhr, mindestens bis 15.00 Uhr). • Die Ferienbetreuung wird bei Bedarf bis zu 4 Wochen je Schuljahr ermöglicht (2 Wochen Xxxxxx-, 1 Woche Xxxxxx- und 1 Woche Osterferien). Bei Betreuungsbedarf sind die Kinder unmittelbar bei der entsprechenden OGS anzumelden. Bei erforderlichen besonderen Schließungszeiten werden die Eltern frühzeitig informiert.
Betreuungszeiten. Die unterschiedlichen Zeitkontingente für die Betreuung der Kinder (25 Std., 35 Std. und 45 Std.) werden zu festgelegten Zeiten des Tages und der Woche verbindlich vereinbart, so das sichergestellt ist, dass alle Kinder in höchstmöglichem Umfang an den Bildungsangeboten der Kindertageseinrichtung teilnehmen kön- nen und während ihres Aufenthaltes ihre Bezugspersonen antreffen. Anfangs- und Endzeiten der jeweiligen Tageszeitbudgets werden vom Rat der Kindertageseinrichtung festgelegt. Im Interesse der Kinder werden die Eltern gebeten, die offiziellen Öffnungszeiten zu beachten. Es wird davon ausgegangen, dass das Kind regelmäßig an fünf Tagen in der Woche die Kindertageseinrich- tung besucht und die Abwesenheitstage (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub) kurzfristig, bzw. wenn planbar im Voraus, mitgeteilt werden.
Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis beginnt am . Das Kind/die Kinder wird/werden zu folgenden Zeiten von der TPP betreut: Montag Von Uhr bis Uhr Stunden Dienstag Von Uhr bis Uhr Stunden Mittwoch Von Uhr bis Uhr Stunden Donnerstag Von Uhr bis Uhr Stunden Xxxxxxx Von Uhr bis Uhr Stunden Samstag Von Uhr bis Uhr Stunden Sonntag Von Uhr bis Uhr Stunden Sonntag Von Uhr bis Uhr Stunden wöchentliche Gesamtstunden: Stunden
Betreuungszeiten. Die individuellen Betreuungszeiten orientieren sich an der Hilfeplanung und am aktuellen individuellen Bedarf. b.1) Diplom Sozialpädagoginnen / Dipl. Sozialpädagogen bzw. Dipl. Sozialarbeiterinnen / Dipl. Sozialarbeiter mit Fachhochschulabschluss und staatlicher Anerkennung oder Hochschulabschluss und / oder
Betreuungszeiten. 2.1 Die Kindertagesstätte bietet grundsätzlich eine Betreuungszeit ab mindestens 8 Stunden an.
Betreuungszeiten. Während der Eingewöhnungszeit wird folgendes Stundenkontingent wöchentlicher Betreuungs- zeit vereinbart und muss ggf. privat bezahlt werden. Dazu wird folgende Vereinbarung getroffen: □ 10 □ 15 □ 20 Ab dem Monat wo das Kind 1 Jahr alt wird oder die Eltern beide berufstätig sind, übernimmt das Jugendamt gemäß den Richtlinien der Stadt Ibbenbüren die Finanzierung. Ab dem gilt folgendes wöchentliche Stundenkontingent: □ 10 □ 15 □ 20 □ 25 □ 30 □ 35 □ 40 □ 45 □ 50 □ 55 Änderungen der Kontingentbuchungen sind schriftlich bei der Fachberatung zu beantragen. Eine Änderung kann frühestens zum 1. des folgenden Monats gebucht werden. Es werden folgende feste Betreuungszeiten vereinbart: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Samstag Sonntag
Betreuungszeiten. Die Betreuung wird montags bis freitags an allen Schultagen nach Unterrichtende in der vertraglich vereinbarten Zeit ange- boten. Die Kinder nehmen zu verbindlich abgesprochenen Zeiten an der Betreuung teil. Die Kinder werden zu festen Zeiten abgeholt oder gehen, bei Erlaubnis der Eltern, selbstständig nach Hause. In Ausnahmefällen (z.B. Arzttermin) sind Abspra- chen mit dem Betreuungsteam zu treffen. Ohne Benachrichtigung muss das Kind bis zu der fest vereinbarten Zeit in der Betreuung verbleiben. Die Aufsichtspflicht der Betreuungskräfte endet zur vertraglich vereinbarten Endzeit. Nach Bedarf bieten wir eine Betreuung ab 8:00 Uhr an Brückentagen und in der Ferienbetreuung an. Während der gesam- ten Betreuungszeit (auch bei der Teilnahme am Ferienprogramm) ist ihr Kind über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsver- band unfallversichert. Die Ferienbetreuung wird jeweils in den Oster-, Xxxxxx- und Herbstferien angeboten. Die Ferienbetreuung findet im Ver- bund mit anderen Grundschulen statt, in den Oster- und Herbstferien jeweils in der 1. oder 2. Ferienhälfte, in den Xxxxxx- ferien immer in der 1. Ferienhälfte. Der VzB gibt jährlich im November einen Ferienplan für das darauffolgende Kalenderjahr heraus, aus dem Sie erkennen können, wann und an welchen Schulen eine Ferienbetreuung angeboten wird.
Betreuungszeiten. Eine Kündigung der Dienstleistung ist nicht notwendig, da die Betreuungszeit befristet ist. Je nach gewähltem Tarif, liegt die Zeit der Katzenbetreuung bei ca. 30 Minuten pro Besuch und Tag. In dieser Zeit werden bei längeren Betreuungszeiten auch der Briefhasten geleert und die Blumen in normalen Rahmen versorgt. Soll- te der Katzensitter während der Betreuung erkranken, wird er für einen adäquaten Ersatzbetreuer sorgen. Es besteht kein Anspruch auf eine feste Betreuungszeit.