Betreuungszeiten Musterklauseln

Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am und wird auf unbe- stimmte Zeit vereinbart. 🞎 beginnt mit der Eingewöhnung am und endet mit Ablauf des . Änderungen in der Betreuungszeit und Beendigung des Kindertagespflegeverhältnisses müs- sen schriftlich der Kindertagespflegeperson und der pädagogischen Fachkraft der EJF gAG mitgeteilt werden. Diese leitet die Änderungen bzw. Beendigung des Kindertagespflegever- hältnisses an das Kreisjugendamt Wunsiedel weiter. Die Buchungszeit beinhaltet den tatsächlichen Zeitumfang der für das Kind erforderlichen Kindertagespflege unter Berücksichtigung der oben genannten Leistungsvoraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII bzw. des sonstigen Grundes der Kindertagespflege. Bei einem Betreuungsangebot an vier Wochentagen wird der für die Kindertagespflege erfor- derliche Betreuungsbedarf durch den Zeitbedarf pro Woche festgelegt und auf den Tages- durchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet. Die Betreuungszeiten ab: Von... Uhr Bis... Uhr Stundenzahl Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Wöchentliche Betreuungszeit: Wöchentliche Betreuungszeit Gebuchte Stunden mehr als 20 bis 25 Stunden mehr als 25 bis 30 Stunden Die Betreuung erfolgt in der Großtagespflege, Xxxxxx Xxx. 0/0, 00000 Xxxxxxxxx. Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Erlaubnis zur Ausübung der Kindertages- pflege nach § 43 SGB VIII in den Räumen der Großtagespflege. Die als Vertragspartner genannte Kindertagespflegeperson ist mit dem Kind verwandt: ☐ nein ☐ ja (bitte Grad angeben!) Im Haushalt des Kindes wird vorrangig folgende Sprache gesprochen: ☐ deutsch ☐ (bitte Sprache angeben!)
Betreuungszeiten. Die Betreuung erstreckt sich unter Ausschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen von in der Regel 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. • An unterrichtsfreien Tagen (bewegliche Ferientage sowie Sondertage) wird die Betreuung den Anforderungen (Mindestteilnehmerzahl: 5 Kinder) entsprechend in Absprache mit der Schule erweitert (in der Regel von 8.00 bis 16.00 Uhr). • In den Ferien ist die Einrichtung max. sechs Wochen – gemäß dem Ergebnis der Bedarfsabfrage – geöffnet (Mindestteilnehmerzahl: 15 Kinder). Für die Ferienbetreuung entstehen gesonderte Programmkosten.
Betreuungszeiten. Die individuellen Betreuungszeiten orientieren sich an der Hilfeplanung und am aktuellen individuellen Bedarf.
Betreuungszeiten. Die Betreuung erstreckt sich unter Ausschluss der allgemeinen Unterrichtszeit an allen Unterrichtstagen von in der Regel 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mindestens bis 15.00 Uhr. • An unterrichtsfreien Tagen (bewegliche Ferientage sowie Sondertage) wird die Betreuung den Anforderungen entsprechend in Absprache mit der Schule erweitert (in der Regel von 8.00 bis 16.00 Uhr, mindestens bis 15.00 Uhr). • Die Ferienbetreuung wird bei Bedarf bis zu 4 Wochen je Schuljahr ermöglicht (2 Wochen Xxxxxx-, 1 Woche Xxxxxx- und 1 Woche Osterferien). Bei Betreuungsbedarf sind die Kinder unmittelbar bei der entsprechenden OGS anzumelden. Bei erforderlichen besonderen Schließungszeiten werden die Eltern frühzeitig informiert.
Betreuungszeiten. Die unterschiedlichen Zeitkontingente für die Betreuung der Kinder (25 Std., 35 Std. und 45 Std.) werden zu festgelegten Zeiten des Tages und der Woche verbindlich vereinbart, so das sichergestellt ist, dass alle Kinder in höchstmöglichem Umfang an den Bildungsangeboten der Kindertageseinrichtung teilnehmen kön- nen und während ihres Aufenthaltes ihre Bezugspersonen antreffen. Anfangs- und Endzeiten der jeweiligen Tageszeitbudgets werden vom Rat der Kindertageseinrichtung festgelegt. Im Interesse der Kinder werden die Eltern gebeten, die offiziellen Öffnungszeiten zu beachten. Es wird davon ausgegangen, dass das Kind regelmäßig an fünf Tagen in der Woche die Kindertageseinrich- tung besucht und die Abwesenheitstage (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub) kurzfristig, bzw. wenn planbar im Voraus, mitgeteilt werden.
Betreuungszeiten. Während der Eingewöhnungszeit wird folgendes Stundenkontingent wöchentlicher Betreuungs- zeit vereinbart und muss ggf. privat bezahlt werden. Dazu wird folgende Vereinbarung getroffen: □ 10 □ 15 □ 20 Ab dem Monat wo das Kind 1 Jahr alt wird oder die Eltern beide berufstätig sind, übernimmt das Jugendamt gemäß den Richtlinien der Stadt Ibbenbüren die Finanzierung. Ab dem gilt folgendes wöchentliche Stundenkontingent: □ 10 □ 15 □ 20 □ 25 □ 30 □ 35 □ 40 □ 45 □ 50 □ 55 Änderungen der Kontingentbuchungen sind schriftlich bei der Fachberatung zu beantragen. Eine Änderung kann frühestens zum 1. des folgenden Monats gebucht werden. Es werden folgende feste Betreuungszeiten vereinbart: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Samstag Sonntag
Betreuungszeiten. Das Betreuungsverhältnis beginnt am . Das Kind/die Kinder wird/werden zu folgenden Zeiten von der TPP betreut: Montag Von Uhr bis Uhr Stunden Dienstag Von Uhr bis Uhr Stunden Mittwoch Von Uhr bis Uhr Stunden Donnerstag Von Uhr bis Uhr Stunden Xxxxxxx Von Uhr bis Uhr Stunden Samstag Von Uhr bis Uhr Stunden Sonntag Von Uhr bis Uhr Stunden Sonntag Von Uhr bis Uhr Stunden wöchentliche Gesamtstunden: Stunden
Betreuungszeiten. 2.1 Das Kind wird zu den Betreuungszeiten gemäß Anlage 2 zur Betreuung angemeldet. Änderungen der Betreuungszeiten sind erst verbindlich, wenn sie in einer neuen Anlage 2 vereinbart werden. 2.2 Für diese angemeldeten Zeiten übernehmen die Betreuungskräfte des Appener Schulvereins die Aufsichtspflicht für das Kind. Diese Zeiten sind einzuhalten. Nimmt das Kind ausnahmsweise zu den angemeldeten Zeiten nicht an der Betreuung teil (z.B. wegen Krankheit), muss es in der Betreuungseinrichtung abgemeldet werden. Eine Abmeldung allein an der Schule ist nicht ausreichend. 2.3 Bei Abwesenheit oder Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Erscheint das Kind nicht zur Betreuung, wird die Betreuungseinrichtung die Sorgeberechtigten vom Fehlen des Kindes informieren und / oder Nachforschungen anstellen. 2.4 Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, das Kind pünktlich von den Räumlichkeiten der Betreuungseinrichtung abzuholen oder abholen zu lassen, sollte es den Heimweg nicht selbst antreten dürfen. Es besteht kein Anspruch auf Betreuung außerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten. Sollte das Kind, anders als in Anlage 2 vereinbart, nicht abgeholt werden, z.B. weil es nach der Betreuung mit einem anderen Kind nach Hause geht, so ist dies den Betreuungskräften formlos schriftlich mitzuteilen. 2.5 Sollte das Kind aus zwingenden Gründen nicht zu den Abholzeiten abgeholt werden können, müssen die Sorgeberechtigten dies der Betreuungseinrichtung vorab mitteilen und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Der Appener Schulverein kann für eine etwaige, dadurch notwendige verlängerte Öffnungszeit der Betreuungseinrichtung und damit verbundene Überstunden der Betreuer/innen für jede angefangene Stunde ein zusätzliches Entgelt von 10 € berechnen, das von den Sorgeberechtigten als zusätzliches Betreuungsentgelt zu bezahlen ist, falls nicht vorher eine andere Vereinbarung zwischen der Betreuungseinrichtung und den Sorgeberechtigten getroffen wurde. Bei vorliegendem SEPA-Basis-Lastschriftmandat kann der Appener Schulverein dieses Entgelt mit dem Monatsbeitrag abbuchen. 2.6 Sobald das Kind die Betreuungseinrichtung regulär verlassen hat, besteht keine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals. Gleiches gilt bei eigenmächtigem Verlassen des Schulgeländes durch das Kind. 2.7 Der Appener Schulverein bietet in den Osterferien, den Herbstferien und 3 Wochen in den Sommerferien, sowie an beweglichen Ferientagen oder an Schulentwicklungstagen ei...
Betreuungszeiten. Die Betreuungszeiten sind nach dem Wohl des Kindes, dem Bedarf der Eltern (Beschäftigungsausmaß, Wegzeiten, Dienstzeiten, Dienstpläne …) und den Möglichkeiten der Tagesmutter auszurichten. • Die Mindestbetreuungszeit beträgt 44 Monatsstunden (10 Wochenstunden). • Sind aufgrund flexibler Arbeitszeiten der Kindeseltern keine fixen Betreuungszeiten zu vereinbaren, werden wöchentliche/monatliche Betreuungszeiten fixiert. Wochenstunden x 4,33 (∅ Wochen / Monat) □ fixe Betreuungszeiten: Von Bis Stunden/Tag • Bei flexibel vereinbarten Betreuungszeiten sind der Tagesmutter umgehend nach Erhalt des wöchentlichen/monatlichen Dienstplanes die tatsächlichen Betreuungszeiten mitzuteilen, spätestens jedoch am Xxxxxxx, vor der nächsten Betreuungswoche. • Geringfügige Abweichungen von den Betreuungszeiten (z.B. Mehrstunden) sind in Absprache mit der TM möglich.
Betreuungszeiten. Die Betreuung wird montags bis freitags an allen Schultagen nach Unterrichtende in der vertraglich vereinbarten Zeit ange- boten. Die Kinder nehmen zu verbindlich abgesprochenen Zeiten an der Betreuung teil. Die Kinder werden zu festen Zeiten abgeholt oder gehen, bei Erlaubnis der Eltern, selbstständig nach Hause. In Ausnahmefällen (z.B. Arzttermin) sind Abspra- chen mit dem Betreuungsteam zu treffen. Ohne Benachrichtigung muss das Kind bis zu der fest vereinbarten Zeit in der Betreuung verbleiben. Die Aufsichtspflicht der Betreuungskräfte endet zur vertraglich vereinbarten Endzeit. Nach Bedarf bieten wir eine Betreuung ab 8:00 Uhr an Brückentagen und in der Ferienbetreuung an. Während der gesamten Betreuungszeit (auch bei der Teilnahme am Ferienprogramm) ist ihr Kind über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband unfallversichert. Die Ferienbetreuung wird jeweils in den Oster-, Xxxxxx- und Herbstferien angeboten. Die Ferienbetreuung findet im Ver- bund mit anderen Grundschulen statt, in den Oster- und Herbstferien jeweils in der 1. oder 2. Ferienhälfte, in den Xxxxxx- ferien immer in der 1. Ferienhälfte. Der VzB gibt jährlich im November einen Ferienplan für das darauffolgende Kalenderjahr heraus, aus dem Sie erkennen können, wann und an welchen Schulen eine Ferienbetreuung angeboten wird.