Betreuungsvergütung Musterklauseln

Betreuungsvergütung. Frau/Xxxx erhält für die Betreuung des Kindes/der Kinder gemäß § 23 SGB VIII eine laufende Geldleistung in Abhängigkeit vom gebuchten Stundenkontingent und des Qualifizierungsstandes durch das zuständige Jugendamt. Das Tagespflegegeld des Jugend- amtes enthält einen Anteil zur Anerkennung der Förderleistung und des Sachaufwandes. Die Eltern zahlen gemäß § 90 SGB VIII einen pauschalierten Kostenbeitrag an das zuständige Jugendamt. Informationen zur gültigen Elternbeitragstabelle wurden den Eltern durch die Fachbe- ratung ausgehändigt. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich im Fall, dass die öffentliche Förde- rung später entfällt die Betreuungskosten zu übernehmen. 🞎 Gesondert wird von der Tagespflegeperson ein Verpflegungsgeld für die Versor- gung des Kindes zu den Hauptmahlzeiten und gegebenenfalls die Ausstattung mit Windeln bzw. Hygieneartikeln in Höhe von monatlich berechnet. Der zuzahlende Betrag wird von den Eltern nach Rechnungs- stellung □ in bar □ per Überweisung / Dauerauftrag auf folgendes Konto Geldinstitut: IBAN.: BIC: an die Tagespflegeperson entrichtet. Die Tagespflegeperson hat für Versteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen. 🞎 Die Eltern bringen die Hauptmahlzeiten selbst mit. Während der Betreuungszeit sind die Sorgeberechtigten in dringenden Fällen unter folgender Adresse/Telefonnummer zu erreichen: 🞎 Folgende Personen sind berechtigt, das Kind □ nach vorheriger Absprache □ generell bei der Tagespflegeperson abzuholen (in Ausnahmefällen können die Sorgeberechtigten eine Person auch telefonisch benennen): Ist die genannte Person der Tagespflegeperson oder dem Kind nicht persönlich bekannt, kann die TPP verlangen, dass sich die Person entsprechend (z. B. durch einen Personalausweis) ausweist und/oder ggf. die Herausgabe des Kindes verweigern.
Betreuungsvergütung a. Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Tagespflegekindes /der Tagespflegekinder als Tagespflegegeld □ den Betreuungssatz gemäß der Satzung Kindertagespflege des Landkreises Lüchow- Dannenberg. □ eine Stundenvergütung pro Kind in Höhe von € von der sorgeberechtigten Person.
Betreuungsvergütung. (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Betreuungsvergütung. Der Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers wird in der Regel von diesem direkt an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Unterbleibt die Zahlung aus Gründen, die die Kindertagespflegeperson nicht zu vertreten hat, erfolgt die Zahlung des entsprechenden Betrages seitens der Personensorgeberechtigten. Der von den Personensorgeberechtigten an die Kindertagespflegeperson zu zahlende Betrag ist (Zutreffendes bitte ankreuzen) Zu zahlen ist der Betrag durch Überweisung auf folgendes Konto: Kontoinhaberin: IBAN: BIC: Die Kindertagespflegeperson hat für nötige Versteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen.
Betreuungsvergütung. Grundsätzlich haben die Sorgeberechtigten die Verpflichtung die Vergütung zu tragen. Die Sorgeberechtigten haben die Möglichkeiten, für die tatsächliche Betreuung einen An- trag auf finanzielle Förderung nach §§ 23, 24 SGB VIII in Verbindung mit der gültigen Satzung des Wetteraukreises beim örtlichen Jugendhilfeträger zu stellen. Unterbleibt diese Zahlung aus Gründen, die die Kindertagespflegeperson nicht zu vertre- ten hat, bleibt es bei der Verpflichtung der Sorgeberechtigten, die Zahlung des entspre- chenden Betrages an die Kindertagespflegeperson vorzunehmen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.