Betrieb des Standes. a) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veran- staltung besetzt zu halten.
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Betrieb des Standes. a) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veran- staltung Ver- anstaltung besetzt zu halten.
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