Common use of Betrieb des Standes Clause in Contracts

Betrieb des Standes. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesam- ten Dauer der Veranstaltung mit den angemeldeten Waren/ Dienstleistungen zu belegen und, sofern nicht nur als Reprä- sentationsstand vereinbart, mit sachkundigem Personal be- setzt zu halten. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes, der Halle und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller. Dem Aussteller ist aufgetragen, Abfall zu vermeiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip be- rechnet.

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Samples: www.sho-messen.de, www.sho-messen.de

Betrieb des Standes. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesam- ten ganzen Dauer der Veranstaltung Messe/Ausstellung mit den angemeldeten Waren/ Dienstleistungen Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht nur ausdrücklich als Reprä- sentationsstand vereinbartRepräsen- tationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal be- setzt besetzt zu halten. Der Veranstalter Die Messe-/Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der Halle Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem AusstellerAussteller und muss täglich nach Messe-/ Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Dem Aussteller ist aufgetragenvorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Entsorgungskosten Zusätzliche Entsorgungsstoffe werden nach dem Verursacherprinzip be- rechnetberechnet.

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Samples: hochzeitsmesse-jaichwill.de

Betrieb des Standes. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesam- ten ganzen Dauer der Veranstaltung Messe/Ausstellung mit den angemeldeten Waren/ Dienstleistungen Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht nur ausdrücklich als Reprä- sentationsstand vereinbartRepräsentationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal be- setzt besetzt zu halten. Der Veranstalter Die Messe-/Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung des Geländes, der Halle Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem AusstellerAussteller und muss täglich nach Messe-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Dem Aussteller ist aufgetragenvorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip be- rechnetberechnet.

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Samples: wiki.osgeo.org