Betrieb des Standes. a) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veran- staltung besetzt zu halten. b) Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen oder den üblichen Umgang mit Besuchern und Ausstellern berechtigen den Veranstalter zur Schließung und Räumung des Standes. Ansprüche gegen den Veranstalter a) Mit Einsendung der Anmeldung entsteht für den Aussteller die Pflicht zum Eintrag im Ausstellerverzeichnis der Veranstaltung. Der Eintrag in den offiziellen Messe- veröffentlichungen, z. B. Katalog, Website, Messeinformationssystemen u. a. m. ist in der Service-Pauschale enthalten. b) Anzeigen sind nur in den genannten Formaten möglich. Bei Sonderplatzierungen in Absprache mit dem Veranstalter erhöhen sich die Preise um 10 %. c) Schadenersatzansprüche auf Grund nicht veröffentlichter oder fehlerhafter Einschaltungen können in keinem Fall gestellt werden. d) Druckvorlagen können elektronisch geliefert werden. Einer eventuell eingeschal- teten Agentur kann keine Provision gezahlt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Betrieb des Standes. a) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veran- staltung Ver- anstaltung besetzt zu halten.
b) Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen oder den üblichen Umgang mit Besuchern und Ausstellern berechtigen den Veranstalter zur Schließung und Räumung des Standes. Ansprüche gegen den VeranstalterVeranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen.
ae) Mit Einsendung Auf die Einhaltung der Anmeldung entsteht für den Aussteller die Pflicht zum Eintrag BGV A 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel/insb. Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel) sowie der BGV D 34 (Verwendung von Flüssiggas) wird ausdrücklich verwiesen. Die Vorlage der aktuellen Prüfbescheinigungen ist bei Kontrollen durch das Gewerbeaufsichts- amt vor Ort erforderlich.
f) Falls nicht anders ausgewiesen, gilt im Ausstellerverzeichnis gesamten Messegelände ein grundsätzli- ches Rauchverbot.
g) Die allgemeine Reinigung des Geländes obliegt dem Veranstalter. Die Reinigung des Standes erfolgt durch den Aussteller, es sei denn, er hat ausdrücklich die Dienstleistung der VeranstaltungStandreinigung bestellt. Der Eintrag in den offiziellen Messe- veröffentlichungen, z. B. Katalog, Website, Messeinformationssystemen u. a. m. ist in der Service-Pauschale enthaltenAussteller muss Müll vermeiden und unvermeidlichen Abfall trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet.
b) Anzeigen sind nur in den genannten Formaten möglich. Bei Sonderplatzierungen in Absprache mit dem Veranstalter erhöhen sich die Preise um 10 %.
c) Schadenersatzansprüche auf Grund nicht veröffentlichter oder fehlerhafter Einschaltungen können in keinem Fall gestellt werden.
d) Druckvorlagen können elektronisch geliefert werden. Einer eventuell eingeschal- teten Agentur kann keine Provision gezahlt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Betrieb des Standes. a) 15.1. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veran- staltung Veranstaltung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt zu haltenhaben.
b) 15.2. Den Anweisungen des Veranstalters Veranstalters, des ECE Centermanagements und des beauftragten Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen Ausstellungsbedingungen oder den üblichen Umgang mit Besuchern und Ausstellern berechtigen den Veranstalter zur Schließung und Räumung des Standes. Ansprüche gegen den VeranstalterVeranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.
a) Mit Einsendung 15.3. Maßnahmen, die eine Wettbewerbsverzerrung oder Störung mit sich bringen können, bedürfen der Anmeldung entsteht für schriftlichen Zustimmung durch den Aussteller Veranstalter (z.B. Aktionen, Lautsprecheranlagen, Lichtanlagen etc.). Werbung jeder Art, insbesondere die Pflicht zum Eintrag im Ausstellerverzeichnis Verteilung von Werbedrucksachen ist nur innerhalb des Standes gestattet.
15.4. Für die allgemeine Reinigung des Geländes sorgt der VeranstaltungVeranstalter und das ECE Centermanagement. Die Reinigung der Stände erfolgt durch die Aussteller. Der Eintrag in den offiziellen Messe- veröffentlichungen, z. B. Katalog, Website, Messeinformationssystemen u. a. m. ist in der Service-Pauschale enthaltenAussteller muss Müll vermeiden und unvermeidlichen Abfall trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet.
b) Anzeigen sind nur 15.5. Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen diese Vorschriften, kann der Veranstalter nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in den genannten Formaten möglich. Bei Sonderplatzierungen in Absprache mit dem Veranstalter erhöhen sich die Preise um 10 %Höhe von bis zu 300,00 €/Tag geltend machen.
c) Schadenersatzansprüche auf Grund nicht veröffentlichter oder fehlerhafter Einschaltungen können in keinem Fall gestellt werden.
d) Druckvorlagen können elektronisch geliefert werden. Einer eventuell eingeschal- teten Agentur kann keine Provision gezahlt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Ausstellungsbedingungen
Betrieb des Standes. a) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veran- staltung besetzt zu halten.
b) Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen oder den üblichen Umgang mit Besuchern und Ausstellern berechtigen den Veranstalter zur Schließung und Räumung des Standes. Ansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen.
c) Maßnahmen, die eine Wettbewerbsverzerrung, Störung der Veranstaltung oder der Allgemeinheit mit sich bringen können (z. B. das Betreiben von Licht- und Tonanlagen, laute Aktionen, Einsatz von Flugobjekten, Emissionen usw.), be- dürfen bereits vorab der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Aussteller, die emissionsverursachende Anlagen und Geräte betreiben, sind ver- pflichtet, geprüfte und zugelassene Abluft- und Absaugtechnik auf eigene Kosten zu installieren. Werbung außerhalb des Standes, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Messeleitung kostenpflichtig gestattet. Mit speziellen Gasen gefüllte Exponate oder das Ver- teilen gasgefüllter Ballons ist nicht gestattet.
ad) Mit Einsendung Der Aussteller ist für die Einhaltung aller mit der Anmeldung entsteht für Veranstaltung und dem Be- trieb des Standes verbundenen gesetzlichen Bestimmungen, erteilten Auflagen, GEMA- und ggf. anderen Anmeldungen verantwortlich und stellt den Aussteller die Pflicht zum Eintrag Veranstalter ausdrücklich von allen Verpflichtungen frei. im Ausstellerverzeichnis der Veranstaltung. Der Eintrag in den offiziellen Messe- veröffentlichungen, z. B. Katalog, Website, Messeinformationssystemen u. a. m. ist in der Service-Pauschale enthalten.
b) Anzeigen sind nur in den genannten Formaten möglich. Bei Sonderplatzierungen in Absprache mit dem Veranstalter erhöhen sich die Preise um 10 %.
c) Schadenersatzansprüche auf Grund nicht veröffentlichter oder fehlerhafter Einschaltungen können in keinem Fall gestellt werden.
d) Druckvorlagen können elektronisch geliefert werden. Einer eventuell eingeschal- teten Agentur kann keine Provision gezahlt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen