Betrieb und Nutzung. 5.1 POLLUX ist nicht verpflichtet, Betriebsregelungen zu treffen oder eine widerrechtliche Nutzung durch Dritte zu verhindern. 5.2 POLLUX übernimmt keine Bewachung des Mietgegenstandes und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Sie haftet nicht für Beschädigun- gen am Fahrzeug (einschließlich Frostschaden) und nicht für Diebstahl des Fahrzeugs, Zubehörs oder sonstiger Gegenstände am/im Fahrzeug. 5.3 Der Mietgegenstand darf ausschließlich zum Abstellen eines gemäß den geltenden Gesetzen und Verordnungen für den Straßenver- kehr zugelassen Pkw benutzt werden. Wagenwäsche, Wagenreinigung, die Durchführung von Reparaturen usw. ist auf dem Stellplatz verboten; ebenso der Gebrauch von Feuer und offenem Licht. Die Lagerung von Kraftstoffen, Ölen oder sonstigen Gegenständen (wie z. B. Reifen, Kraftfahrzeugzubehör, Fahrräder) auf dem Mietgegenstand ist nicht erlaubt. 5.4 Der Mietgegenstand darf nicht zum Einstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden, die mit Druckgas betrieben werden, das schwerer ist als Luft (wie z.B. Flüssiggase). 5.5 Der Mieter darf innerhalb der Kfz-Stellplatzanlagen und auf dem Grundstück des Centers nur im Schritttempo fahren und hat Rück- sicht auf die anderen Benutzer der Stellplatzanlage zu nehmen. Insbesondere hat der Mieter unnötiges Hupen und sonstigen Lärm zu vermeiden. Der Stellplatz ist pfleglich zu behandeln. 5.6 Der Mieter wird bei Benutzung des Mietgegenstandes die jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen beachten. 5.7 Im Übrigen gelten die in der Kfz-Stellplatzanlage ausgehängten “Parkhaus-Einstellbedingungen“. 5.8 Der Mieter ist damit einverstanden, dass Daten, die das Vertragsverhältnis betreffen, im Rahmen der Grundstücksverwaltung auf Datenträger gespeichert werden. XXXXXX verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der Daten die Bestimmungen der EU-DSGVO ein- zuhalten.
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Samples: Mietvertrag Über PKW Stellplätze, Mietvertrag Über PKW Stellplätze, Mietvertrag Über PKW Stellplätze
Betrieb und Nutzung. 5.1 POLLUX ist nicht verpflichtet, Betriebsregelungen zu treffen oder eine widerrechtliche Nutzung durch Dritte zu verhindern.
5.2 POLLUX übernimmt keine Bewachung des Mietgegenstandes und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Sie haftet nicht für Beschädigun- gen am Fahrzeug (einschließlich Frostschaden) und nicht für Diebstahl des Fahrzeugs, Zubehörs oder sonstiger Gegenstände am/im Fahrzeug.
5.3 Der Mietgegenstand darf ausschließlich zum Abstellen eines gemäß den geltenden Gesetzen und Verordnungen für den Straßenver- kehr zugelassen Pkw benutzt werden. Wagenwäsche, Wagenreinigung, die Durchführung von Reparaturen usw. ist auf dem Stellplatz verboten; ebenso der Gebrauch von Feuer und offenem Licht. Die Lagerung von Kraftstoffen, Ölen oder sonstigen Gegenständen (wie z. B. Reifen, Kraftfahrzeugzubehör, Fahrräder) auf dem Mietgegenstand ist nicht erlaubt.
5.4 Der Mietgegenstand darf nicht zum Einstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden, die mit Druckgas betrieben werden, das schwerer ist als Luft (wie z.B. Flüssiggase).
5.5 Der Mieter darf innerhalb der Kfz-Stellplatzanlagen und auf dem Grundstück des Centers nur im Schritttempo fahren und hat Rück- sicht auf die anderen Benutzer der Stellplatzanlage zu nehmen. Insbesondere hat der Mieter unnötiges Hupen und sonstigen Lärm zu vermeiden. Der Stellplatz ist pfleglich zu behandeln.
5.6 Der Mieter wird bei Benutzung des Mietgegenstandes die jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen beachten.
5.7 Im Übrigen gelten die in der Kfz-Stellplatzanlage ausgehängten “Parkhaus-Einstellbedingungen“.
5.8 Der Mieter ist damit einverstanden, dass Daten, die das Vertragsverhältnis betreffen, im Rahmen der Grundstücksverwaltung auf Datenträger gespeichert werden. XXXXXX verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der Daten die Bestimmungen der EU-DSGVO ein- zuhaltendes Bundesdaten- schutzgesetzes einzuhalten.
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