Betriebliches Vorschlagswesen. Über die Vergütung für Verbesserungsvorschläge können Betriebsvereinbarungen gemäß § 97 Abs. 1 Ziffer 14 Arbeitsverfassungsgesetz abgeschlossen werden.
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Samples: talentra.at, files.permont.at, www.hasibeder.at
Betriebliches Vorschlagswesen. Über die Vergütung für Verbesserungsvorschläge können Betriebsvereinbarungen gemäß § 97 Abs. 1 Ziffer Z. 14 Arbeitsverfassungsgesetz abgeschlossen werden.
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Samples: Kollektivvertrag Für Arbeiter, oesterreichsenergie.at
Betriebliches Vorschlagswesen. Über die Vergütung für Verbesserungsvorschläge können Betriebsvereinbarungen Betriebs- vereinbarungen gemäß § 97 Abs. 1 Ziffer 14 Arbeitsverfassungsgesetz Arbeitsverfassungsge- setz abgeschlossen werden.
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Samples: www.wko.at
Betriebliches Vorschlagswesen. Über die Vergütung für Verbesserungsvorschläge können Betriebsvereinbarungen gemäß § 97 Abs. (Absatz) 1 Ziffer 14 Arbeitsverfassungsgesetz abgeschlossen werden.
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Samples: www.jobmeister.at