Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Musterklauseln

Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist eine Information, einschließlich einer Formel, eines Musters, einer Zusammenstellung, eines Programms, eines Xxxxxx, einer Methode, einer Technik oder eines Prozesses, die einen tatsächlichen oder potenziellen unabhängigen wirtschaftlichen Wert hat, weil sie anderen Personen, die aus ihrer Offenlegung oder Verwendung einen Nutzen ziehen können, nicht allgemein bekannt
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. 19.1 Informationen, die der Werkunternehmer infolge des Auftrages bzw. seiner Durchführung über WolfVision erhält oder sich verschafft, sind als Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis zu betrachten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Der Lieferant ist verpflichtet, Bestellungen von Ottobock und die damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu behandeln

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.