Allgemeine Definitionen. 2.1. “Auftrag” meint jeden Auftrag des Käufers, der xxx Xxxxxxxxx angenommen wurde.
2.2. “Partei” meint Honeywell oder den Käufer und “Parteien” meint beide gemein- sam.
Allgemeine Definitionen. AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbekunden der Ströer Media Solutions, in ihrer Gesamtheit aus allgemeinen und besonderen Bedingungen • DSGVO: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) • Preisliste: Die jeweils von Ströer Media Solutions im Angebot referenzierte Preisliste • Ströer Media Solutions: Ströer Media Solutions GmbH, Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxx • Ströer Gesellschaft: Mit Ströer Media Solutions im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen • Ströer Gruppe: Gesamtheit sämtlicher Ströer Gesellschaften • TCF: Transparency and Consent Framework in seiner aktuellsten Version, bei Abschluss dieser AGB „TCF v2.0“ • TTDSG: Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien • UWG: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb • Vendor: Technische Dienstleister, die der Werbekunde einbinden möchte • Whitelist für Vendoren: Liste von Vendoren, welche innerhalb des TCF ein Registrierungsverfahren abgeschlossen haben und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zusätzlich von der Ströer Media Solutions unter der URL Redirect xxxxx://xxxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxx/x/0x_XXXXXXXXX0xxX0xXxXx0XxxXxXXxXXXXX 0KpuMY-g/edit#gid=106593060 freigegeben sind • Werbemittelspezifikationen: Die technischen Spezifikationen des Werbemittels, zu deren Einhaltung der Werbekunde verpflichtet ist, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/
Allgemeine Definitionen. Für die in diesem Vertrag in Fettdruck verwendeten Begriffe gilt Folgendes:
4.1. Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist,
Allgemeine Definitionen. Wo immer die nachstehenden Begriffe in Ihren Versicherungsdokumenten verwendet werden, haben sie immer im Sinne dieser Bedingungen die in folgendem Text definierte Bedeutung.
Allgemeine Definitionen. Asprova Projektdatei Eine Projektdatei ist eine Binärdatei, in den kundenspezifischen Konfigurationen, Stammdaten und Bewegungsdaten bearbeitet und gespeichert werden. Asprova- Software Asprovas Standardsoftwareprodukte (Module: APS, MS, BOM, SED, SCP, MES, DS, NLS) sowie dazugehörige Erweiterungsoptionen und Funktionalitäten und die jeweils dazu gehörige Do- kumentation sowie sämtliche Updates und Upgrades zu diesen Standardsoftwareprodukten, die Asprova vermarktet und vertreibt. Dokumentation Online-Hilfe zur Asprova-Software, die Asprova seinen Kunden zur Verfügung stellt. Sofern nicht im Vertrag anders vereinbart, wird die Dokumentation in elektronischer Form und über- wiegend in deutscher (alternativ in englischer) Sprache zur Verfügung gestellt. eProtector Elektronischer Kopierschutz zum Schutz vor unberechtigter Nutzung und Vervielfältigung. Die Authentifizierung erfolgt durch einen digitalen „Fingerabdruck“ eines Computers.
Allgemeine Definitionen. Individualsoftware: Anpassung der Standardsoftware der Dritthersteller durch QUNIS entsprechend den spezifischen Anforderungen und Vorgaben des Kunden. Software (sog. Drittprodukte): Softwarekomponenten von Drittherstellern die nicht von QUNIS, sondern von Dritten entwickelt und durch QUNIS vertrieben werden, inklusive der jeweils dazugehörigen Dokumentation sowie Releases, Updates, Upgrades und Fixes zu diesen Standardsoftware- komponenten.
Allgemeine Definitionen. 1. Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert: a.4 bedeutet der Ausdruck «Spanien» das Königreich Spanien und umfasst, wenn im geografischen Sinne verwendet, das Hoheitsgebiet des Königreichs Spa- nien, einschliesslich der Binnengewässer, des Luftraums, der Hoheitsge- wässer sowie der Gebiete ausserhalb der Hoheitsgewässer, in denen das Kö- 3 Fassung gemäss Art. 1 des Änderungsprotokolls vom 27. Juli 2011, von der BVers genehmigt am 15. Juni 2012 und in Kraft seit 24. Aug. 2013 (AS 2013 2367 2365; BBl 2011 9153). 4 Fassung gemäss Art. 2 des Änderungsprotokolls vom 27. Juli 2011, von der BVers genehmigt am 15. Juni 2012 und in Kraft seit 24. Aug. 2013 (AS 2013 2367 2365; BBl 2011 9153). xxxxxxxx Spanien nach seinem innerstaatlichen Recht und in Übereinstim- mung mit dem Völkerrecht die Hoheitsrechte oder seine Gerichtshoheit hin- sichtlich des Meeresgrundes, des Meeresuntergrundes und des darüber be- findlichen Wassers sowie ihrer Bodenschätze ausüben darf;
Allgemeine Definitionen. Jedes Wort oder jeder Begriff, dem eine bestimmte Bedeutung gegeben wird, hat, sofern nicht anders angegeben, in diesen Allgemeinen Versicherungs-und Assistancebedingungen durchgehend dieselbe Bedeutung und wird mit Großbuchstaben geschrieben. • Ihre adoptierten, ledigen Kinder unter 25 Jahren ab dem Datum der Eintragung des Adoptionsurteils in das Standesamtsregister Ihres Wohnsitzlandes. • Die ledigen Kinder des Anspruchsberechtigten oder die Kinder seines Ehe-, Lebenspartners oder Partners im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags unter 25 Jahren. • Enkelkinder des Versicherungsnehmers oder seines ledigen Ehe-, Lebenspartners oder Partners im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags unter 25 Jahren nur dann, wenn sie sich bei ihren Großeltern aufhalten, die Inhaber der Versicherten Kreditkarte sind, und ausschließlich während der Dauer der Reise, unabhängig von der Art der Beförderung. • Ihre Verwandten in auf- und absteigender Linie, die im Besitz eines Behindertenausweises mit einem Grad der dauernden Behinderung von mindestens 80 % sind und mit dem Inhaber der Versicherten Kreditkarte unter demselben Dach leben und: > steuerlich unterhaltsberechtigt sind oder > denen vom Inhaber der Versicherten Kreditkarte, seinem Ehepartner, seinem Lebensgefährten oder Partner im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags Unterhaltszahlungen geleistet werden, die es ihnen ermöglichen, einen Abzug von ihrem Einkommensteuerbescheid zu erhalten. Eine dem französischen Versicherungsgesetzbuch unterliegende Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 48 123 637 € und Sitz in 0 xxx Xxxxxx-Xxxx, 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxx, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 451 366 405, für die Zwecke dieser Gruppenversicherungspolice handelnd durch ihre irische Niederlassung EUROP ASSISTANCE SA IRISH BRANCH, deren Hauptniederlassung sich in Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxxx Xxxx, Xxxxx X, Xxxxxxxxx XX, XXXX, Xxxxxx 0, XX0 XX0, Xxxxxxx befindet und die beim Irish Companies Registration Office unter der Nummer 907089 registriert ist. EUROP ASSISTANCE S.A. wird von der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) mit Sitz in 0, xxxxx xx Xxxxxxxx, CS 92459, 75436 Paris Cedex 09, Frankreich, beaufsichtigt. Die irische Niederlassung handelt gemäß dem von der irischen Zentralbank herausgegebenen Code of Conduct for Insurance Companies (Verhaltenskodex für Versicherungsunternehmen), sie ist in der Republik Irland unter der Nummer 907089 registriert und übt ihre Tätigkeit in Ihrem Land im Rahmen...
Allgemeine Definitionen. Begriff Erläuterung
Allgemeine Definitionen. 1.1. AUFTRAG" meint jeden Auftrag des KÄUFERs, der von HONEYWELL angenommen wurde.