Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes. Vom Arbeitgeber ist in den Meldungen zur Sozialversicherung für jeden Beschäftigten die Betriebsnummer seines Beschäftigungsbetriebes anzugeben. Ist eine Betriebsnummer noch nicht zugeteilt, ist sie beim BNS der BA unverzüglich zu beantragen. Die Verwendung der Betriebsnummer in der Meldung eines Beschäftigten, die nicht dem Beschäftigungsbetrieb des Beschäftigten entspricht, ist unzulässig.
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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung
Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes. Vom Arbeitgeber ist in den Meldungen zur Sozialversicherung für jeden Beschäftigten die Betriebsnummer seines Beschäftigungsbetriebes Beschäftigungsbetriebs anzugeben. Ist eine Betriebsnummer noch nicht zugeteilt, ist sie beim BNS bei der BA unverzüglich elektronisch zu beantragen. Die Verwendung der Betriebsnummer in der Meldung eines Beschäftigten, die nicht dem Beschäftigungsbetrieb des Beschäftigten entspricht, ist unzulässig.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes. Vom Arbeitgeber ist in den Meldungen zur Sozialversicherung für jeden Beschäftigten die Betriebsnummer seines Beschäftigungsbetriebes anzugeben. Ist eine Betriebsnummer noch nicht zugeteilt, ist sie beim BNS der BA unverzüglich elektronisch zu beantragen. Die Verwendung der Betriebsnummer in der Meldung eines Beschäftigten, die nicht dem Beschäftigungsbetrieb des Beschäftigten entspricht, ist unzulässig.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes. Vom Arbeitgeber ist in den Meldungen zur Sozialversicherung für jeden Beschäftigten die Betriebsnummer seines Beschäftigungsbetriebes Beschäftigungsbetriebs anzugeben. Ist eine Betriebsnummer noch nicht zugeteilt, ist sie beim BNS bei der BA unverzüglich elektronisch zu beantragen. Die Verwendung der Betriebsnummer in der Meldung eines Beschäftigten, die nicht dem Beschäftigungsbetrieb Be- schäftigungsbetrieb des Beschäftigten entspricht, ist unzulässig.
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Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes. Vom Arbeitgeber ist in den Meldungen zur Sozialversicherung für jeden Beschäftigten die Betriebsnummer seines Beschäftigungsbetriebes anzugeben. Ist eine Betriebsnummer Nummer noch nicht zugeteilt, ist sie beim BNS bei der BA für den Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich zu beantragen. Die Verwendung der Betriebsnummer in der Meldung eines Beschäftigten, die nicht dem Beschäftigungsbetrieb des Beschäftigten entspricht, Hauptbetriebes ist unzulässig, wenn für den Be- schäftigungsbetrieb (Niederlassung, Arbeitsstätte) eine eigene Betriebsnummer zugeteilt worden ist bzw. noch zugeteilt werden muss.
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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren