Betriebsunterbrüche und höhere Gewalt Musterklauseln

Betriebsunterbrüche und höhere Gewalt. Sollten die Systeme durch höhere Gewalt zeitweise unterbrochen werden, eingeschränkt funktionieren oder komplett ausfallen, haftet der Infrastrukturpartner in keiner Form. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen etc., kriegerische Ereignisse, Streik, Terrorismus, Stromausfall, Virenbefall, unvorhergesehene behördliche Restriktionen.
Betriebsunterbrüche und höhere Gewalt. Arcplace nimmt regelmässige Unterhaltsarbeiten an den Systemen vor. Während dieser Zeit kann der Betrieb der Backup Services zeitweise unterbrochen werden. Über diese Betriebsun- terbrüche informiert Arcplace den Kunden, soweit möglich, vorgängig. Bei Betriebsunterbrüchen hat der Kunde weder Anspruch auf Rückerstattung der Servicegebühren noch auf eine sonstige Entschädigung. Arcplace steht nicht ein, wenn die Erbringung der Backup Services aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktio- nen, Stromausfall, Virenbefall.