Rechtliches. Dem Mieter werden die Räumlichkeiten ausschliesslich für den im Mietvertrag unter "Anlass" angegebenen Zweck vermietet. Eine Nutzung mit einem Verwendungszweck der allgemein als anstössig empfunden werden kann oder dem Ruf bzw. Image der Vermieterin oder der ABB als Eigentümerin des Mietobjektes schaden könnte oder bei der davon ausgegangen werden muss, dass die Nachbarn einer Liegenschaft übermässig stark belästigt würden, ist untersagt. Bestehen dazu Anzeichen, ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis fristlos aufzulösen und den Mieter sofort auszuweisen. Dem Mieter werden in einem solchen Fall weder die Mietkosten zurückerstattet noch weitere Entschädigungen wie Schadenersatzansprüche, Umtriebsentschädigungen oder ähnliches entrichtet. Der maximale Lärmpegel zwischen 07.00 bis 22.00 Uhr muss unter 85 dB liegen, zwischen 22.00 bis 07.00 Uhr unter 80 dB.
Rechtliches. Beim in Frage stehenden gemeindeeigenen Grundstück handelt es sich um Nutzungsvermögen, womit für die Genehmigung des Dienstbarkeits- / Bau- rechtsvertrag die Zustimmung der Bürgergemeinde und der politischen Ge- meinde erforderlich ist. Gemäss Art. 21 Ziff. 7 der Gemeindeverfassung fällt dieses Geschäft in die abschliessende Kompetenz der Urnengemeinde, wonach die Urnengemeinde für die Verleihung von Sondernutzungs- und anderen Rechten verantwortlich zeichnet, sofern die finanzielle Tragweite des Geschäftes Fr. 600'000.-- über- steigt oder wenn es sich um bedeutende Tourismusanlagen und Energie- und Rohstoffgewinnungsanlagen sowie Deponien handelt, welche für eine längere Zeitdauer bestimmt sind. Das Geschäft fällt aufgrund der Vertragsdauer über 60 Jahre in die Verantwor- tung der Gesamtheit der Stimmbevölkerung.
Rechtliches. Die noch fehlenden Zustimmungen der Organe der politischen Gemeinde und der Bürgergemeinde Klosters-Serneus zu diesem Vertrage bleiben wie er- wähnt ausdrücklich vorbehalten. Auf Ebene der politischen Gemeinde ist der folgende Artikel der heute gelten- den Gemeindeverfassung für vorliegendes Geschäft massgebend: • Gemäss Art. 21 Ziff. 7 fällt „die Verleihung von Sondernutzungs- und ande- ren Rechten, sofern die finanzielle Tragweite des Geschäftes Fr. 600'000.-- übersteigt oder wenn es sich um bedeutende Tourismusanlagen und Ener- gie- und Rohstoffgewinnungsanlagen sowie Deponien handelt, welche für eine längere Zeitdauer bestimmt sind“ in die Zuständigkeit der Urnenge- meinde.
Rechtliches. Mit der Registrierung des Kreditsuchenden auf der Xavin-Plattform kommt zwischen Xavin und dem Kreditsuchendem ein Vertragsverhältnis zustande. Für die Vermittlung von Anlegern für den Kreditsuchenden fallen für den Kreditnehmer ein Service Fee und eine Vermittlungsprovision an. In der Phase bis Juli 2017 verzichtet Xavin auf diese Entgelte. Der Kreditvertrag selbst kommt direkt zwischen dem Kreditsuchenden als Darlehensnehmer und dem Anleger als Darlehensgeber zustande. Die Ausgestaltung der Darlehenskonditionen liegt alleinig in der Verantwortung des kreditsuchenden Vereins, ebenso der Darlehensvertrag. Über Xavin werden ausschließlich Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarung vermittelt. Die prozessualen Modalitäten des Kreditvergabeprozesses werden projektspezifisch auf der Xavin- Plattform veröffentlicht.
Rechtliches. Xxxxx Xxxxx ist eine führende und mehrfach ausgezeichnete Anwaltskanzlei für Offshore-Dienste und mit über 300 Anwälten eine der größten und international tätigen Kanzleien. Sie praktizieren auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Kaimaninseln, Guernsey und Jersey Recht. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxx begleitet als Anwalt die rechtlichen Angelegenheiten rund um das VOW Ökosystem und die Token Einführung und Ausgabe. Er verfügt über umfassende Erfahrung mit besonderer Expertise: er leitet die Digital-Asset-Praxis von Xxxxx Xxxxx und hat bereits bei einer Reihe von Token-Ausgaben, Digital-Asset-Fonds und Börsen beraten. offizielle Website der Kanzlei: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/ Profil und Kontaktdaten X. Xxxxxxx: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxx-xxxxxxx Bericht zum Launch der VOW-Token von Januar 2021: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxx-xxx-xxxxx/xxxxx-xxxxx-xxx-xxxxx-xxxxxxx-xxx-xxxxxx Persönliche Rede von X. Xxxxxxx im August 2023 in München: xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxx?x=Xxxx0xxXXX0 Der Ursprung und die Initiatoren von VOW und TLNprotocol Enigmatic Smile (ES) ES ist eine Reward-Tech-Organisation, die sich auf die Dezentralisierung und Defragmentierung der zahlungsbezogenen Prämien Branche konzentriert. Kurz: Ihr Tätigekitbereich liegt in der Erstellung von Kundenbindungs- und Rabattsystemen. Firmenadresse: TLNprotocol ENIGMATIC SMILE LTD. Xxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxx, 00 Xxxxxxxxx Xxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxx, Xxxxxxx, XX0 0XX. Company Number UK08869163 Vat Registration No GB247613206 E-Mail Kontakt: xxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx CEO: Xxxx Xxxxx ● Er hat jahrzehntelange Erfahrung und Erstellung mit Kundenbindungsprogrammen. ● Es gibt Patente für seine Arbeit. Ein Beispiel von 2006: xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xxx/00/xx/xx/00x00x0x0000x0/XX0000000X.xx f ● Ihm war frühzeitig die Möglichkeiten der neuen Blockchain-Technologien bewusst. xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/ besondere Auszeichnung für ES: PCI DSS Level 1 Service Provider PCI DSS (Payment Card Industry Data Security Standards) bezieht sich auf die Daten Sicherheitsstandards der Zahlungskarten Industrie. PCI-Datensicherheitsstandards sind Anforderungen, die von einem Rat (PCI SSC) festgelegt werden, der sich aus Vertretern von Unternehmen mit globalen Karten Netzwerken wie American Express, MasterCard, Visa, Discover und JCB zusammensetzt, um die Sicherheit von Karten- und Karteninhaberdaten zu gewährleisten. Enigmatic Smile ist ausgezeichnet mit der höchsten Auszeichnung : Händler ...
Rechtliches. Der St. Claraspital-Vertrag ist vom Regierungsrat endgültig abzuschliessen. Es handelt sich nicht um einen Staatsvertrag sondern schlicht um eine Verwaltungsvereinbarung mit einem privaten Partner. Der Landrat muss somit den Vertrag nicht genehmigen. Er hat jedoch die finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu beschliessen. Vorbehalten bleibt das fakul- tative Finanzreferendum gegen den vom Landrat beschlossenen Verpflichtungskredit.
Rechtliches. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WACON. Für den Fall, daß WACON Hostingleistungen erbringt, gelten ergänzend Zusatz-AGB für Hostingleistungen von WACON.
Rechtliches. Die Klägerin hat demnach nicht nur gegen das Konkurrenzverbot verstossen, sondern auch gegen ihre Verpflichtungen, die Marke DanniTarg in Frankreich zu bewerben und den Absatz des E 570 zu steigern. Noch schlimmer: es ist ausschliesslich dem vertrags- widrigen Verhalten der Klägerin zuzurechnen, dass die Marke DanniTarg und das Pro- dukt E 570 in Frankreich nunmehr ohne Bedeutung sind.
Rechtliches. Ein Gebrauchsleihevertrag ist grundsätzlich eine zivilrechtliche Angelegenheit. Bei Streitigkeiten daraus bezüglich Bestand, Umfang, Rechte, Pflichten, Kündigung, Erstreckung usw. hat somit der Zivilrichter zu entscheiden. Klagen aus dem Vertrag sind beim zuständigen Zivilkreisge- richt Ost oder West einzureichen. Die nachfolgenden Anhänge sind integrale Bestandteile des vorliegenden Vertrages. Ort: Datum: Der/die Verleiher/in: ....................................................... ............................................................. ....................................................................... ....................................................... ............................................................. ....................................................................... Ort: Datum: Der/die Entlehner/in: ....................................................... ............................................................. ....................................................................... ....................................................... ............................................................. ....................................................................... ❑ Situationsplan ❑x Auszug aus dem Schweizerischen Obligationenrecht «Die Gebrauchsleihe» ❑ Weitere Vereinbarungen oder Anhänge: …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. …………………………………………………………………………………………………………………..…………………………. Durch den Gebrauchsleihevertrag verpflichten sich der Verleiher, dem Entlehner eine Sache zu unentgeltli- chem Gebrauche zu überlassen, und der Entlehner, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.
1 Der Entlehner darf von der geliehenen Xxxxx nur denjenigen Gebrauch machen, der sich aus dem Ver- trage oder, wenn darüber nichts vereinbart ist, aus ihrer Beschaffenheit oder Zweckbestimmung ergibt. 2 Er darf den Gebrauch nicht einem andern überlassen.
3 Handelt der Entlehner diesen Bestimmungen zuwider, so haftet er auch für den Zufall, wenn er nicht be- weist, dass dieser die Sache auch sonst getroff...
Rechtliches. Verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen