Betroffene Musterklauseln

Betroffene. Die Stadtverwaltung Hannover tritt für ein Arbeitsklima ohne Diskriminierung und sexuelle Be- lästigung am Arbeitsplatz ein. Betroffene Beschäftigte werden ausdrücklich ermutigt, Dis- kriminierungen und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz nicht hinzunehmen, sondern sich dagegen zur Wehr zu setzen. Die Stadtverwaltung Hannover bietet ihnen jegliche Unter- stützung an. Manchmal genügt es, wenn der Person, deren Verhalten als diskriminierend oder belästigend empfunden wird, unumwunden mitgeteilt wird, dass dieses unerwünscht ist und nicht akzeptiert wird. Dies kann auch in schriftlicher Form geschehen. Dabei hat es sich als besonders wirkungsvoll gezeigt, wenn in einem solchem Brief zunächst klar das beanstandete Verhalten in seinem genauen Hergang ohne jegliche Wertung aufgeführt wird. Daran sollte sich die Schilderung der dadurch ausgelösten Gefühle (von Verletztheit, Kränkung, Erniedrigung o. ä.) anschließen. Wichtigster Teil ist die sich darauf folgende Aufforderung an die Adressatin/den Adressaten, das diskriminierende oder belästigende Verhalten künftig zu unterlassen. Insbesondere kann die Beratung durch ein Mitglied der Beschwerdekommission in Anspruch genommen werden, bevor die oder der Betroffene vom Beschwerderecht Gebrauch macht. Das einzeln angesprochene Mitglied der Beschwerdekommission informiert diese nur, wenn einer solchen Mitteilung von der von der Belästigung betroffenen Person zugestimmt oder wenn eine Beschwerde erhoben wird. Diese Gespräche werden vertraulich geführt Handlungsschritte und -alternativen werden mit der/dem Betroffenen durchgesprochen. Zu den Gesprächen kann die/der Betroffene eine Person ihres/seines Vertrauens mitnehmen. Betroffene Beschäftigte können sich auch an den zuständigen örtlichen Personalrat oder den Gesamtpersonalrat oder die Schwerbehindertenvertretung oder die örtliche Frauenbeauftragte oder das Referat für Frauen und Gleichstellung wenden und beraten lassen Seminare, Beratungsmöglichkeiten und (Selbsthilfe-) Gruppen für Betroffene werden an- geboten. Notwendige Mittel werden bereitgestellt. Informationen darüber kann die Be- schwerdekommission erteilen. Handelt es sich bei den Diskriminierungen und sexuellen Belästigungen um länger zurück- liegende Ereignisse, sind gar die handelnden Personen nicht oder nicht mehr bei der Stadtver- waltung Hannover beschäftigt, können auch von solchen Diskriminierungen und sexuellen Be- lästigungen betroffene Personen um ein Beratungsgespräch bitten. Solche Ereignisse kö...
Betroffene. Der Kunde darf nur an PWN liefern, und PWN wird nur in Übereinstimmung mit dieser Datenverarbeitungsvereinbarung personenbezogene Daten von Datensubjekten behandeln, die in die folgenden Kategorien fallen:
Betroffene. Soweit diese Haftungseinschränkung reicht, gilt sie auch für die Erfüllungsgehilfen und die persönliche Haftung unserer Angestellten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.