Sonstige Verträge. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die nicht von Abschnitt 2.1.1 (Verträge über Kommunikations- dienste) erfasst sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letz- teren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des darauf folgenden Monats wirksam wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) aus- drücklich, rechtzeitig und zeitnah zum Beginn der einmonatigen Frist, hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer getroffen, sind Verträge auf un- bestimmte Zeit geschlossen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündbar, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird.
Sonstige Verträge. 779 Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage
(1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde.
(2) Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn die Verwirklichung eines Anspruchs unsicher ist. Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten. Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).
Sonstige Verträge. KURZANGABEN ZU STEUERVORSCHRIFTEN
Sonstige Verträge. Die Emittentin hat ansonsten außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit keine wesentlichen Verträge abgeschlossen, die dazu führen könnten, dass xxxxxxxx Mitglied des ABO Wind- Konzerns eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw. das für die Fähigkeit der Emit- tentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Wertpapierinhabern in Bezug auf die ausgegebe- nen Wertpapiere nachzukommen, von wesentlicher Bedeutung ist.
Sonstige Verträge. 1.4.1. Für andere Leistungsangebote der Firma wie z.B. Hosting, Webdesign, Hardware-/Software-Verkauf, Softwareerstellung, gelten diese AGB und schriftlich benannte Ergänzungen (Leistungen, Pflichten und Nutzung) bzw. gesondert vereinbarte Verträge mit dem Kunden.
1.4.2. Das spezifische Leistungsangebot der Firma wird im Rahmen dieser Ergänzungen bzw. Verträge festgelegt.
1.4.3. Jede Ergänzung bzw. Beauftragung innerhalb eines bereits schriftlich geschlossenen Leistungsauftrags muss schriftlich über einen entsprechenden Vertragsabschluss durch die Bestimmungen der jeweiligen Ergänzungen bzw. Verträge vereinbart werden.
Sonstige Verträge. 5.1.4.1. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die nicht von Punkt 5.1.1 (Verträge über Kommunikationsdienste) erfasst sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.1.4.2. Zwischen den Parteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauer- schuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird.
5.1.4.3. Der Kunde wird auf sein Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertrags- verlängerung) ausdrücklich, rechtzeitig und zeitnah zum Beginn der einmonatigen Frist, hingewiesen.
5.1.4.4. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündbar.
Sonstige Verträge. 12.2.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden als Verbraucher, Unternehmer und Kaufmann richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden Regelungen, die insofern vorgehen.
12.2.2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden als Unternehmer und Kaufmann verjähren bei Käufen in einem Jahr ab Erhalt des Objektes.
12.2.3. Im Falle des Kaufes hat der Kaufmann offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Objektes schriftlich anzuzeigen. Gibt er diese Anzeige nicht innerhalb dieser Frist ab, erlöschen seine Gewährleistungsrechte; es sein denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.
12.2.4. Ist der Kunde Unternehmer oder Kaufmann, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die dem Vertrag zugrunde gelegte konkrete Produktbeschreibung als vereinbart. Keine Beschaffenheitsangabe der Ware sind hingegen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers. Sie als Kunde als Verbraucher, Kaufmann oder Unternehmer erhalten von uns keine Garantien. Im Übrigen gilt die Regelung in 2.1.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden.
12.2.5. Eine Gewährleistung des Kunden ist ausgeschlossen, wenn die ihm von uns überreichten Pflegeanweisungen nachweisbar nicht eingehalten worden sind.
Sonstige Verträge. Verträge, welcher Art auch immer, einschließlich Anstellungsverträgen mit dem Vor- stand oder Dritten sowie Beraterverträgen mit einzelnen, auch ehemaligen Mitglie- dern des Aufsichtsrats bestehen nicht.
Sonstige Verträge. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die nicht von Pkt. 7.1.1 (Verträge über Kommu- nikationsdienste) erfasst sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Erhalt der Kündigung folgenden dritten Monats wirksam wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechts- folgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich, rechtzeitig und zeitnah zum Beginn der einmonatigen Frist, hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Ver- tragsdauer getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und unter Einhaltung einer Kün- digungsfrist von drei Monaten schriftlich kündbar, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Erhalt der Kündigung folgenden dritten Monats wirksam wird. Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist und Vertragsende ist das Datum des Einlangens der Kündigung bei iPlace. Die Kündigung ist nur mit Unterschrift des Vertragsinhabers gültig.
Sonstige Verträge. Stand: Juli 2014 4. Auflage 2014