Sonstige Verträge Musterklauseln

Sonstige Verträge. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die nicht von Abschnitt 2.1.1 (Verträge über Kommunikations- dienste) erfasst sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letz- teren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des darauf folgenden Monats wirksam wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) aus- drücklich, rechtzeitig und zeitnah zum Beginn der einmonatigen Frist, hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer getroffen, sind Verträge auf un- bestimmte Zeit geschlossen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündbar, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird.
Sonstige Verträge. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die nicht von Pkt. 7.1.1 (Verträge über Kommu- nikationsdienste) erfasst sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhal- tung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Erhalt der Kündigung folgenden dritten Monats wirksam wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechts- folgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich, rechtzeitig und zeitnah zum Beginn der einmonatigen Frist, hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Ver- tragsdauer getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und unter Einhaltung einer Kün- digungsfrist von drei Monaten schriftlich kündbar, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Erhalt der Kündigung folgenden dritten Monats wirksam wird. Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist und Vertragsende ist das Datum des Einlangens der Kündigung bei iPlace. Die Kündigung ist nur mit Unterschrift des Vertragsinhabers gültig.
Sonstige Verträge. Stand: Juli 2014 4. Auflage 2014
Sonstige Verträge. 779 Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage § 780 Schuldversprechen § 781 Schuldanerkenntnis § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags § 741 Gemeinschaft nach Bruchteilen
Sonstige Verträge. 1.4.1. Für andere Leistungsangebote der Firma wie z.B. Hosting, Webdesign, Hardware-/Software-Verkauf, Softwareerstellung, gelten diese AGB und schriftlich benannte Ergänzungen (Leistungen, Pflichten und Nutzung) bzw. gesondert vereinbarte Verträge mit dem Kunden.
Sonstige Verträge. 5.1.4.1. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die nicht von Punkt 5.1.1 (Verträge über Kommunikationsdienste) erfasst sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sonstige Verträge. Die Emittentin hat ansonsten außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit keine wesentlichen Verträge abgeschlossen, die dazu führen könnten, dass xxxxxxxx Mitglied des ABO Wind- Konzerns eine Verpflichtung oder ein Recht erlangt, die bzw. das für die Fähigkeit der Emit- tentin, ihren Verpflichtungen gegenüber den Wertpapierinhabern in Bezug auf die ausgegebe- nen Wertpapiere nachzukommen, von wesentlicher Bedeutung ist.
Sonstige Verträge. 12.2.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden als Verbraucher, Unternehmer und Kaufmann richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden Regelungen, die insofern vorgehen.
Sonstige Verträge. Verträge, welcher Art auch immer, einschließlich Anstellungsverträgen mit dem Vor- stand oder Dritten sowie Beraterverträgen mit einzelnen, auch ehemaligen Mitglie- dern des Aufsichtsrats bestehen nicht.
Sonstige Verträge. 50 13 KURZANGABEN ZU STEUERVORSCHRIFTEN