Beurlaubung/Zuweisung. Landesprogrammlehrkräfte werden bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen der Dienstbehörde für die Dauer der Auslandstätigkeit nach dem Recht der inländischen Dienstbehörde beurlaubt oder zugewiesen.
Appears in 3 contracts
Samples: Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung
Beurlaubung/Zuweisung. Landesprogrammlehrkräfte werden bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen der Dienstbehörde des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit nach dem Recht der des inländischen Dienstbehörde Dienstherrn beurlaubt oder zugewiesen.
Appears in 3 contracts
Samples: Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung