Bewertung der Angebote Musterklauseln

Bewertung der Angebote. 1 Sofern die Eignungskriterien und die technischen Spezifikationen erfüllt sind, werden die Angebote nach Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv, einheitlich und nachvollziehbar geprüft und bewertet. Der Auftraggeber dokumentiert die Evaluation.
Bewertung der Angebote. Nach Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen werden die Angebote durch die „Platzkommission“ gesichtet und bewertet. Dabei werden, mittels einer Punktwertung, sowohl der Beitrag zum Erreichen des in 1.2 genannten Zieles als auch die Qualität des Angebots einer Bewertung unterzogen. Anhand dieser Punktwertung wird eine Rangfolge pro Los gebildet. Dabei wird vom ersten Rang ausgehend die Rangliste immer weiter abwärts vorgegan- gen, bis alle verfügbaren Stände dieses Loses vergeben sind.
Bewertung der Angebote. Die Angebotsabgabe ist zulässig: Bei der Vergabe lässt sich der Auftraggeber von folgenden Kriterien leiten:
Bewertung der Angebote. Die Bewertung der Angebote erfolgt aufgrund des Preises und im Preis- und Leistungsblatt angegebener Kriterien. Die endsprechenden Leistungspunkte sind in den Preisblättern enthalten. Die Grundlage bildet die „Erweiterten Richtwertmethode" gem. UFAB VI Version 1.0 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen). Zur Bewertung der Angebote im Bewertungsteil „Kriterienkatalog“ wird wie folgt verfahren: • Aufgliederung des Objekts in Kriterienhauptgruppen • Aufgliederung der Kriterienhauptgruppen in Kriteriengruppen • Aufgliederung der Kriteriengruppen in Einzelkriterien • Konkretisierung der Einzelkriterien durch Messvorschriften • Bewertung jedes Einzelkriteriums pro Angebot • Ermittlung des Gesamtergebnisses der technischen Anforderungen/Kriterien pro Bieter Jedes Einzelkriterium, jede Kriteriengruppe und jede Kriterienhauptgruppe wird mit einem der Bedeutung entsprechenden Gewicht versehen, wobei folgende Randbedingungen/Normierungen zu beachten sind: Die Summe sämtlicher Gewichte, die zu einem Kriterium gehören, beträgt „100“. Als maximale Bewertungen können daher 1.000 Punkte je Einzelkriterium 10.000 Punkte je Kriteriengruppe 100.000 Punkte je Kriterienhauptgruppe 1.000.000 Punkte fü r das Objekt erreicht werden. Die Gewichtungen werden in der Spalte „Gewicht“ bekannt gegeben. Ein Einzelkriterium besteht i.d.R. aus mehreren Positionen, die einzeln beantwortet werden mü ssen. Die Bewertung der Positionen zu dem jeweiligen Einzelkriterium, d.h. die Messvorschrift, wird nicht bekannt gegeben. Einige dieser Positionen besitzen in der Spalte „A/B/I)“ ein „A“ (Ausschlussvorschrift). Die Nichterfü llung eines Ausschlusskriteriums fü hrt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Bewertung. Ansonsten werden folgende Bewertungsmaßstäbe angesetzt: 0 Punkte Die Fragestellung wurde negativ oder nicht beantwortet, bzw. erfüllt die Anforderungen nicht oder am schlechtesten. Die Leistungen sind nicht vorhanden und/oder die Antworten nicht nachvollziehbar. 1 Punkt Die Anforderung konnte nur ungenügend beantwortet werden, es wurden nur allgemeine Antworten gegeben, jedoch keine Antworten auf die spezifische Fragestellung. Die Leistungen sind nur rudimentär vorhanden und/oder die Antworten sind nicht nachvollziehbar.
Bewertung der Angebote. Die Zuschlagserteilung erfolgt aufgrund folgender Bewertungskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot: