Common use of Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx Clause in Contracts

Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit richtet sich nach dem vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis unter Berücksichtigung des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policy/Collateral) auf Basis des Geschäftstages vor dem Bewertungsstichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze fest. Zinszahlungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werden, legt die Bank einen theoretischen Kurs fest. (3) Bei den Kreditforderungen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten werden durch Abzug eines bestimm- ten Prozentsatzes vom Wert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Wertpapiere von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag Schuldtitel von nichtfi- nanziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken und internationalen Orga- nisationen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungen

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit richtet sich nach dem vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis unter Berücksichtigung des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes Referenz- marktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policy/Collateral) auf Basis des Geschäftstages Ge- schäftstages vor dem Bewertungsstichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen gegebenen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze Bewertungs- grundsätze fest. Zinszahlungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschriebengutge- schrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werden, legt die Bank einen theoretischen Kurs fest. (3) Bei den Kreditforderungen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten werden durch Abzug eines bestimm- ten Prozentsatzes vom Wert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten Asset-Backed Securities (einschließlich Kreditinstituten mit öffentlichem Förderauftrag) Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Wertpapiere von Institutionen Insti- tutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag Schuldtitel öffentli- chem Förderauftrag6a Wertpapiere von nichtfi- nanziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten Instituti- onen mit öffentlichem Förderauftrag (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Schuldtitel von nichtfinan- ziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten Wertpapiere von Sonstige gedeckte multilateralen Ent- Bankschuldverschrei- wicklungsbanken und bungen internationalen Orga- nisationen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungennisationen

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit richtet sich nach dem vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis unter Berücksichtigung des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policy/Collateral) auf Basis des Geschäftstages vor dem Bewertungsstichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze fest. Zinszahlungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werden, legt die Bank einen theoretischen Kurs fest. (3) Bei den Kreditforderungen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten werden durch Abzug eines bestimm- ten Prozentsatzes vom Wert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Zentralstaaten4 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Instrumente5 Wertpapiere von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag Schuldtitel von nichtfi- nanziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken und internationalen Orga- nisationen nisationen6 Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungen

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit refinanzierungsfähiger marktgängiger Wertpapiere richtet sich - soweit ver- fügbar - nach dem vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis unter Berücksichtigung den Preisspezifikationen des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policypolicy/Collateral) auf Basis des Geschäftstages vor dem Bewertungsstichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze fest. Zinszahlungen und Einlösungsgegenwerte Einlösungsge- genwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschrieben, sofern die erforderliche Besicherung Besiche- rung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige marktgängige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werdenwer- den, legt die Bank einen theoretischen Kurs fest. (3) Bei den Kreditforderungen und Termineinlagen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge Bewertungs- abschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten marktgängige Wertpapiere werden durch Abzug eines bestimm- ten bestimmten Prozentsatzes vom Wert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten Refinanzierungsfähige Wertpapiere werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien Liquiditäts- kategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt. Die Liquiditätskategorien sind nach abnehmender Liquidität der jeweiligen Sicher- heiten eingeteilt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Zentralstaaten1 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Ländern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Instrumente2 Wertpapiere von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag öffentlichem Förderauftrag3 Schuldtitel von nichtfi- nanziellen nichtfinanziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken und internationalen Orga- nisationen supranationalen Institutionen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungen 1 Einschließlich Sondervermögen des Bundes 2 Jumbo-Pfandbriefe sind Pfandbriefe mit einem Emissionsvolumen von mehr als 1 Mrd. Euro, für die regel- mäßige Kauf- und Verkaufskurse von mindestens drei Market-Makern erhältlich sind.

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit refinanzierungsfähiger marktgängiger Wertpapiere richtet sich – soweit ver- fügbar – nach dem vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis unter Berücksichtigung den Preisspezifikationen des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policy/Collateralpolicy / Implementation / Collateral issues) auf Basis des Geschäftstages vor dem Bewertungsstichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener auf- gelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze fest. Zinszahlungen Zinszah- lungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werden, legt Nicht börsengehandelte Schuldverschreibungen werden mit dem Zeitwert bewertet. Für unterjährige abgezinste Schuldverschreibungen ergibt sich dieser durch die Bank einen theoretischen Kurs festAbzinsung des Nennwerts mit dem EURIBOR-Satz entsprechend der Restlaufzeit. (3) Bei den Kreditforderungen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten marktgängige Wertpapiere werden durch Abzug eines bestimm- ten bestimmten Prozentsatzes vom Wert Marktwert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen bestim- men sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten Refinanzierungsfähige Wertpapiere werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien Liquiditäts- kategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt. Die Liquiditätskategorien sind nach abnehmender Liquidität der jeweiligen Sicher- heiten eingeteilt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Wertpapiere von Traditionelle Pfandbriefe (Ungedeckte) Asset-Backed Zentralstaaten1 Gemeinden und Län- dern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Securities Ländern Kreditinstituten Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Instrumente2 Wertpapiere von Schuldtitel von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag Schuldtitel von nichtfi- nanziellen Unternehmen und öffentlichem Förderauftrag3 sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken supranationalen Institutionen Entsprechend ihrer Zuordnung zu einer der Liquiditätskategorien werden folgende Bewer- tungsabschläge für die Sicherheiten vorgenommen: I II III IV V4 zinslich koupon zinslich koupon zinslich koupon zinslich koupon 0-1 Jahr 0,5 % 0,5 % 1,0 % 1,0 % 1,5 % 1,5 % 6,5 % 6,5 % 12 % 1-3 Jahre 1,5 % 1,5% 2,5 % 2,5 % 3,0 % 3,0 % 8,0 % 8,0 % 12 % 3-5 Jahre 2,5 % 3,0 % 3,5 % 4,0 % 4,5 % 5,0 % 9,5 % 10 % 12 % 5-7 Jahre 3,0 % 3,5 % 4,5 % 5,0 % 5,5 % 6,0 % 10,5 % 11 % 12 % 7-10 Jahre 4,0 % 4,5 % 5,5 % 6,5 % 6,5 % 8,0 % 11,5 % 13 % 12 % >10 Jahre 5,5 % 8,5 % 7,5 % 12 % 9,0 % 15 % 14 % 20 % 12 % 1 Einschließlich Sondervermögen des Bundes 2 Jumbo-Pfandbriefe sind Pfandbriefe mit einem Emissionsvolumen von mehr als 1 Mrd. Euro, für die regelmäßige Kauf- und internationalen Orga- nisationen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungenVerkaufskurse von mindestens drei Market-Makern erhältlich sind.

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit refinanzierungsfähiger marktgängiger Wertpapiere richtet sich nach dem den vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis Preisspezifikationen unter Berücksichtigung des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes Referenzmarktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policy/Collateral) auf Basis des Geschäftstages vor dem Bewertungsstichtag Bewertungs- stichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen gegebenen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze fest. Zinszahlungen Zins- zahlungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige marktgängige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werdenwer- den, legt die Bank einen theoretischen Kurs fest. (3) Bei den Kreditforderungen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen Termin- einlagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs Termineinlagen und Cash Collateral) Bewertungsabschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten marktgängige Wertpapiere werden durch Abzug eines bestimm- ten bestimmten Prozentsatzes vom Wert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten Refinanzierungsfähige Wertpapiere werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien Liquiditäts- kategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt. Die Liquiditätskategorien sind nach abnehmender Liquidität der jeweiligen Sicher- heiten eingeteilt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Zentralstaaten1 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Ländern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Instrumente2 Wertpapiere von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag öffentlichem Förderauftrag3 Schuldtitel von nichtfi- nanziellen nichtfinanziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken und internationalen Orga- nisationen supranationalen Institutionen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungen 1 Einschließlich Sondervermögen des Bundes 2 Jumbo-Pfandbriefe sind Pfandbriefe mit einem Emissionsvolumen von mindestens 1 Mrd. Euro, für die regelmäßige Kauf- und Verkaufskurse von mindestens drei Market-Makern erhältlich sind.

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit refinanzierungsfähiger marktgängiger Wertpapiere richtet sich nach dem den vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis Preisspezifikationen unter Berücksichtigung des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes Referenzmarktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policy/Collateral) auf Basis des Geschäftstages vor dem Bewertungsstichtag Bewertungs- stichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen gegebenen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze fest. Zinszahlungen Zins- zahlungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige marktgängige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werdenwer- den, legt die Bank einen theoretischen Kurs fest. (3) Bei den Kreditforderungen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen Termin- einlagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge Bewertungs- abschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten marktgängige Wertpapiere werden durch Abzug eines bestimm- ten bestimmten Prozentsatzes vom Wert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten Refinanzierungsfähige Wertpapiere werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien Liquiditäts- kategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt. Die Liquiditätskategorien sind nach abnehmender Liquidität der jeweiligen Sicher- heiten eingeteilt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Zentralstaaten1 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Ländern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Instrumente2 Wertpapiere von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag öffentlichem Förderauftrag3 Schuldtitel von nichtfi- nanziellen nichtfinanziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken und internationalen Orga- nisationen supranationalen Institutionen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungen 1 Einschließlich Sondervermögen des Bundes 2 Jumbo-Pfandbriefe sind Pfandbriefe mit einem Emissionsvolumen von mindestens 1 Mrd. Euro, für die regelmäßige Kauf- und Verkaufskurse von mindestens drei Market-Makern erhältlich sind.

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit refinanzierungsfähiger marktgängiger Wertpapiere richtet sich – soweit ver- fügbar – nach dem vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis unter Berücksichtigung den Preisspezifikationen des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policy/Collateralpolicy / Implementation / Collateral issues) auf Basis des Geschäftstages vor dem Bewertungsstichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener auf- gelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze fest. Zinszahlungen Zinszah- lungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werden, legt Nicht börsengehandelte Schuldverschreibungen werden mit dem Zeitwert bewertet. Für unterjährige abgezinste Schuldverschreibungen ergibt sich dieser durch die Bank einen theoretischen Kurs festAbzinsung des Nennwerts mit dem EURIBOR-Satz entsprechend der Restlaufzeit. (3) Bei den Kreditforderungen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten marktgängige Wertpapiere werden durch Abzug eines bestimm- ten bestimmten Prozentsatzes vom Wert Marktwert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen bestim- men sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten Refinanzierungsfähige Wertpapiere werden einer der fünf vier nachfolgenden Haircutkategorien Liquiditäts- kategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt. Die Liquiditätskategorien sind nach abnehmender Liquidität der jeweiligen Sicherheiten eingeteilt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Zentralstaaten 1 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Ländern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Instrumente 2 Wertpapiere von Kreditinstituten Wertpapiere von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag Schuldtitel öffentlichem Förderauftrag 3 Wertpapiere von nichtfi- nanziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken und internationalen Orga- nisationen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungensupranationalen Institutionen Entsprechend ihrer Zuordnung zu einer der Liquiditätskategorien werden folgende Bewer- tungsabschläge für die Sicherheiten vorgenommen:

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit refinanzierungsfähiger marktgängiger Wertpapiere richtet sich - soweit ver- fügbar - nach dem vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis unter Berücksichtigung den Preisspezifikationen des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes Referenzmarktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policypolicy/Collateral) auf Basis des Geschäftstages vor dem Bewertungsstichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze fest. Zinszahlungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige marktgängige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werdenwer- den, legt die Bank einen theoretischen Kurs fest. (3) Bei den Kreditforderungen und Termineinlagen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge Bewertungs- abschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten marktgängige Wertpapiere werden durch Abzug eines bestimm- ten bestimmten Prozentsatzes vom Wert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten Refinanzierungsfähige Wertpapiere werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien Liquiditäts- kategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt. Die Liquiditätskategorien sind nach abnehmender Liquidität der jeweiligen Sicher- heiten eingeteilt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Zentralstaaten1 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Ländern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Instrumente2 Wertpapiere von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag öffentlichem Förderauftrag3 Schuldtitel von nichtfi- nanziellen nichtfinanziellen Unternehmen und sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken und internationalen Orga- nisationen supranationalen Institutionen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungen 1 Einschließlich Sondervermögen des Bundes 2 Jumbo-Pfandbriefe sind Pfandbriefe mit einem Emissionsvolumen von mehr als 1 Mrd. Euro, für die regel- mäßige Kauf- und Verkaufskurse von mindestens drei Market-Makern erhältlich sind.

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Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Xxxxxx. (1) Der Wert einer marktfähigen Sicherheit richtet sich nach dem vom Eurosystem einheitlich ermittelten Preis unter Berücksichtigung des im Sicherheitenverzeichnis angegebenen Refe- renzmarktes Referenz- marktes (Internet: xxxx://xxx.xxx.xxx - Stichwort: Monetary Policy/Collateral) auf Basis des Geschäftstages Ge- schäftstages vor dem Bewertungsstichtag sowie unter Berücksichtigung eines etwaig gegebe- nen gegebenen Poolfaktors und zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen. Im Übrigen legt die Bank die Bewer- tungsgrundsätze Bewertungs- grundsätze fest. Zinszahlungen und Einlösungsgegenwerte werden dem Geschäftspartner gutgeschriebengutge- schrieben, sofern die erforderliche Besicherung nicht unterschritten wird. (2) Kann für eine marktfähige Sicherheit kein geeigneter Referenzkurs festgestellt werden, legt die Bank einen theoretischen Kurs fest. (3) Bei den Kreditforderungen wird der Forderungsbetrag zu Grunde gelegt, bei Terminein- lagen werden zusätzlich die aufgelaufenen Zinsen als Sicherheit berücksichtigt. (4) Die Bank nimmt auf Sicherheiten (mit Ausnahme von Termineinlagen, DECCs und Cash Collateral) Bewertungsabschläge vor. Die Bewertung von DECCs richtet sich nach Nr. 12a Absatz 5. (5) Die Bewertungsabschläge für marktfähige Sicherheiten werden durch Abzug eines bestimm- ten Prozentsatzes vom Wert des Wertpapiers ermittelt. Die Abschläge bestimmen sich wie folgt: (a) Marktfähige Sicherheiten werden einer der fünf nachfolgenden Haircutkategorien zugeordnet, wobei sich die Zuordnung nach Emittentengruppe und Wertpapierart bestimmt: Wertpapiere von Zentralstaaten5 Wertpapiere von Gemeinden und Län- dern Traditionelle Pfandbriefe u. ä. Instrumente Ländern Wertpapiere von Insti- tutionen mit öffentli- chem Förderauftrag (Ungedeckte) Schuldtitel von Kreditinstituten (einschließlich Kreditinstituten mit öffentlichem Förderauftrag) Asset-Backed Securities Schuldtitel von Zentralbanken Jumbo-und der Europäi- schen Union Pfandbriefe u. ä. Instrumente6 Wertpapiere von Institutionen mit öf- fentlichem Förderauf- trag und sonstige gedeckte Bankschuldver- schreibungen Schuldtitel von nichtfi- nanziellen Unternehmen Unterneh- men und sonstigen Emittenten (Ungedeckte) Schuldtitel von Unternehmen des finanziellen Sektors Wertpapiere von Institutio- nen mit öffentlichem Förder- auftrag6 Wertpapiere von multilateralen Ent- wicklungsbanken Entwicklungs- banken und internationalen Orga- nisationen Sonstige gedeckte Bankschuld- verschreibungenOrganisatio- nen (ausgenommen der Eu- ropäischen Union)

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