Bewertung von Sicherheiten. Die Sicherheiten werden auf bankarbeitstäglicher Basis bewertet und gegenüber der Bewertung der aus dem Fonds verliehenen Wertpapieren unter Anwendung von Bestimmungen der EU Verordnung 575/2013 (CRR) mit einem Aufschlag versehen, der bei Anleihen aufgrund der Bonität des Emittenten und der Restlaufzeit der Anleihe festgelegt wird und mindestens 0,5 % beträgt. Bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds beträgt der Aufschlag 10,607%. Der auf diese Art ermittelte Wert der zu leistenden Sicherheiten führt zu einer laufenden Übersicherung der offenen Wertpapierleihepositionen des Fonds.
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Bewertung von Sicherheiten. Die Sicherheiten werden auf bankarbeitstäglicher Basis bewertet und gegenüber der Bewertung der aus dem Fonds verliehenen Wertpapieren unter Anwendung von Bestimmungen der EU Verordnung 575/2013 (CRR) mit einem Aufschlag versehen, der bei Anleihen aufgrund der Bonität des Emittenten und der Restlaufzeit der Anleihe festgelegt wird und mindestens 0,5 % vH beträgt. Bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds beträgt der Aufschlag 10,607%. Der auf diese Art ermittelte Wert der zu leistenden Sicherheiten führt zu einer laufenden Übersicherung der offenen Wertpapierleihepositionen des Fonds.
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Bewertung von Sicherheiten. Die Sicherheiten werden auf bankarbeitstäglicher Basis bewertet und gegenüber der Bewertung der aus dem Fonds verliehenen Wertpapieren unter Anwendung von Bestimmungen der EU Verordnung 575/2013 (CRR) mit einem Aufschlag versehen, der bei Anleihen aufgrund der Bonität des Emittenten und der Restlaufzeit der Anleihe festgelegt wird und mindestens 0,5 % beträgt. Bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds beträgt der Aufschlag 10,607%. Der auf diese Art ermittelte Wert der zu leistenden Sicherheiten führt zu einer laufenden Übersicherung der offenen Wertpapierleihepositionen Wert- papierleihepositionen des Fonds.
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Bewertung von Sicherheiten. Die Sicherheiten werden auf bankarbeitstäglicher Basis bewertet und gegenüber der Bewertung der aus dem Fonds verliehenen Wertpapieren unter Anwendung von Bestimmungen der EU Verordnung 575/2013 (CRR) mit einem Aufschlag versehen, der bei Anleihen aufgrund der Bonität des Emittenten und der Restlaufzeit der Anleihe festgelegt wird und mindestens 0,5 % vH beträgt. Bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds beträgt der Aufschlag 10,607%. Der auf diese Art ermittelte Wert der zu leistenden Sicherheiten führt zu einer laufenden Übersicherung der offenen Wertpapierleihepositionen des Fonds.
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