Common use of Bewertung von Sicherheiten Clause in Contracts

Bewertung von Sicherheiten. Die Sicherheiten werden auf bankarbeitstäglicher Basis bewertet und gegenüber der Bewertung der aus dem Fonds verliehenen Wertpapieren unter Anwendung von Bestimmungen der EU Verordnung 575/2013 (CRR) mit einem Aufschlag versehen, der bei Anleihen aufgrund der Bonität des Emittenten und der Restlaufzeit der Anleihe festgelegt wird und mindestens 0,5 % beträgt. Bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds beträgt der Aufschlag 10,607%. Der auf diese Art ermittelte Wert der zu leistenden Sicherheiten führt zu einer laufenden Übersicherung der offenen Wertpapierleihepositionen des Fonds.

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Bewertung von Sicherheiten. Die Sicherheiten werden auf bankarbeitstäglicher Basis bewertet und gegenüber der Bewertung der aus dem Fonds verliehenen Wertpapieren unter Anwendung von Bestimmungen der EU Verordnung 575/2013 (CRR) mit einem Aufschlag versehen, der bei Anleihen aufgrund der Bonität des Emittenten und der Restlaufzeit der Anleihe festgelegt wird und mindestens 0,5 % vH beträgt. Bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds beträgt der Aufschlag 10,607%. Der auf diese Art ermittelte Wert der zu leistenden Sicherheiten führt zu einer laufenden Übersicherung der offenen Wertpapierleihepositionen des Fonds.

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Bewertung von Sicherheiten. Die Sicherheiten werden auf bankarbeitstäglicher Basis bewertet und gegenüber der Bewertung der aus dem Fonds verliehenen Wertpapieren unter Anwendung von Bestimmungen der EU Verordnung 575/2013 (CRR) mit einem Aufschlag versehen, der bei Anleihen aufgrund der Bonität des Emittenten und der Restlaufzeit der Anleihe festgelegt wird und mindestens 0,5 % beträgt. Bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds beträgt der Aufschlag 10,607%. Der auf diese Art ermittelte Wert der zu leistenden Sicherheiten führt zu einer laufenden Übersicherung der offenen Wertpapierleihepositionen Wert- papierleihepositionen des Fonds.

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Bewertung von Sicherheiten. Die Sicherheiten werden auf bankarbeitstäglicher Basis bewertet und gegenüber der Bewertung der aus dem Fonds verliehenen Wertpapieren unter Anwendung von Bestimmungen der EU Verordnung 575/2013 (CRR) mit einem Aufschlag versehen, der bei Anleihen aufgrund der Bonität des Emittenten und der Restlaufzeit der Anleihe festgelegt wird und mindestens 0,5 % vH beträgt. Bei Aktien und Anteilen an Investmentfonds beträgt der Aufschlag 10,607%. Der auf diese Art ermittelte Wert der zu leistenden Sicherheiten führt zu einer laufenden Übersicherung der offenen Wertpapierleihepositionen des Fonds.

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