Common use of Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende Clause in Contracts

Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende. Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Die be- willigten Mittel stehen nur bis zum Ende des Zeitraums zur Verfügung, der sich aus dem Bewilligungsbeginn und dieser Laufzeit ergibt (Bewilligungsende). Wird das bewilligte Projekt nicht innerhalb der im Bewilligungsschreiben zugesagten Laufzeit abgeschlossen, ist ein Antrag auf Laufzeitverlängerung zu stellen, in dem zu begründen ist, warum das Projekt nicht in der ursprünglich bewilligten Laufzeit beendet werden kann (DFG-Vordruck 41.45). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00/ Ob die Laufzeit verlängert wird, entscheidet die DFG nach einer Prüfung im Einzelfall. Die Laufzeit endet in diesem Fall mit dem im Entscheidungsschreiben der DFG ange- führten Enddatum. Beinhaltet das Entscheidungsschreiben der DFG kein konkretes End- datum, so endet die Laufzeit nach einem Jahr ab dem Datum des Schreibens, es sei denn aus dem gestellten Antrag ergibt sich ein früheres Projektende.

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Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende. Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Die be- willigten Mittel stehen nur bis zum Ende des Zeitraums zur Verfügung, der sich aus dem Bewilligungsbeginn und dieser Laufzeit ergibt (Bewilligungsende). Wird das bewilligte Projekt nicht innerhalb der im Bewilligungsschreiben zugesagten Laufzeit abgeschlossen, ist ein Antrag auf Laufzeitverlängerung zu stellen, in dem zu begründen ist, warum das Projekt nicht in der ursprünglich bewilligten Laufzeit beendet werden kann (DFG-Vordruck 41.45). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00/ Ob die Laufzeit verlängert wird, entscheidet die DFG nach einer Prüfung im Einzelfall. Die Laufzeit endet in diesem Fall mit dem im Entscheidungsschreiben der DFG ange- führten Enddatum. Beinhaltet das Entscheidungsschreiben der DFG kein konkretes End- datum, so endet die Laufzeit nach einem Jahr ab dem Datum des Schreibens, es sei denn aus dem gestellten Antrag ergibt sich ein früheres Projektende. Erfolgt ein Einrichtungswechsel, wird die bereits im Forschungsvorhaben in Anspruch genommene Laufzeit für die Fortführung des Forschungsvorhabens an der neuen Ein- richtung angerechnet.

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Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende. Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Die be- willigten Mittel stehen nur bis zum Ende des Zeitraums zur Verfügung, der sich aus dem Bewilligungsbeginn und dieser Laufzeit ergibt (Bewilligungsende). Wird das bewilligte Projekt nicht innerhalb der im Bewilligungsschreiben zugesagten Laufzeit abgeschlossen, ist ein Antrag auf Laufzeitverlängerung zu stellen, in dem zu begründen ist, warum das Projekt nicht in der ursprünglich bewilligten Laufzeit beendet werden kann (DFG-Vordruck 41.45). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00 Ob die Laufzeit verlängert wird, entscheidet die DFG nach einer Prüfung im Einzelfall. Die Im Falle einer Laufzeitverlängerung endet die Laufzeit endet in diesem Fall mit dem im Entscheidungsschreiben von der DFG ange- führten neu festgelegtem Enddatum. Beinhaltet das Entscheidungsschreiben Sollte seitens der DFG kein konkretes End- datumEnddatum mitgeteilt werden, so endet die Laufzeit automatisch nach einem Jahr ab dem Datum des Schreibensder Mitteilung, dass eine Lauf- zeitverlängerung gewährt wird, es sei denn denn, aus dem gestellten Antrag ergibt sich ein früheres Projektende.

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Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende. Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Die be- willigten Mittel stehen nur bis zum Ende des Zeitraums zur Verfügung, der sich aus dem Bewilligungsbeginn und dieser Laufzeit ergibt (Bewilligungsende). Wird das bewilligte Projekt nicht innerhalb der im Bewilligungsschreiben zugesagten Laufzeit abgeschlossen, ist ein Antrag auf Laufzeitverlängerung zu stellen, in dem zu begründen ist, warum das Projekt nicht in der ursprünglich bewilligten Laufzeit beendet werden kann (DFG-Vordruck 41.45). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00 Ob die Laufzeit verlängert wird, entscheidet die DFG nach einer Prüfung im Einzelfall. Die Laufzeit endet in diesem Fall mit dem im Entscheidungsschreiben der DFG ange- führten Enddatum. Beinhaltet das Entscheidungsschreiben der DFG kein konkretes End- datum, so endet die Laufzeit nach einem Jahr ab dem Datum des Schreibens, es sei denn aus dem gestellten Antrag ergibt sich ein früheres Projektende. Erfolgt ein Einrichtungswechsel, wird die bereits im Forschungsvorhaben in Anspruch genommene Laufzeit für die Fortführung des Forschungsvorhabens an der neuen Ein- richtung angerechnet.

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Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende. Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Die be- willigten Mittel stehen nur bis zum Ende des Zeitraums zur Verfügung, der sich aus dem Bewilligungsbeginn und dieser Laufzeit ergibt (Bewilligungsende). Wird das bewilligte Projekt nicht innerhalb der im Bewilligungsschreiben zugesagten Laufzeit abgeschlossen, ist ein Antrag auf Laufzeitverlängerung zu stellen, in dem zu begründen ist, warum das Projekt nicht in der ursprünglich bewilligten Laufzeit beendet werden kann (DFG-Vordruck 41.45). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00 Ob die Laufzeit verlängert wird, entscheidet die DFG nach einer Prüfung im Einzelfall. Die Im Falle einer Laufzeitverlängerung endet die Laufzeit endet in diesem Fall mit dem im Entscheidungsschreiben von der DFG ange- führten neu festgelegtem Enddatum. Beinhaltet das Entscheidungsschreiben Sollte seitens der DFG kein konkretes End- datumEnddatum mitgeteilt werden, so endet die Laufzeit automatisch nach einem Jahr ab dem Datum des Schreibensder Mitteilung, dass eine Lauf- zeitverlängerung gewährt wird, es sei denn denn, aus dem gestellten Antrag ergibt sich ein früheres Projektende. Erfolgt ein Einrichtungswechsel, wird die bereits im Forschungsvorhaben in Anspruch genommene Laufzeit für die Fortführung des Forschungsvorhabens an der neuen Ein- richtung angerechnet.

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