Bewilligungen an Wissenschaftler und Hochschulen. Bewilligungsempfänger sind eine natürliche Person gemeinsam mit einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung gem. Ziff. 2.2.3 (Drittmittelbewilligung). Sie sind so- wohl Gesamtschuldner als auch Gesamtgläubiger.
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