Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende Musterklauseln

Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende. Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Die be- willigten Mittel stehen nur bis zum Ende des Zeitraums zur Verfügung, der sich aus dem Bewilligungsbeginn und dieser Laufzeit ergibt (Bewilligungsende). Wird das bewilligte Projekt nicht innerhalb der im Bewilligungsschreiben zugesagten Laufzeit abgeschlossen, ist ein Antrag auf Laufzeitverlängerung zu stellen, in dem zu begründen ist, warum das Projekt nicht in der ursprünglich bewilligten Laufzeit beendet werden kann (DFG-Vordruck 41.45). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00 Ob die Laufzeit verlängert wird, entscheidet die DFG nach Prüfung im Einzelfall. Im Falle einer Laufzeitverlängerung endet die Laufzeit mit dem von der DFG neu festgelegtem Enddatum. Sollte seitens der DFG kein konkretes Enddatum mitgeteilt werden, so endet die Laufzeit automatisch nach einem Jahr ab dem Datum der Mitteilung, dass eine Lauf- zeitverlängerung gewährt wird, es sei denn, aus dem gestellten Antrag ergibt sich ein früheres Projektende.
Bewilligte Laufzeit und Laufzeitverlängerung, Bewilligungsende. Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Die be- willigten Mittel stehen nur bis zum Ende des Zeitraums zur Verfügung, der sich aus dem Bewilligungsbeginn und dieser Laufzeit ergibt (Bewilligungsende). Wird das bewilligte Projekt nicht innerhalb der im Bewilligungsschreiben zugesagten Laufzeit abgeschlossen, ist ein Antrag auf Laufzeitverlängerung zu stellen, in dem zu begründen ist, warum das Projekt nicht in der ursprünglich bewilligten Laufzeit beendet werden kann. Ob die Laufzeit verlängert wird, entscheidet die DFG nach einer Prüfung im Einzelfall. Die Laufzeit endet in diesem Fall mit dem im Entscheidungsschreiben der DFG ange- führten Enddatum. Beinhaltet das Entscheidungsschreiben der DFG kein konkretes End- datum, so endet die Laufzeit nach einem Jahr ab dem Datum des Schreibens, es sei denn aus dem gestellten Antrag ergibt sich ein früheres Projektende.