Common use of Bewilligungsempfängerin Clause in Contracts

Bewilligungsempfängerin. Die Bewilligungsempfängerin ist die Vertragspartnerin des mit der DFG geschlossenen privatrechtlichen Fördervertrages. Neben einer Universität kann auch die einer solchen gleichgestellte Hochschule mit Promotionsrecht (im Folgenden: Hochschule) Vertrags- partnerin sein. Stellen mehrere Universitäten bzw. solchen gleichgestellte Hochschulen gemeinsam ei- nen Antrag auf ein Graduiertenkolleg, so ist für die Projektmittel und die Programmpau- schale ausschließlich die Universität bzw. die Hochschule Bewilligungsempfängerin, die die Mittelverwaltung übernimmt. Zu den übrigen mitantragstellenden Universitäten bzw. Hochschulen entsteht insoweit kein Vertragsverhältnis.

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Bewilligungsempfängerin. Die Bewilligungsempfängerin ist die Vertragspartnerin der DFG im Rahmen des mit der DFG ihr geschlossenen privatrechtlichen Fördervertrages. Neben einer Bewilligungsempfängerin kann aus- schließlich eine antragstellende Universität kann auch die einer solchen gleichgestellte Hochschule mit Promotionsrecht (im Folgenden: Hochschule) Vertrags- partnerin sein. Stellen mehrere Universitäten bzw. solchen gleichgestellte Hochschulen gemeinsam ei- nen einen Antrag auf ein Graduiertenkollegeinen Exzellenzcluster, so ist für die Projektmittel und die Programmpau- schale Programmpauschale ausschließlich die Universität bzw. die Hochschule BewilligungsempfängerinBe- willigungsempfängerin, die die Mittelverwaltung Rolle der mittelverwaltenden Universität übernimmt. Zu den übrigen mitantragstellenden Universitäten bzw. Hochschulen entsteht insoweit kein Vertragsverhältnis.

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