Bewirtschaftungsgrundsätze und Zweckbindung der Projektmittel Musterklauseln

Bewirtschaftungsgrundsätze und Zweckbindung der Projektmittel. Grundlage der Bewilligung ist der eingereichte Antrag; Projektmittel dürfen nur für das in diesem Antrag dargestellte Projekt verwendet werden. Hinweise im Bewilligungsschrei- ben, die sich auf Inhalt oder Umfang des Projekts beziehen, sind dabei zu beachten. Die bewilligten Mittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben, dass bestimmte Projektmittel nur für einen konkret genannten Zweck zur Verfügung stehen, dürfen sie nicht für andere Zwecke verwendet werden (Zweckbindung). In der Bewilligung als gesperrt bezeichnete Mittel dürfen erst nach Aufhebung der Sperre durch die DFG in Anspruch genommen werden. Die Bewilligung ist an das im Bewilligungsschreiben genannte Haushaltsjahr bzw. an den im Bewilligungsschreiben genannten Zeitraum gebunden (Ziff. 2.3). Zu Lasten des letzten Bewilligungszeitraums einer Förderlaufzeit können solche Beträge abgerechnet werden, die aufgrund bewirkter Leistung (z.B. erfolgte Lieferung eines Ge- räts) bis zum Ende der Förderlaufzeit dem Grunde und der Höhe nach feststehen, auch wenn die tatsächliche Auszahlung gemäß des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses erst nach dem Ende der Förderlaufzeit erfolgt (z.B. Ratenkauf, Kauf auf Rechnung). Darüber hinaus kann ausnahmsweise beantragt werden, für ein bestimmtes Haushalts- jahr bewilligte, aber nicht in Anspruch genommene Projektmittel in einem späteren Jahr erneut bewilligt zu bekommen. Die DFG entscheidet über den Antrag unter Zugrundele- gung der programmspezifischen Förderziele. Grundvoraussetzungen sind dabei stets die Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel und die Notwendigkeit der Übertra- gung für die Zielsetzung des Graduiertenkollegs. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn infolge von Mutterschutz- und Elternzeiten nach dem MuSchG und dem BEEG Personalmittel für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden eingespart werden. DFG Ein entsprechender Antrag muss jeweils zum 01. September des Haushaltsjahres an die DFG gerichtet werden. Die Programmpauschale folgt als Anteil der direkten Projektaus- gaben den betroffenen Mitteln (Ziff. 3.6). Endet der Bewilligungszeitraum während eines Haushaltsjahres, so können die für die- ses Haushaltsjahr bewilligten Mittel ausnahmsweise bis zum Ende des Haushaltsjahres abgerechnet werden, sofern dies bei der DFG beantragt und dem schriftlich zugestimmt wurde. Die Beantragung von Mitteln für einen Zeitraum nach Beendigung eines Graduiertenkol- leg...

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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