Kauf auf Rechnung Musterklauseln

Kauf auf Rechnung. Mehr Zahlungskomfort für deine Kunden. Optimiert für Smartphones & Tablets Ohne Probleme über mobile Endgeräte verkaufen mit dem responsive Design. e-Tickets Verkaufe Tickets für offline- oder Online-Events wie z.B. Webinare. Betrugsschutz in Echzeit Überprüfung aller Zahlungsdaten in Echtzeit. Netto- oder Bruttopreis Netto- oder Bruttopreise pro Produkt einstellen Zahlungspläne Lege einen oder mehrere Zahlungspläne pro Produkt an.
Kauf auf Rechnung. Viele Händler möchten ihren Käufern, die Verbraucher sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben ("Kunden"), die Möglichkeit bi eten, in ihrem Online-Shop auf Rechnung Waren oder Dienstleistungen zu kaufen und per Überweisung zu bezahlen. Zu diesem Zweck hat PayPal ein Produkt zur Zahlung auf Rechnung entwickelt ("Kauf auf Rechnung"). Jeder Händler, der seinen Kunden einen Kauf auf Rechnung anbieten möchte, muss PayPalPLUS verwenden (siehe Nutzungsbedingungen für PayPalPLUS). Ein Anspruch auf die Berechtigung zum Kauf auf Rechnung besteht nicht. PayPal behält sich das Recht vor, einem Händler den Kauf auf Rechnung nicht anzubieten und den Kauf auf Rechnung jederzeit ganz oder teilweise zu beenden oder einzuschränken, einschließlich aber nicht beschränkt auf das Recht, den Ankauf von Forderungen für Käu fe von bestimmten Produkten, Produktgruppen oder aus bestimmten Branchen zu verweigern. Im Rahmen von Kauf auf Rechnung PayPal kauft PayPal vom Händler alle Forderungen gegenüber einem Kunden des Händlers, die aus der Nutzung des Produkts Kauf auf Rechnung entstehen ("PayPal Rechnungsverträge "). PayPal schreibt den Kaufpreis für die Forderungen dem PayPal-Konto des Händlers nach Abschluss der Bestellung durch den Kunden gut, bevor der Kunde die Rechnung begleicht und den offenen Betrag an PayPal zahlt.
Kauf auf Rechnung. Beim Kauf auf Rechnung hat der Kunde die Möglichkeit, die Ware zuhause zu prüfen und anschließend zu bezahlen. Die Rechnung liegt der Ware in gedruckter Form bei. Der Kauf auf Rechnung ist nur mit für den Warenkauf ausreichender Bonität möglich.
Kauf auf Rechnung. Dem Xxxx wird für Buchungen zu einem Unkostenbeitrag von CHF 1.50 (per E-Mail) bzw. CHF
Kauf auf Rechnung. Die Taschenkaufhaus GmbH stellt mit Unterstützung der RatePAY GmbH (kurz "RatePAY") die Möglichkeit von Kauf auf Rechnung zur Auswahl bereit. Sie nehmen damit einen Kauf auf Rechnung vor. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum (Versand der Ware) zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass Kauf auf Rechnung nur genutzt werden kann, wenn Rechnungs- und Lieferadresse identisch sind und Ihrem privaten Wohnsitz (keine Firmen- und keine Postfachadresse) bzw. bei Unternehmenskunden dem Sitz des Unternehmens entsprechen. Ihre Adresse muss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen. Die Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf der Website xxx.xxxxxxx.xxx. Für Kauf auf Rechnung gelten die zusätzlichen allgemeinen Geschäftsbestimmungen und Datenschutzhinweise der RatePAY GmbH unter Punkt 9.1 unserer AGB.
Kauf auf Rechnung. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung ge- nannten Kalendertag (20 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Billpay GmbH fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter an- derem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Re- touren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH. Weitere Informationen zur Zahlung sind den Vertragsangebot zu entnehmen. 4.) Lieferung, Gefahrübergang Die Lieferzeit entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktseite. Sofern der Käufer Verbraucher ist, trägt Feuer-Fuchs unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versendungsrisiko. Sofern der Käufer Unternehmer und der Kauf ein Handelsgeschäft ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Käufer über, sobald die Ware von Feuer-Fuchs an den beauftragten Logistik- Partner übergeben worden ist.
Kauf auf Rechnung. Die Taschenkaufhaus GmbH stellt mit Unterstützung der RatePAY GmbH (kurz "RatePAY") die Möglichkeit von Kauf auf Rechnung zur Auswahl bereit. Sie nehmen damit einen Kauf auf Rechnung vor. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum (Versand der Ware) zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass Kauf auf Rechnung nur genutzt werden kann, wenn Rechnungs- und Lieferadresse identisch sind und Ihrem privaten Wohnsitz (keine Firmen- und keine Postfachadresse) bzw. bei Unternehmenskunden dem Sitz des Unternehmens entsprechen. Ihre Adresse muss im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen. Die Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf der Website xxx.xxxxxxx.xxx. Für Kauf auf Rechnung gelten die zusätzlichen allgemeinen Geschäftsbestimmungen und Datenschutzhinweise der RatePAY GmbH unter Punkt 9.1 unserer AGB.7.3 Ratenzahlung Die Taschenkaufhaus GmbH stellt mit Unterstützung der RatePAY GmbH (kurz "RatePAY") die Möglichkeit der Ratenzahlung zur Auswahl bereit. Für Kauf auf Rechnung gelten die zusätzlichen allgemeinen Geschäftsbestimmungen und Datenschutzhinweise der RatePAY GmbH unter Punkt 9.1 unserer AGB.

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  • Rechnungslegung 38 - Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses - (1) Das Geschäftsjahr läuft vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. (2) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass das Rechnungswesen und die Betriebsorganisation die Erfüllung der Aufgaben der Genossenschaft gewährleisten. (3) Der Vorstand hat nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang) aufzustellen. Der Jahresabschluss muss den gesetzlichen Vorschriften über die Bewertung sowie den gesetzlichen Vorschriften über die Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen. Die vorgeschriebenen Formblätter sind anzuwenden. (4) Zusammen mit dem Jahresabschluss hat der Vorstand einen Lagebericht aufzustellen, soweit dieser nach dem HGB erforderlich ist. Der Lagebericht hat den Anforderungen des § 289 HGB zu entsprechen. (5) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit dem Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns oder zur Deckung eines Bilanzverlustes unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen und sodann mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates der Mitgliederversammlung zuzuleiten. (1) Der durch den Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lagebericht des Vorstandes sowie der Bericht des Aufsichtsrates sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur Einsicht der Mitglieder auszulegen oder ihnen sonst zur Kenntnis zu bringen. (2) Der Mitgliederversammlung ist neben dem Jahresabschluss auch der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns oder zur Deckung eines Bilanzverlustes zur Beschlussfassung vorzulegen.

  • Rechnung (§ 15) 9.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangs- stelle die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auf- tragnehmers abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist. 12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienst- stelle auszustellen. 12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. 12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehme- rin oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff StGB) an- bietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vor- bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehme- xxx oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nach- weislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Xxxxxxxxxxxxx bzw. Leistungsnachweise.

  • Rechnungswesen 41 Geschäftsjahr § 42 Jahresabschluss und Lagebericht (1) Der Vorstand hat innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den gesetzlichen Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. (2) Der Vorstand hat den Jahresabschluss sowie den gesetzlichen Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat und - ggf. nach Prüfung gemäß § 340 k HGB - sodann mit dessen Bericht der Generalversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen. (3) Jahresabschluss und gesetzlicher Lagebericht nebst dem Bericht des Aufsichtsrats sollen mindestens eine Woche vor der Generalversammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft oder an einer anderen bekannt zu machenden Stelle zur Einsicht der Mitglieder ausgelegt oder ihnen sonst zur Kenntnis gebracht werden. (4) Der Bericht des Aufsichtsrats über seine Prüfung des Jahresabschlusses und des gesetzlichen Lageberichts (§ 22 Abs. 3) ist der ordentlichen Generalversammlung zu erstatten. (1) Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung; dieser kann, soweit er nicht der gesetzlichen Rücklage (§ 38) oder anderen Ergebnisrücklagen (§ 39) zugeführt oder zu anderen Zwecken verwendet wird, an die Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthaben am Schluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres verteilt werden. Bei der Verteilung sind die im abgelaufenen Geschäftsjahr auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen vom ersten Tag des auf die Einzahlung folgenden Kalendertags an zu berücksichtigen. Der auf das einzelne Mitglied entfallende Jahresüberschuss wird dem Geschäftsguthaben so lange zugeschrieben, bis der Geschäftsanteil erreicht oder ein durch Verlust vermindertes Geschäftsguthaben wieder ergänzt ist. (2) Ein vom Vorschlag des Vorstands abweichender Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses, durch den nachträglich ein Bilanzverlust eintritt, ist nicht möglich. (1) Über die Deckung eines Jahresfehlbetrages beschließt die Generalversammlung. (2) Soweit ein Jahresfehlbetrag nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehung anderer Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch Abschreibung von den Geschäftsguthaben der Mitglieder oder durch beides zugleich zu decken. (3) Werden die Geschäftsguthaben zur Verlustdeckung herangezogen, so wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Verlustanteil nach dem Verhältnis der übernommenen Geschäftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Verlust entstanden ist, berechnet.

  • Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungen Microsoft kann berechtigten Kunden eine Rechnung ausstellen. Die Möglichkeit des Kunden, die Zahlung per Rechnung zu wählen, steht unter dem Vorbehalt von Microsofts Billigung der finanziellen Situation des Kunden. Der Kunde ermächtigt Microsoft, Informationen über die finanzielle Lage des Kunden einschließlich Kreditauskünfte einzuholen, um die Berechtigung des Kunden für die Zahlung per Rechnung zu beurteilen. Sofern die Jahresabschlüsse des Kunden nicht öffentlich zugänglich sind, kann der Kunde aufgefordert werden, Microsoft seine Bilanz, Gewinn- und Verlust- und Kapitalflussrechnung vorzulegen. Der Kunde kann aufgefordert werden, Sicherheiten in einer für Microsoft akzeptablen Form bereitzustellen, um für die Zahlung per Rechnung berechtigt zu sein. Microsoft kann die Berechtigung des Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  • Abrechnung 15.1. Die Abrechnungszeitspanne wird von der BEW festgelegt und zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten. Ändert sich diese, so erhält der Kunde eine Mitteilung in Textform. 15.2. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum Ende der Abrechnungszeitspanne, soweit nicht vorzeitig eine Schlussrechnung erstellt wird. Jedenfalls erhält der Kunde seine Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses. 15.3. Wünscht der Kunde davon abweichend eine unterjährige Rechnungsstellung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich), ist dies der BEW in Textform mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die in diesem Fall benötigten Zählerstände selbst abzulesen und der BEW spätestens zu den von ihr mitgeteilten Ableseterminen unaufgefordert zu übermitteln. Erfolgt keine rechtzeitige Übermittlung der Zählerstände, ist die BEW berechtigt, die zur Abrechnung benötigten Werte zu schätzen. Wünscht der Kunde eine unterjährige Rechnungsstellung, dann berechnet die BEW hierfür brutto 15,00 € (netto 12,60 €) je zusätzlicher Abrechnung. Sollten die Verbrauchswerte des Kunden über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes ausgelesen werden, wird die BEW eine monatliche Verbrauchsinformation, die auch die Kosten widerspiegelt, kostenfrei bereitstellen. 15.4. Ändern sich während eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der Verbrauch zeitanteilig bis zum Datum der Preisänderung berechnet, es sei denn, der Kunde teilt den tatsächlichen Zählerstand zu diesem Datum mit. 15.5. Soweit erforderlich, werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf Grundlage der für vergleichbarere Kunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

  • Vorzeitige Auflösung 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  • Aufrechnung, Zurückbehaltung Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

  • Kennzeichnung 11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).