Common use of Bezahlung / Reiseunterlagen Clause in Contracts

Bezahlung / Reiseunterlagen. 2.1 Mit Abschluss des Reisevertrages gemäß Ziff. 1 und Erfüllung der Sicherungspflicht gem. Ziff. 2.2 durch den Reiseveranstalter ist eine Anzahlung von i.d.R. 20 % des Reisepreises fällig. Bei gesondert gekennzeichneten Reisen kann der Anzahlungsbetrag auch höher sein. 21 Tage vor Beginn der Reise muss die Restzahlung erfolgt sein, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Anzahlung und die Zahlung des Restkaufpreises sind in bar, durch Überweisung auf das Konto von RTC oder mit den üblichen Kreditkarten zu leisten. Der Reisende hat bei der Reiseanmeldung mitzuteilen, ob er den Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlen möchte. Andernfalls ist eine Bezahlung mittels Kreditkarte nicht möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss die jeweilige Kreditkarte bei Buchung im Reisebüro dem Reisebüro vorgelegt werden oder direkt RTC, falls dort gebucht wird. Das Reisebüro bzw. RTC benötigt zusätzlich die Adresse des Reisenden sowie das Einverständnis zur Abbuchung von der Kreditkarte. Bei Zahlung fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1% des Reisepreises an, sofern es sich um Firmenkreditkarte bzw. eine Verbraucher-Kreditkarte handelt, die außerhalb des EWR ausgegeben wurden. Für Zahlungen mit Verbraucher-Kreditkarten, die im EWR ausgegeben wurden, wird keine Gebühr erhoben. 2.2 RTC ist nur dann berechtigt, vom Kunden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise zu fordern oder anzunehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. 2.3 Stornogebühren, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 2.4 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart (Überweisung bzw. Zahlung mit Kreditkarte) können nur bis 28 Tage vor Abreise vorgenommen werden. 2.5 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann RTC vom Reise- bzw. Versicherungsvertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. RTC kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5.5 verlangen. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich RTC vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,- zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. 2.6 14 Tage vor der Abreise erhält der Kunde die Reiseunterlagen durch RTC. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reiseunterlagen umgehend auf deren Richtigkeit (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich RTC zu melden. Soweit RTC vor Übersendung der Flugtickets dem Kunden Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Xxxxxx, die am Zielort die Reiseleitung von RTC nicht in Anspruch nehmen, sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der örtlichen Reiseleitung oder der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und sich den Rückflug bestätigen zu lassen.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Bezahlung / Reiseunterlagen. 2.1 Mit Abschluss des Reisevertrages gemäß Ziff. 1 und Erfüllung der Sicherungspflicht gem. Ziff. 2.2 durch den Reiseveranstalter ist eine Anzahlung von i.d.R. 20 % des Reisepreises fällig. Bei gesondert gekennzeichneten Reisen kann der Anzahlungsbetrag auch höher sein. 21 Tage vor Beginn der Reise muss die Restzahlung erfolgt sein, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Anzahlung und die Zahlung des Restkaufpreises sind in bar, durch Überweisung auf das Konto von RTC oder mit den üblichen Kreditkarten zu leisten. Der Reisende hat bei der Reiseanmeldung mitzuteilen, ob er den Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlen möchte. Andernfalls ist eine Bezahlung mittels Kreditkarte nicht möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte muss die jeweilige Kreditkarte bei Buchung im Reisebüro dem Reisebüro vorgelegt werden oder direkt RTC, falls dort gebucht wird. Das Reisebüro bzw. RTC benötigt zusätzlich die Adresse des Reisenden sowie das Einverständnis zur Abbuchung von der Kreditkarte. Bei Zahlung fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1% des Reisepreises an, sofern es sich um Firmenkreditkarte bzw. eine Verbraucher-Kreditkarte handelt, die außerhalb des EWR ausgegeben wurden. Für Zahlungen mit Verbraucher-Kreditkarten, die im EWR ausgegeben wurden, wird keine Gebühr erhoben. 2.2 RTC ist nur dann berechtigt, vom Kunden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise zu Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder anzunehmenannehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht, aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. DERTOUR KLASSIK- UND KULTUR-EVENTS und DERTOUR SPORTS Sofern Sie Eintrittskarten, Startnummern für die Teilnahme an Sportveranstaltungen o.ä. (nachfolgend „Ticket“ genannt) als Einzelleistung buchen, d.h. wenn die Buchung des Tickets nicht Teil einer Pauschalreise iSd. § 651a BGB ist, ist der Preis für das Ticket sofort nach Erhalt der Bestätigung in voller Höhe fällig und zahlbar. DERTOUR SPORTS OLYMPISCHE SPIELE XXXXX 0000 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 70% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird xx 00.00.00 xällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. 2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Belastung Ihres Xxxxxx automatisch zu den jeweiligen Terminen. 2.3 StornogebührenLeisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, Bearbeitungs- obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und Umbuchungsgebühren in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind sofort fälligwir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.6 zu belasten. 2.4 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart (Überweisung bzw. Zahlung mit Kreditkarte) können nur bis 28 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Abreise vorgenommen werden. 2.5 Werden fällige Zahlungen nicht Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, entsprechender Vereinbarung an Sie direkt. Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann RTC vom Reise- bzw. Versicherungsvertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. RTC kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5.5 verlangenEinzelfall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich RTC vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale Diese werden nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 10,- zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommenEUR 15 je Vorgang erhoben. 2.6 14 Tage vor der Abreise erhält der Kunde die Reiseunterlagen durch RTC. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reiseunterlagen umgehend auf deren Richtigkeit (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich RTC zu melden. Soweit RTC vor Übersendung der Flugtickets dem Kunden Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Xxxxxx, die am Zielort die Reiseleitung von RTC nicht in Anspruch nehmen, sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der örtlichen Reiseleitung oder der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und sich den Rückflug bestätigen zu lassen.

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