Common use of Bezugsberechtigung Clause in Contracts

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werden.

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Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsbe- rechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte Bezugsbe- rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung Leis- tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich unwider- ruflich Bezugsberechtigten geän- dert geändert werden.

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Samples: www.vpv.de, content.morgenundmorgen.com, www.deteassekuranz.de

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsbe- rechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Nach dem Tod der versicherten Person kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns So- bald wir Ihre Erklärung zugegangen isterhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert Bezugsberechtig- ten geändert werden.

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Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter)soll. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte Be- zugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können aber auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte Bezugsbe- rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. In diesem Fall werden wir Ihnen in Textform bestätigen, dass der Wi- derruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald uns Ihre Erklärung Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, kann dieses das bis zu diesem Zeitpunkt noch widerrufliche Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich unwiderruf- lich Bezugsberechtigten geän- dert geändert werden.

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Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werden.

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Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsbe- rechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können kön- nen Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jeweiligen Ver- sicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte Bezugsbe- rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung Leis- tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich unwider- ruflich Bezugsberechtigten geän- dert geändert werden.

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Samples: www.vpv.de, www.vpv.de

Bezugsberechtigung. (2) . Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugs- berechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit je- derzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich unwider- ruflich Bezugsberechtigten geän- dert geändert werden.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte Be- zugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt Ein- tritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung Zu- stimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert geändert werden.

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Samples: www.wgv.de

Bezugsberechtigung. (2) . Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter)soll. Wenn Diese Person ist Bezugsberechtigter des Vertrags. Bestimmen Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmenwiderruflich, erwirbt der Bezugsberechtigte Be- zugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb Sie können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls zur jeweiligen Fälligkeit jederzeit widerrufen. Nach dem Tod der versicherten Person kann das Bezugsrecht nicht mehr widerru- fen werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte Bezugsberech- tigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns wir Ihre Erklärung zugegangen isterhalten haben, kann können Sie dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werdenBezugsbe- rechtigten ändern.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich unwider- ruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert Bezugsberech- tigten geändert werden.

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Samples: www.gdv.de

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter)soll. Wenn Sie ein Diese Person ist Bezugsberechtigter des Vertrags. • Das widerrufliche Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufenändern. • Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann nur geändert werden, wenn die einmal als bezugsberechtigt benannte Person der Ände- rung zustimmt. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhältbis zum Eintritt des Versicherungsfalls grundsätzlich an Dritte abtreten und verpfänden. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen Dies kann ganz oder teilweise erfolgen. Voraussetzung ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werdendass derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich unwider- ruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert Bezugs- berechtigten geändert werden.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsbe- rechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit jeder- zeit widerrufen. Nach dem Tod der versicherten Person kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns So- bald wir Ihre Erklärung zugegangen isterhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert Bezugsberechtig- ten geändert werden.

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Samples: www.provinzial.de

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung Versicherungsleistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsberechtigter), wenn der Versicherungsfall eintritt. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung Versicherungsleistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können kön- nen Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jeweiligen Versiche- rungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung Versicherungsleistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert Be- zugsberechtigten geändert werden.

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Samples: www.bw-bank.de

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert geändert werden.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBezugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert geändert werden.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Bezugsberechtigung. (2) . Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter)soll. Wenn Diese Person ist Bezugsberechtigter des Vertrags. Bestimmen Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmenwiderruflich, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb Sie können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerrufenwi- derrufen. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte Bezugsberech- tigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhälter- hält. Sobald uns wir Ihre Erklärung zugegangen isterhalten haben, kann dieses können Sie die- ses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werdenBe- zugsberechtigten ändern.

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Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere an- dere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- terBe- zugsberechtigter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt er- wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Nach dem Tod der versicherten Person kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte Bezugsbe- rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung Lei- stung erhält. Sobald uns wir Ihre Erklärung zugegangen isterhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert geändert werden.

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