Erfüllungsort Musterklauseln

Erfüllungsort. Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern bzw. an dem die Leistung zu erbringen ist.
Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Erfüllungsort. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort. Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume jener Stelle des Kreditinstituts, mit der das Geschäft abgeschlossen wurde.
Erfüllungsort. Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume jener Stelle des Kreditinstituts, mit der das Geschäft abgeschlossen wurde. Dies gilt nicht für Zahlungen, die ein Verbraucher an das Kreditinstitut zu leisten hat.
Erfüllungsort. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.
Erfüllungsort. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von AMTANGEE.
Erfüllungsort. Erfüllungsort (abweichend von Ziffer 12.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB)
Erfüllungsort. Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz des Busunternehmens.
Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Volksbank und den Kunden ist der Sitz der Volksbank. 1. Die Volksbank eG (im Folgenden „Volksbank“) ist der Herausgeber einer regionalen Gutscheinkarte (im Folgenden „Regionalkarte“). Firmen (im Folgenden „Vertragspartner“), die eine Regionalkarte zu Zahlungszwecken akzeptieren möchten, können von der Volksbank als Akzeptanzstellen zugelassen werden. 2. Auf die Regionalkarte wird seitens der Volksbank (oder eines dafür zugelassenen Vertragspartners; siehe 5.) ein Guthaben aufgeladen, welches zuvor z.B. durch den Karteninhaber oder bei Mitarbeiter- Gutscheinkarten von der kartenausgebenden Firma auf das Kartenkonto bei der Volksbank eingezahlt wurde. Dieses Guthaben kann der Karteninhaber bei Vertragspartnern, die die Regionalkarte akzeptieren, für die Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen verwenden. Die Volksbank überweist die per Kartenzahlung vereinnahmten Beträge an die ihr von dem einlösenden Vertragspartner mitgeteilte Bankverbindung. 3. Der Vertragspartner akzeptiert die Regionalkarte über das/die von der Volksbank gemietete(n) bzw. gekaufte(n) Terminal/Terminals zu Barzahlungspreisen und -bedingungen. 4. Über das Guthaben auf der Regionalkarte darf nur durch bargeldlose Zahlung mittels Regionalkarte für von dem Vertragspartner (gewerbsmäßig) angebotene Waren und Dienstleistungen verfügt werden; Stornos sind ebenfalls nur unbar, d.h. ohne Bargeldauszahlung möglich. Eine Barauszahlung des Guthabens auf der Regionalkarte ist in keinem Fall erlaubt. 5. Die zusätzliche Möglichkeit zur Wiederaufladung von Regionalkarten durch den Vertragspartner muss ausdrücklich von der Volksbank genehmigt werden und darf nur im von der Volksbank vorgegebenen Rahmen erfolgen. Die Folgen aus Zuwiderhandlungen hat allein der Vertragspartner zu tragen. 6. Mit Abschluss eines ordnungsgemäßen Bezahlvorgangs mittels der Regionalkarte erwirbt der Vertragspartner eine Garantie der Volksbank zur Erstattung des mit der Regionalkarte getätigten Umsatzes. 7. Die Volksbank gewährleistet eine 95%-ige Verfügbarkeit der Softwaresysteme/-plattform, deren sie sich zur Abwicklung der Regionalkartenumsätze bedient. Zeitfenster für Wartungsmaßnahmen und das Aufspielen von Updates sowie Unterbrechungen wegen Maßnahmen der Volksbank an den Systemen selbst, werden nicht bei der Erfassung der Verfügbarkeit mitgerechnet. 8. Varianten und Preise der Regionalkarte: Die Preise für die Abwicklung der Regionalkarten werden im „Auftrag und Mietvertrag für die Nutzung eines...