Common use of Bezugsberechtigung Clause in Contracts

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Bezugs- berechtigter bezeichnet. Für die vorgezogene Leistung nach § 8, gilt das widerrufliche Bezugs- recht nicht. Diese Leistung erhält ausschließlich die versicherte Person. Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigter. Verstirbt die versicherte Person, bevor es zur Auszahlung der vorgezogenen Leistung kommt, wird Ihr Antrag auf diese Leistung gegenstandslos. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs- berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jewei- ligen Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles jederzeit widerrufen. Das Bezugsrecht auf die Leistung im Falle des Todes der versicherten Person kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person geändert werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, gilt Folgendes: Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.

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Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Bezugs- berechtigter bezeichnet. Für die vorgezogene Leistung nach § 8, gilt das widerrufliche Bezugs- recht Bezugsrecht nicht. Diese Leistung erhält ausschließlich die versicherte Person. erhalten stets Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigterals unser Versicherungsnehmer, sofern Sie nicht wirksam einen unwider- ruflichen Bezugsberechtigten benannt haben. Verstirbt die versicherte Person, bevor es zur Auszahlung der vorgezogenen Leistung kommt, wird Ihr Antrag auf diese Leistung gegenstandslos. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs- berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jewei- ligen jeweili- gen Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles jederzeit widerrufen. Das Bezugsrecht auf die Leistung im Falle des Todes der versicherten Person kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person geändert werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, gilt Folgendes: Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit Zustimmung Zustim- mung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.

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Samples: Einlösungsbeitrag, Einlösungsbeitrag

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Bezugs- berechtigter bezeichnet. Für die vorgezogene Leistung nach § 8, gilt das widerrufliche Bezugs- recht Bezugsrecht nicht. Diese Leistung erhält ausschließlich die versicherte Person. erhalten stets Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigterals unser Versicherungsnehmer, sofern Sie nicht wirksam einen unwider- ruflichen Bezugsberechtigten benannt haben. Verstirbt die versicherte Person, bevor es zur Auszahlung der vorgezogenen Leistung kommt, wird Ihr Antrag auf diese Leistung gegenstandslos. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs- berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jewei- ligen VersicherungsfallesVersicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Das Bezugsrecht auf die Leistung im Falle des Todes der versicherten Person kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person geändert werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, gilt Folgendes: Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit Zustimmung Zustim- mung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.

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Samples: Einlösungsbeitrag, Einlösungsbeitrag

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Bezugs- berechtigter bezeichnet. Für Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, erhält ausschließlich die versicherte Person die Leistungen aus dieser Zusatzversicherung. Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigter. Haben Sie eine Risikolebens-Zusatzversicherung eingeschlossen, gilt für die vorgezogene Leistung Todesfallleistung nach § 8, gilt Paragraph 7 der Besonde- ren Bedingungen für die Risikolebens-Zusatzversicherung das widerrufliche Bezugs- recht wider- rufliche Bezugsrecht nicht. Diese Leistung vorgezogene Todesfallleistung erhält ausschließlich die versicherte Person. Sie ist hierfür stets BezugsberechtigterBezugsbe- rechtigter. Verstirbt die versicherte Person, bevor es zur Auszahlung der vorgezogenen Leistung Todesfallleistung kommt, wird Ihr Antrag auf diese Leistung Leis- tung gegenstandslos. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs- berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jewei- ligen jeweili- gen Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles jederzeit widerrufen. Das Bezugsrecht auf die Leistung im Falle des Todes der versicherten Person kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person geändert werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, gilt Folgendes: Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit Zustimmung Zustim- mung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.

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Samples: Einlösungsbeitrag

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Bezugs- berechtigter bezeichnet. Für die vorgezogene Leistung nach § 8, gilt das widerrufliche Bezugs- recht nicht. Diese Leistung erhält ausschließlich die versicherte Person. Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigter. Verstirbt die versicherte Person, bevor es zur Auszahlung der vorgezogenen Leistung kommt, wird Ihr Antrag auf diese Leistung gegenstandslos. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs- berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jewei- ligen jeweili- gen Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles jederzeit widerrufen. Mit jeder Fälligkeit einer Rente tritt ein eigener Versicherungsfall ein. Das Bezugsrecht auf die Leistung im Falle des Todes der versicherten Person kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person geändert werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, gilt Folgendes: Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit Zustimmung Zustim- mung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Bezugsberechtigung. (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird bezeichnen wir als Bezugs- berechtigter bezeichnetden Bezugsberechtigten. Für die vorgezogene Leistung nach § 8, gilt das widerrufliche Bezugs- recht nicht. Diese Leistung erhält ausschließlich die versicherte Person. Sie ist hierfür stets Bezugsberechtigter. Verstirbt die versicherte Person, bevor es zur Auszahlung der vorgezogenen Leistung kommt, wird Ihr Antrag auf diese Leistung gegenstandslos. Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs- berechtigte Be- zugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jewei- ligen VersicherungsfallesVersicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Das Bezugsrecht auf die Leistung im Falle des Todes der versicherten Person kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person geändert werden. Sie können aber auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte Bezugsbe- rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten von uns eine schriftliche BestätigungIn diesem Fall werden wir Ihnen in Textform+ bestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, gilt Folgendes: Das kann das bis zu diesem Zeitpunkt noch widerrufliche Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben unwiderruf- lich Bezugsberechtigten geändert werden. Für die vorgezogene Todesfall-Leistung (vgl. § 1 Abs. 4) muss der Be- zugsberechtigte – die versicherte Person oder – ein naher Angehöriger – im Sinne des § 7 des Pflegezeitgesetzes in der jeweils geltenden Fassung oder im Sinne des § 15 der Abgaben- ordnung in der jeweils geltenden Fassung – der versicherten Person sein.

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