Common use of Bilanzielle Auswirkungen Clause in Contracts

Bilanzielle Auswirkungen. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung, zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds sind Betriebsaus- gaben. Dies gilt auch für die Beiträge zum Sozialpartner- modell. Betriebsausgaben sind ebenso die Beiträge zur Rückdeckungsversicherungen der Direktzusage. Damit die Zuwendungen zur rückgedeckten Unterstützungskassen- zusage als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen bestimmte Vorgaben des Steuerrechts eingehalten werden. Auch die Beiträge an den PSVaG zur Insolvenzsicherung sind Betriebsausgaben. Die versicherungsförmigen Durchführungswege und die Unterstützungskasse berühren weder die Passiv- noch die Aktivseite der Steuerbilanz des Unternehmens. Dies gilt auch für die Handelsbilanz. Bei der Direktzusage muss der Arbeitgeber in der Anwart- schaftsphase sowohl in der Steuer- als auch in der Han- delsbilanz Pensionsrückstellungen bilden, um sie dann in der Leistungsphase wieder abzubauen. Dies gilt auch, wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurde. Für die Rückdeckungsversicherung muss der Ak- tivwert ausgewiesen werden. Um die Rückstellungen in der Steuerbilanz wirksam bilden zu können, muss der Arbeit- geber die Vorgaben des Steuerrechts berücksichtigen.

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Samples: www.stbkk.de, www.benner-sha.de, clever-gabedov.de

Bilanzielle Auswirkungen. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung, zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds sind Betriebsaus- gaben. Dies gilt auch für die Beiträge zum Sozialpartner- modell. Betriebsausgaben sind ebenso die Beiträge zur zu Rückdeckungsversicherungen der Direktzusage. Damit die Zuwendungen zur rückgedeckten Unterstützungskassen- zusage als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen bestimmte Vorgaben des Steuerrechts eingehalten werden. Auch die Beiträge an den PSVaG zur Insolvenzsicherung sind Betriebsausgaben. Die versicherungsförmigen Durchführungswege und die Unterstützungskasse berühren weder die Passiv- noch die Aktivseite der Steuerbilanz des Unternehmens. Dies gilt auch für die Handelsbilanz. Bei der Direktzusage muss der Arbeitgeber in der Anwart- schaftsphase sowohl in der Steuer- als auch in der Han- delsbilanz Pensionsrückstellungen bilden, um sie dann in der Leistungsphase wieder abzubauen. Dies gilt auch, wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurde. Für die Rückdeckungsversicherung muss der Ak- tivwert ausgewiesen werden. Um die Rückstellungen in der Steuerbilanz wirksam bilden zu können, muss der Arbeit- geber die Vorgaben des Steuerrechts berücksichtigen.

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Samples: akuratax.de, krause-steuer-gmbh.de

Bilanzielle Auswirkungen. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung, zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds sind Betriebsaus- gaben. Dies gilt auch ebenso für die Beiträge zum Sozialpartner- modell. Betriebsausgaben sind ebenso die Beiträge zur Rückdeckungsversicherungen Rückdeckungs- versicherungen der Direktzusage. Damit die Zuwendungen zur rückgedeckten Unterstützungskassen- zusage Unterstützungskassenzusage als Betriebsausgaben Be- triebsausgaben abzugsfähig sind, müssen bestimmte Vorgaben Vor- gaben des Steuerrechts eingehalten werden. Auch die Beiträge Bei- träge an den PSVaG zur Insolvenzsicherung sind BetriebsausgabenBetriebs- ausgaben. Die versicherungsförmigen Durchführungswege und die Unterstützungskasse berühren weder die Passiv- noch die Aktivseite der Steuerbilanz des Unternehmens. Dies gilt auch für die Handelsbilanz. Bei der Direktzusage muss der Arbeitgeber in der Anwart- schaftsphase sowohl in der Steuer- als auch in der Han- delsbilanz Pensionsrückstellungen bilden, um sie dann in der Leistungsphase wieder abzubauen. Dies gilt auch, wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurdewur- de. Für die Rückdeckungsversicherung muss der Ak- tivwert Aktivwert ausgewiesen werden. Um die Rückstellungen in der Steuerbilanz Steu- erbilanz wirksam bilden zu können, muss der Arbeit- geber Arbeitgeber die Vorgaben des Steuerrechts berücksichtigen.

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Samples: www.steuerberater-bsbs.de

Bilanzielle Auswirkungen. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung, zur Pensionskasse und zum Pensionsfonds sind Betriebsaus- gabenBetriebsausgaben. Dies gilt auch für die Beiträge zum Sozialpartner- modellSozialpartnermodell. Betriebsausgaben sind ebenso die Beiträge zur Rückdeckungsversicherungen der Direktzusage. Damit die Zuwendungen zur rückgedeckten Unterstützungskassen- zusage Unterstützungskassenzusage als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen bestimmte Vorgaben des Steuerrechts eingehalten werden. Auch die Beiträge an den PSVaG zur Insolvenzsicherung sind Betriebsausgaben. Die versicherungsförmigen Durchführungswege und die Unterstützungskasse berühren weder die Passiv- noch die Aktivseite der Steuerbilanz des Unternehmens. Dies gilt auch für die Handelsbilanz. Bei der Direktzusage muss der Arbeitgeber in der Anwart- schaftsphase Anwartschaftsphase sowohl in der Steuer- als auch in der Han- delsbilanz Handelsbilanz Pensionsrückstellungen bilden, um sie dann in der Leistungsphase wieder abzubauen. Dies gilt auch, wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurde. Für die Rückdeckungsversicherung muss der Ak- tivwert Aktivwert ausgewiesen werden. Um die Rückstellungen in der Steuerbilanz wirksam bilden zu können, muss der Arbeit- geber Arbeitgeber die Vorgaben des Steuerrechts berücksichtigen.

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Samples: www.maetze-stb.de