Common use of BILDUNGSKARENZ Clause in Contracts

BILDUNGSKARENZ. 1. Die Arbeitgeberin hat einem Antrag auf Bildungska- renz der Arbeitnehmerin zuzustimmen, wenn 1.1. Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht. 1.2. die Antragsstellung mindestens 6 Monaten vor gewünschtem Antritt erfolgt. 1.3. eine Betriebszugehörigkeit von mindestens ei- nem Jahr vor Bekanntgabe gegeben ist. 1.4. die Aus- oder Weiterbildung bzw der Bildungsab- schluss für die Arbeitgeberin von Bedeutung ist. 1.5. die erforderlichen Unterlagen zur Antragsstel- lung vorliegen. 2. Die Arbeitgeberin kann diesen Antrag ablehnen, wenn 2.1. die Einhaltung von Betriebsabläufen gefährdet ist oder 2.2. die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nicht mehr gewährleistet werden kann. 3. Eine Dienstgeberkündigung darf nicht wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genom- menen Bildungskarenz erfolgen. Dies entspricht dem allgemeinen Motivkündigungsschutz.

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

BILDUNGSKARENZ. 1. Die Arbeitgeberin hat einem Antrag auf Bildungska- renz Bildungskarenz der Arbeitnehmerin zuzustimmen, wenn 1.1. Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht. 1.2. die Antragsstellung mindestens 6 Monaten vor gewünschtem Antritt erfolgt. 1.3. eine Betriebszugehörigkeit von mindestens ei- nem einem Jahr vor Bekanntgabe gegeben ist. 1.4. die Aus- oder Weiterbildung bzw bzw. der Bildungsab- schluss Bildungsabschluss für die Arbeitgeberin von Bedeutung ist. 1.5. die erforderlichen Unterlagen zur Antragsstel- lung Antragsstellung vorliegen. 2. Die Arbeitgeberin kann diesen Antrag ablehnen, wenn 2.1. die Einhaltung von Betriebsabläufen gefährdet ist oder 2.2. die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nicht mehr gewährleistet werden kann. 3. Eine Dienstgeberkündigung darf nicht wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genom- menen Bildungskarenz erfolgen. Dies entspricht dem allgemeinen Motivkündigungsschutz.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben, Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben

BILDUNGSKARENZ. 1. Die Arbeitgeberin hat einem Antrag auf Bildungska- renz Bildungskarenz der Arbeitnehmerin zuzustimmen, wenn 1.1. Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht. 1.2. die Antragsstellung mindestens 6 Monaten vor gewünschtem Antritt erfolgt. 1.3. eine Betriebszugehörigkeit von mindestens ei- nem einem Jahr vor Bekanntgabe gegeben ist. 1.4. die Aus- oder Weiterbildung bzw bzw. der Bildungsab- schluss Bildungsabschluss für die Arbeitgeberin von Bedeutung ist. 1.5. die erforderlichen Unterlagen zur Antragsstel- lung Antragsstellung vorliegen. 2. Die Arbeitgeberin kann diesen Antrag ablehnen, wenn 2.1. die Einhaltung von Betriebsabläufen gefährdet ist oder 2.2. die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nicht mehr gewährleistet werden kann. 3. Eine Dienstgeberkündigung darf nicht wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genom- menen genomme- nen Bildungskarenz erfolgen. Dies entspricht dem allgemeinen Motivkündigungsschutz.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben