Bildungsurlaub. Der/ die Beschäftigte hat innerhalb von zwei Kalenderjahren einen Anspruch auf ge- setzlich anerkannte, berufliche Fort- und Weiterbildung von zwei Wochen. Scheidet der/ die Beschäftigte im Jahresverlauf aus oder wird sie/ er im Jahresverlauf einge- stellt, entsteht der Anspruch anteilsmäßig. Bei Beantragung muss vom Arbeitsamt oder von der Bildungsinstitution eine Bescheinigung über die gesetzliche Anerken- nung beigebracht werden. Als Fort- und Weiterbildung gelten auch Praktika und Hospitanzen bei anderen Medien, die mit der Redaktionsleitung abgestimmt werden. Andere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die mit der Redaktionsleitung abge- stimmt werden, können im Einzelfall ebenfalls als Bildungsurlaub genehmigt werden. Näheres regelt das Weiterbildungsgesetz des Landes Berlin.
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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Bildungsurlaub. Der/ die Beschäftigte hat innerhalb von zwei Kalenderjahren einen Anspruch auf ge- setzlich gesetzlich anerkannte, berufliche Fort- und Weiterbildung von zwei Wochen. Scheidet der/ die Beschäftigte Beschäf- tigte im Jahresverlauf aus oder wird sie/ er im Jahresverlauf einge- stellteingestellt, entsteht der Anspruch anteilsmäßig. Bei Beantragung muss vom Arbeitsamt oder von der Bildungsinstitution eine Bescheinigung über die gesetzliche Anerken- nung Anerkennung beigebracht werden. Als Fort- und Weiterbildung Weiter- bildung gelten auch Praktika und Hospitanzen bei anderen Medien, die mit der Redaktionsleitung Redaktionslei- tung abgestimmt werden. Andere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die mit der Redaktionsleitung abge- stimmt Redakti- onsleitung abgestimmt werden, können im Einzelfall ebenfalls als Bildungsurlaub genehmigt werden. Näheres regelt das Weiterbildungsgesetz des Landes Berlin.
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