Common use of Biometrische Mittel Clause in Contracts

Biometrische Mittel. Biometrische Mittel (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan) ermöglichen es, am mobilen Endgerät den Karteninhaber zu identifizieren. Mit Hilfe dieser biometri- schen Mittel können Zahlungs- und Geldbehebungstransaktionen (Punkt 4) autorisiert werden. Verwendet der Karteninhaber ein biometrisches Mittel zur Autorisierung, ist die Eingabe des Geräte-PIN nicht erforderlich. Bei der Endgeräte-Wallet handelt es sich um eine vom Endgeräte- oder Betriebssys- temhersteller zur Verfügung gestellten Funktion oder App, über die die Aktivierung und Nutzung der digitalen Debitkarte ermöglicht wird. Bei der Banken-Wallet handelt es sich um eine von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte App, die unterschiedliche Karten mit und ohne Zahlungsfunktion beinhaltet und über die die Aktivierung und Nutzung der Debitkarte ermöglicht wird. So die Endgeräte-Wallet und Banken-Wallet gemeint sind, werden diese gemeinsam als Wallet bezeichnet. Damit der Karteninhaber seine Debitkarte in einem mobilen Endgerät nutzen kann, be- nötigt er eine gültige physische Debitkarte und ein für dessen Aktivierung geeignetes mobiles Endgerät. Auf einem mobilen Endgerät muss darüber hinaus eine für die Nutzung der digitalen Debitkarte vorgesehene App (Banken- oder Endgeräte-Wallet) installiert sein. Die Ak- tivierung der Debitkarte erfolgt am mobilen Endgerät aus der Banken-Wallet oder der Endgeräte-Wallet. Im Zuge der Aktivierung der Debitkarte in der Wallet muss sich der Karteninhaber au- thentifizieren. Die Authentifizierung des Karteninhabers erfolgt bei Verwendung der Endgeräte-Wallet mit Hilfe eines Einmalpasswortes, das der Karteninhaber per SMS, E-Mail oder App-Nachricht erhält oder bei Verwendung der Banken-Wallet mit Hilfe der Internetbanking-Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) des Kreditinstitutes so- wie der Bestätigung der Kontrollzahl in der HYPO NOE ID App. Jede digitale Debitkarte kann nur einmal je mobilen Endgerät aktiviert werden. Etwaige weitere Nutzungseinschränkungen (z.B. Eignung des mobilen Endgeräts für die Akti- vierung, maximale Anzahl digitaler Debitkarten in der Endgeräte-Wallet) liegen außer- halb des Einflussbereichs des Kreditinstituts. Der Vertrag mit dem Kreditinstitut kommt erst mit Abschluss der Aktivierung der Debit- karte in einer Endgeräte-Wallet oder in einer Banken-Wallet zustande.

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Samples: www.hyponoe.at

Biometrische Mittel. Biometrische Mittel (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan) ermöglichen er- möglichen es, am mobilen Endgerät den Karteninhaber zu identifizieren. Mit Hilfe dieser biometri- schen biometrischen Mittel können Zahlungs- und Geldbehebungstransaktionen Geldbehebungstrans- aktionen (Punkt 4) autorisiert werden. Verwendet der Karteninhaber ein biometrisches bio- metrisches Mittel zur Autorisierung, ist die Eingabe des der Geräte-PIN nicht erforderlicher- forderlich. Bei der Endgeräte-Wallet handelt es sich um eine vom Endgeräte- oder Betriebssys- temhersteller Be- triebssystemhersteller (z.B. Apple Pay, Garmin Pay, SwatchPAY!) zur Verfügung Verfü- gung gestellten Funktion oder App, über die die Aktivierung und Nutzung der digitalen Debitkarte ermöglicht wird. Bei der Banken-Wallet handelt es sich um eine von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte App, die unterschiedliche Karten mit und ohne Zahlungsfunktion Zahlungs- funktion beinhaltet und über die die Aktivierung und Nutzung der digitalen Debitkarte ermöglicht wird. So die Endgeräte-Wallet und Banken-Wallet gemeint sind, werden diese gemeinsam ge- meinsam als Wallet bezeichnet. Damit der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in einem mobilen Endgerät nutzen kann, be- nötigt benötigt er eine gültige physische Debitkarte und ein für dessen Aktivierung geeignetes mobiles Endgerät. Auf einem mobilen Endgerät muss darüber hinaus eine für die Nutzung der digitalen Debitkarte vorgesehene App (Banken- oder Endgeräte-Wallet) installiert instal- liert sein. Die Ak- tivierung Aktivierung der digitalen Debitkarte erfolgt am mobilen Endgerät Endge- rät aus der Banken-Wallet oder der Endgeräte-Wallet. Im Zuge der Aktivierung der digitalen Debitkarte in der Wallet muss sich der Karteninhaber au- thentifizierenauthentifizieren. Die Authentifizierung des Karteninhabers erfolgt er- folgt bei Verwendung der Endgeräte-Wallet mit Hilfe eines Einmalpasswortes, das der Karteninhaber per SMS, E-Mail oder App-Nachricht erhält oder bei Verwendung der Banken-Wallet mit Hilfe der Internetbanking-Benutzerdaten Electronic Banking (Internet- banking)-Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) des Kreditinstitutes so- wie der Bestätigung der Kontrollzahl in der HYPO NOE ID ID-App. Das Einmalpasswort ist niemals für eine Zahlungsfreigabe oder Reaktivierung einer digitalen Karte notwendig. Mit der Bekanntgabe eines Einmalpasswortes an Dritte wird diesen die volle Verfügungsmöglichkeit über die digitalisierte Karte eingeräumt. Jede digitale Debitkarte kann nur einmal je mobilen mobilem Endgerät aktiviert werden. Etwaige weitere Nutzungseinschränkungen (z.B. Eignung des mobilen Endgeräts Endge- räts für die Akti- vierungAktivierung, maximale Anzahl digitaler von digitalen Debitkarten in der Endgeräte-Wallet) liegen außer- halb außerhalb des Einflussbereichs des Kreditinstituts. Der Vertrag mit dem Kreditinstitut kommt erst mit Abschluss der Aktivierung der Debit- karte in einer Endgeräte-Wallet oder in einer Banken-Wallet zustande.

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Samples: www.volksbank.at

Biometrische Mittel. Biometrische Mittel (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan) ermöglichen er- möglichen es, am mobilen Endgerät den Karteninhaber zu identifizieren. Mit Hilfe dieser biometri- schen biometrischen Mittel können Zahlungs- und Geldbehebungstransaktionen Geldbehebungs- transaktionen (Punkt 4) autorisiert werden. Verwendet der Karteninhaber ein biometrisches Mittel zur Autorisierung, ist die Eingabe des der Geräte-PIN nicht erforderlich. Bei der Endgeräte-Wallet handelt es sich um eine vom Endgeräte- oder Betriebssys- temhersteller Be- triebssystemhersteller (z.B. Apple Pay, Garmin Pay, SwatchPAY!) zur Verfügung Verfü- gung gestellten Funktion oder App, über die die Aktivierung und Nutzung der digitalen Debitkarte ermöglicht wird. Bei der Banken-Wallet handelt es sich um eine von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte App, die unterschiedliche Karten mit und ohne Zahlungsfunktion Zahlungs- funktion beinhaltet und über die die Aktivierung und Nutzung der Debitkarte digitalen De- bitkarte ermöglicht wird. So die Endgeräte-Wallet und Banken-Wallet gemeint sind, werden diese gemeinsam ge- meinsam als Wallet bezeichnet. Damit der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in einem mobilen Endgerät nutzen kann, be- nötigt benötigt er eine gültige physische Debitkarte und ein für dessen Aktivierung geeignetes mobiles Endgerät. Auf einem mobilen Endgerät muss darüber hinaus eine für die Nutzung der digitalen Debitkarte vorgesehene App (Banken- oder Endgeräte-Wallet) installiert in- stalliert sein. Die Ak- tivierung Aktivierung der digitalen Debitkarte erfolgt am mobilen Endgerät End- gerät aus der Banken-Wallet oder der Endgeräte-Wallet. Im Zuge der Aktivierung der digitalen Debitkarte in der Wallet muss sich der Karteninhaber au- thentifizierenauthentifizieren. Die Authentifizierung des Karteninhabers erfolgt er- folgt bei Verwendung der Endgeräte-Wallet mit Hilfe eines Einmalpasswortes, das der Karteninhaber per SMS, E-Mail oder App-Nachricht erhält oder bei Verwendung der Banken-Wallet mit Hilfe der Internetbanking-Benutzerdaten Electronic Banking (Internet- banking)-Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) des Kreditinstitutes so- wie sowie der Bestätigung der Kontrollzahl in der HYPO NOE ID ID-App. Das Einmalpasswort ist niemals für eine Zahlungsfreigabe oder Reaktivierung einer digitalen Karte notwendig. Mit der Bekanntgabe eines Einmalpasswor- tes an Dritte wird diesen die volle Verfügungsmöglichkeit über die digitali- sierte Karte eingeräumt. Jede digitale Debitkarte kann nur einmal je mobilen mobilem Endgerät aktiviert werdenwer- den. Etwaige weitere Nutzungseinschränkungen (z.B. Eignung des mobilen Endgeräts für die Akti- vierungAktivierung, maximale Anzahl digitaler von digitalen Debitkarten in der Endgeräte-Wallet) liegen außer- halb außerhalb des Einflussbereichs des Kreditinstituts. Der Vertrag mit dem Kreditinstitut kommt erst mit Abschluss der Aktivierung der Debit- karte in einer Endgeräte-Wallet oder in einer Banken-Wallet zustandeKreditinsti- tuts.

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Samples: www.sparda.at

Biometrische Mittel. Biometrische Mittel (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan) ermöglichen es, am mobilen Endgerät den Karteninhaber zu identifizieren. Mit Hilfe dieser biometri- schen biometrischen Mittel können Zahlungs- und Geldbehebungstransaktionen (Punkt 4) autorisiert werden. Verwendet der Karteninhaber ein biometrisches Mittel zur Autorisierung, ist die Eingabe des der Geräte-PIN nicht erforderlich. Bei der Endgeräte-Wallet handelt es sich um eine vom Endgeräte- oder Betriebssys- temhersteller Betriebssystemhersteller (z.B. Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay, Fitbit Pay, Garmin Pay) zur Verfügung gestellten Funktion oder App, über die die Aktivierung und Nutzung der digitalen Debitkarte Bezugskarte ermöglicht wird. Bei der Banken-Wallet handelt es sich um eine von einem vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte App, die unterschiedliche Karten mit und ohne Zahlungsfunktion beinhaltet und über die die Aktivierung und Nutzung der Debitkarte digitalen Bezugskarte ermöglicht wird. So die Endgeräte-Wallet und Banken-Wallet gemeint sind, werden diese gemeinsam als Wallet bezeichnet. Damit der Karteninhaber seine Debitkarte digitale Bezugskarte in einem mobilen Endgerät nutzen kann, be- nötigt benötigt er eine gültige physische Debitkarte Bezugskarte und ein für dessen Aktivierung geeignetes mobiles Endgerät. Zudem muss er eine gültige Internetbanking-Vereinbarung mit dem Kreditinstitut und die hypoGO-Authentifizierungsmethode haben. Auf einem mobilen Endgerät muss darüber hinaus eine für die Nutzung der digitalen Debitkarte Bezugskarte vorgesehene App (Banken- oder Endgeräte-Wallet) installiert sein. Die Ak- tivierung Aktivierung der Debitkarte digitalen Bezugskarte erfolgt am mobilen Endgerät aus der Banken-Wallet oder der Endgeräte-Wallet. Im Zuge der Aktivierung der Debitkarte digitalen Bezugskarte in der Wallet muss sich der Karteninhaber au- thentifizierenauthentifizieren. Die Authentifizierung des Karteninhabers erfolgt bei Verwendung der Endgeräte-Wallet mit Hilfe eines Einmalpasswortes, das der Karteninhaber per SMS, E-Mail oder App-Nachricht erhält oder bei Verwendung der Banken-Wallet mit Hilfe der Internetbanking-Benutzerdaten Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) des Kreditinstitutes so- wie sowie der Bestätigung der Kontrollzahl in der HYPO NOE ID hypoGO-App. Jede digitale Debitkarte Bezugskarte kann nur einmal je mobilen mobilem Endgerät aktiviert werden. Etwaige weitere Nutzungseinschränkungen (z.B. Eignung des mobilen Endgeräts für die Akti- vierungAktivierung, maximale Anzahl digitaler Debitkarten von digitalen Bezugskarten in der Endgeräte-Wallet) liegen außer- halb außerhalb des Einflussbereichs des Kreditinstituts. Der Vertrag mit dem Kreditinstitut kommt erst mit Abschluss der Aktivierung der Debit- karte in einer Endgeräte-Wallet oder in einer Banken-Wallet zustande.

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Samples: www.hypotirol.com