Bodenordnung und Durchführung des Bebauungsplans Musterklauseln

Bodenordnung und Durchführung des Bebauungsplans. Der private Grundeigentümer beabsichtigt, dem Vorhabenträger das Grundstück, das für die Errichtung des Vollsortimenters vorgesehen ist, in Erbbaupacht zu übertragen. Das Grundstück umfasst in den Randbereichen auch Teilflächen, die entsprechend dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan Nr. 567 als öffentliche Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt sind und sich in städtischem Eigentum befinden. Der Erbbaurechtgeber hat diese Teilflächen bereits erworben. Das Grundstück für den Lebensmittelmarkt nimmt im Norden und Südosten Flächen in An- spruch, in denen Leitungen verlaufen. Im Durchführungsvertrag ist geregelt, dass die Leitungen auf Kosten des Vorhabenträgers verlegt werden. Durch den Bau der voraussichtlich ca. 14 Reihenhäuser entsteht kein zusätzlicher Bedarf an Infrastruktureinrichtungen wie an Plätzen in Kindertagesstätten. Einzelheiten zur Energieversorgung, Herrichtung der Freiflächen und der öffentlichen Verkehrs- flächen, soweit sie durch das Vorhaben bedingt sind, und zum Betrieb sind im Durchfüh- rungsvertrag gemäß §12 BauGB mit dem Vorhabenträger, der 1. Xxxx Xxxxxxxx Grundstücksver- waltungs GmbH & Co. KG, geregelt. Für das allgemeine Wohngebiet ist mit dem Grundstückseigentümer ein städtebaulichen Vertrag gemäß §11 BauGB abgeschlossen. Der östliche Abschnitt der Gerhard-Lossin-Straße, der Einmündungsbereich in die Heisenberg- straße und der anschließende Abschnitt sind im Straßenausbauprogramm 2012 enthalten. Die Herstellungskosten belasten nicht den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Die für die Ausgleichsmaßnahmen bestimmte Teilfläche des Flurstücks 22/1 der Gemarkung Isernhagen-Süd, Flur 27, mit der Bezeichnung Brunswiese/Fuhrbleek (Teil B des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans), befindet sich im Eigentum der Stadt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.