Bodenplatte Musterklauseln

Bodenplatte. Die Bodenplatte wird gemäß statischer Berechnung aus Stahlbeton in einer Mindeststärke von 25 cm in WU-Beton der Betongüte C 25/30 ausgeführt. Ein Erdungsband aus V2A Edelstahl wird nach VDE-Vorschrift unterhalb der Bodenplatte eingebaut ein weiteres verzinktes Stahlband als Potentialausgleich wird innerhalb der Bodenplatte mit der Bewehrung + dem Edelstahlbanderder fest verbunden. Es wird eine Unterbodenplattendämmung aus XPS-Hartschaumplatten geliefert und montiert (Stärke nach EneV Berechnung). Auf der Bodenplatte wird als zusätzlicher Schutz eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit nach DIN aufgebracht.
Bodenplatte. Als Gründungsplatte oder aufliegende Sohlplatte mit notwendiger Bewehrung bei Bodenklasse 3 und 4. Bergschädensicherungsmaßnahmen oder sonstige zusätzliche Maßnahmen werden kostenmäßig gesondert ermittelt und müssen vertraglich vereinbart werden.
Bodenplatte. 10. Außen -und Innenwände
Bodenplatte. 10. Außen -und Innenwände Raumhöhen
Bodenplatte. Die Bodenplatte wird mit einem Bodenplattensystem des Herstellers STADUR, auf den vorher erstellten Tragschichten (siehe Erdbauarbeiten) aufgebaut. Die Bewährung der Bodenplatte erfolgt nach Vorgaben der statischen Berechnung. Die Bodenplatte wird im Bereich des Bodenplattensystems mit WU Beton C 25 / 30, Körnung 16 – 32 mm, betoniert. Abwasserleitungen werden vor der Erstellung der Bodenplatte, unterhalb in der Tragschicht, durch Fachbetrieb verlegt. Ein Fundament Erder wird in der Tragschicht unter dem Bodenplattensystem verlegt.
Bodenplatte. Die Bodenplatte wird in Stahlbeton d=25cm (WU-Beton) gegen nichtdrückendes Wasser mit entsprechender Bewehrung erstellt. Zu- grunde gelegt wird hierbei eine gleichbleiben- de Bodendruckfestigkeit von mindestens 20N/cm². Als Fundamenterder wird Bandstahl in V4A (Edelstahl) mit Anschlussfahne in Edelstahl V4A entsprechend den VDE- Vorschriften eingebaut. Die Verlegung des Edelstahls erfolgt im Arbeitsraum im Bereich der Bodenplatte. Die Messung erfolgt durch Gewerk 07 (Elektroinstallation). Unterhalb der Bodenplatte wird eine Sauberkeitsschicht aus Magerbeton eingebaut. Erstellen der Funda- mente (falls erforderlich, nach Statik) inklusive Aushub (seitlich gelagert).
Bodenplatte. Die Bodenplatte wird gemäß Zeichnung aus Stahlbeton in der Betongüte C25/30 ausgeführt. Ein Erdungsband aus verzinktem Bandstahl wird eingebaut. Auf der Bodenplatte wird als zusätzlicher Schutz eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit aufgebracht.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.