Bonitätsauskunft Musterklauseln

Bonitätsauskunft. SWD ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt SWD Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx oder an die Schufa Holding AG, Massenbergstr. 9 – 13, 44787 Bochum. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann SWD den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.
Bonitätsauskunft. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist ALE nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Kunden bei einem beauftragten Kreditinformationsun- ternehmen oder Wirtschaftsinformationsdienst einzuholen. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonitätsprüfung kann ALE bei unzureichender Bonität das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages ablehnen.
Bonitätsauskunft. Im Rahmen des Forderungseinzugs bedient sich LSW im Rahmen einer Auftragsdatenver- arbeitung verschiedener Inkassodienstleister – zum ggw. Zeitpunkt unter anderem der Continental Inkasso GmbH, der Creditreform Hannover-Celle Bissel & Kruschel KG sowie der IHD Inkasso GmbH. Im Fall eines Forderungsausfalls werden die Daten des Kunden (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Daten zur Forderung und zu deren Höhe) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28a BDSG an die Schufa Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx übermittelt. In einem Inkassofall ist der zuständige Dienstleister im Kundenanschreiben angegeben.
Bonitätsauskunft. Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die Stadtwerke Bad Tölz GmbH Vornamen, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Boniversum, Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx, oder an die Schufa Holding AG, Massenbergstr. 9 13, 44787 Bochum. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden kann die Stadtwerke Bad Tölz GmbH den Vertragsschluss verweigern.
Bonitätsauskunft. 13.1. Sofern die Stadtwerke Stockach GmbH in Vorleistung tritt, ist die Stadtwerke Stockach GmbH berechtigt, eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren über den Kunden bei dem Verband der Vereine Creditreform e.V., Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx (Creditreform) oder der On-Collect Solutions AG, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxx einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die Stadtwerke Stockach GmbH die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Creditreform oder die On-Collect Solutions AG und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Das Recht nach Ziffer 7.1. bleibt unberührt.
Bonitätsauskunft. Im Rahmen des Forderungseinzugs bedient sich EWI im Rahmen einer Auftragsdatenver- arbeitung verschiedener Inkassodienstleister – zum ggw. Zeitpunkt unter anderem der UNIVERSUM Inkasso GmbH. Im Fall eines Forderungsausfalls werden die Daten des Kun- den (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Daten zur Forderung und zu deren Höhe) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28a BDSG an die Schufa Holding AG, Kormoran- weg 5, 65201 Wiesbaden übermittelt. In einem Inkassofall ist der zuständige Dienstleister im Kundenanschreiben angegeben.
Bonitätsauskunft. SWB ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt SWB Vornamen, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx oder an die Bürgel Bonn GmbH, Xxxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxx. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden kann die SWB den Vertragsschluss verweigern.
Bonitätsauskunft. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist EVIS nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Kunden bei einem beauftragten Kreditinformationsun- ternehmen oder Wirtschaftsinformationsdienst einzuholen. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonitätsprüfung kann EVIS bei unzureichender Bonität das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages ablehnen.
Bonitätsauskunft. 17.1. vaylens ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen eine Bonitäts- auskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermit- telt vaylens Firma, Geschäftsanschrift und Handelsregisternummer des Kunden an Wirtschaftsauskunfteien (z.B. an die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, die SCHUFA Holding AG, Massenbergstr. 9-13, 44787 Bochum, die infoscore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx oder die Creditreform Dortmund/Witten Scharf KG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx). 17.2. Sollten negative Bonitätsmerkmale (bspw. ab einem Bonitätsindex von 300 bei Creditreform) während der Vertragslaufzeit erstmals auftreten, ist vaylens berechtigt geschuldete Leistungen, die auf- grund von Dauerschuldverhältnissen fortlaufend durch vaylens er- bracht werden, künftig nur gegen Vorkasse zu erbringen.
Bonitätsauskunft. Die AVU ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die AVU Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH, Hamm- felddamm 13, 41460 Neuss, an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxx. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der o. g. Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann die AVU den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen.