Bonitätsauskunft. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist ALE nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Kunden bei einem beauftragten Kreditinformationsun- ternehmen oder Wirtschaftsinformationsdienst einzuholen. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonitätsprüfung kann ALE bei unzureichender Bonität das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages ablehnen.
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