Bonität. Der Emittent der Sicherheit weist eine hohe Bonität auf. Liegt keine sehr hohe Bonität vor, sind Bewertungsabschläge (Haircuts) vorzunehmen. Im Falle starker Volatilität des Wertes der Sicherheit ist diese nur dann zulässig, wenn geeignete konservative Haircuts zur Anwendung kommen.
Bonität. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die EWR GmbH berechtigt, Bonitätsaus- künfte über den Kunden durch die Creditreform Solingen oder bei einer anderen Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die EWR GmbH den Namen und die Anschrift des Kunden an die vorgenannte Auskunftei. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonitätsprüfung kann die EWR GmbH bei unzu- reichender Bonität das Angebot des Kunden auf Abschluss des Produktes ableh- nen.
Bonität. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die SWE Energie GmbH berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Kunden durch anerkannte öffentlich zugängliche Auskunfteien einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die SWE Energie GmbH den Namen und die Anschrift des Kunden an die angefragte Auskunftei. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonitätsprüfung kann die SWE Energie GmbH bei unzureichender Bonität das Angebot des Kunden auf Abschluss eins Strom- liefervertrages ablehnen. Des Weiteren prüft die SWE Energie GmbH, ob Altkundenverträge im Bereich Energie existieren, um den Daten- bestand zu minimieren.
Bonität. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn der Käufer einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben oder ein Wechsel noch nicht zur Zahlung fällig ist.
Bonität envia TEL ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Vertragspartner einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt envia TEL Name und Anschrift des Vertragspartners an die Cre- ditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx. Bei Vorliegen einer negati- ven Auskunft zu Merkmalen der Bonität des Vertragspartners, kann envia TEL den Auftrag des Vertragspartners ablehnen (siehe Datenschutzhinweise).
Bonität. Die Vertragsparteien erklären ihr widerrufliches Einverständnis, dass sie jeweils Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien zur Prüfung der Bonität einholen können. Insbesondere ist die SWU berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen, die auch die Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswertes für sein zukünftiges Zahlungsverhalten erfasst (sog. Scoring). Zu diesem Zweck übermittelt die SWU u. a. die Anschrift des Kunden an eine Wirtschaftsauskunftei.
Bonität. B.B.S. ist berechtigt zur Beurteilung der Bonität des Auftraggebers bei entsprechenden Auskunfteien (Creditreform, SCHUFA, Bürgel, Boniversum, Deltavista und Infoscore Consumer Data) Informationen einzuholen und hierzu die notwendigen Daten an diese im notwendigen Rahmen wieterzuleiten.
Bonität. Die Vertragsparteien erklären ihr widerrufliches Einverständnis, dass sie jeweils Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien zur Prüfung der Bonität einholen können. Insbesondere ist die STAWAG berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen, die auch die Ermitt- lung eines Wahrscheinlichkeitswertes für sein zukünftiges Zahlungsverhalten erfasst (soge- nanntes Scoring). Zu diesem Zweck übermittelt die STAWAG u.a. die Anschrift des Kunden an eine Wirtschaftsauskunftei.
Bonität. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die Stadtwerke Würzburg AG be- rechtigt, Bonitätsauskünke über den Kunden durch eine zertifizierte Auskunkei einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die Stadtwerke Würzburg AG den Namen und die Anschrik des Kunden an diese Aus- kunkei. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonitätsprüfung kann die Stadtwerke Würzburg AG bei unzureichender Bonität das Angebot des Kunden auf Abschluss des Produktes ablehnen.
Bonität. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die SWK berechtigt, Bonitäts- auskünfte über den Kunden durch Creditreform Regensburg Aumüller KG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die SWK den Namen und die Anschrift des Kunden an die vorgenannte Auskunftei. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonitätsprüfung kann die SWK bei unzureichender Bonität das Angebot des Kunden auf Abschluss des Produktes ablehnen.