Boot Musterklauseln

Boot. Das zum Ferienhaus gehörende Boot benutzen Sie auf eigenes Risiko. Das Boot soll vorsichtig und verantwortungsvoll benutzt werden. Das Boot muss nach Anweisungen festgemacht- und abgeschlossen werden. Das Boot muss sauber übergeben werden und Schäden uns sofort mitgeteilt werden. Die Batterie des Bootes muss aufgeladen sein, wenn Sie das Boot zurückgeben. Wird das Boot beschädigt aufgrund von Unachtsamkeit oder Vernachlässigung ist der Xxxx verantwortlich diese vor seiner Abreise zu ersetzen.
Boot. Uw boot zoals die op het polisblad is omschreven, inclusief: • standaarduitrusting en toebehoren. Bijvoorbeeld nautische apparatuur en gereedschappen aan boord van uw boot; • de op het polisblad vermelde voortstuwingsinstallatie; • de bijboot. Wat bedoelen wij met een bijboot? • een op of achter de boot meegenomen volgboot. De volgboot mag ook uitgerust zijn met een zeiltuig, en; • heeft een snelheid van maximaal twintig kilometer per uur, en; • heeft een lengte die niet meer is dan de maximale breedte van uw boot. Varen onder invloed De bestuurder van uw boot was zo onder invloed van alcohol, drugs of medicijnen, dat hij een vaarverbod heeft gekregen. Of hij zou een vaarverbod hebben gekregen als dit was vastgesteld. Ook als de bestuurder om een andere reden niet in staat was om uw boot verantwoord te besturen, is de schade niet verzekerd. Van buiten komend onheil Een van buiten komend onheil is een rechtstreeks en plotseling van buiten inwerkend geweld op uw boot, zoals een slag, stoot of val. Onder een van buiten komend onheil verstaan wij geen gebeurtenis waartegen uw boot normaal gesproken bestand moet zijn.
Boot. Sofern der Hauseigentümer ein Boot gratis zur Verfügung stellt, ist der Mieter als Nutzer für die Bootsnutzung verantwortlich und ebenso dafür, dass gesetzlich vorgeschriebene Ausstattungen vorhanden sind. Absprachen zur Bootsmiete mit dem Eigentümer des Ferienobjektes oder mit Dritten berühren Meerzeit für Ferien nicht. Sollte die Nutzung des Bootes per Gesetz einen Bootsführerschein oder ähnliches erfordern, sind die Mieter verantwortlich dafür, diesen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Alle Personen, die das Boot benutzen, sind verpflichtet, eine passende Rettungsweste zu tragen. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass alle eine Rettungsweste benutzen. Der Eigentümer des Ferienobjektes oder Meerzeit für Xxxxxx ist nicht dazu verpflichtet, dem Mieter Rettungswesten zur Verfügung zu stellen. Der Mieter kann daher nicht sicher sein, dass Rettungswesten für alle Nutzer vorhanden sind. Kinder unter 16 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Aus Sicherheitsgründen muss jeder Anweisung des Hauseigentümers bzw. von Meerzeit für Ferien bezüglich der Bootsnutzung Folge geleistet werden. Nach jeder Benutzung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Lagerung des Boots verantwortlich und dieses immer über der Hochwassergrenze. Bei Unfällen oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Bootsnutzung entstanden sind, kann weder der Eigentümer des Ferienobjektes noch Meerzeit für Ferien zur Verantwortung gezogen werden.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Abwerbeverbot Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von BAIER abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertrags- ende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

  • Berichterstattung 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI: a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie A; b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen); c. den Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere: 1. die Datenübermittlung; 2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt); 3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A; 4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900; 5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung; 6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält über: i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten; ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen; iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten). d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG. 2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie. 3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kredite nicht eingehalten werden können, und erachtet es die ergriffenen Massnahmen als ungenügend, so nimmt es Kontakt mit dem Unternehmen auf und veranlasst die notwendigen Massnahmen. 4 Das BAV teilt dem Unternehmen das Resultat der Prüfung des Jahresberichts mit.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Blitzschlag Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich. Ziffer 2.7 bleibt unberührt.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.