Brandmelder Musterklauseln

Brandmelder. 7.1 Nicht automatische Brandmelder
Brandmelder. 7.1 Nichtautomatische Brandmelder 7.2 Automatische Brandmelder 7.3 Brandmelder in Zwischendecken 7.4 Brandmelder in Doppelböden 7.5 Brandmelder in Schächten
Brandmelder. Die Auswahl und Installation von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ hat nach den Bestimmungen der unter Ziffer 1.2 genannten Regelwerke zu erfolgen. Jeder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Ist die Beschriftung vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus nicht erkennbar, muss die jeweilige Meldernummer im Brandmelderlageplan eingetragen sein. Die Feuerwehr empfiehlt die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder.
Brandmelder. Der Sicherungsbereich der BMA muss in mehrere Meldebereiche unterteilt sein. Ein Meldebereich darf sich nur über ein Geschoß erstrecken. Ausgenommen hiervon sind Treppenräume, Licht- / Arbeits- und durchgehende Installationsschächte sowie geschossübergreifende Räume wie z.B. Atrien. Eine Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern in einer Gruppe ist nicht zulässig. Zwischendecken und Doppelböden sind als eigene Meldebereiche zu erfassen. Alle Brandmelder sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass die Bezeichnung vom Standpunkt des Betrachters, ohne Hinzuziehung von Hilfsmitteln, gut zu lesen ist (DIN 14675).
Brandmelder. Es wird darauf hingewiesen, dass in einigen Bundesländern in den Aufenthaltsräumen sowie im Bereich der Fluchtwege akustische Rauchwarnmelder baubehördlich vorgeschrieben sind. Diese sind als Materialpaket in unserer Leistungserbringung nicht beinhaltet, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges im Angebot vereinbart worden ist.
Brandmelder. Die Auswahl und Installation der Brandmelder hat nach den Bestimmungen der unter Ziffer 3 genannten Regelwerke zu erfolgen. Jeder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Bei der Installation automatischer Brandmelder, welche die ÜE auslösen, ist grundsätzlich eine der nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen anzuwenden:
Brandmelder. Die Auswahl und Installation von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ hat nach den Bestimmungen der unter ▇▇▇▇▇▇ 1.2 genannten Regelwerke zu erfolgen. Insbesondere wird verwiesen auf DIN VDE 0833 Teil 2, Ziffer 4.2 und DIN 14675, Ziffer 4 sowie auf die Vorgaben des VdS und den Herstellerangaben. Jeder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ist dauerhaft mit der Gruppen-und Meldernummer zu beschriften. Ist die Beschriftung vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus nicht erkennbar, muss die jeweilige Meldernummer im Brandmelderlageplan eingetragen sein. Die Feuerwehr Villingen-Schwenningen fordert die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder. Abweichungen von dieser Forderung bedürfen der Zustimmung der Feuerwehr Villingen-Schwenningen.
Brandmelder. Automatische Brandmelder und Handfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern (z.B. 3/7) dauerhaft und gut sichtbar nach DIN 1450 zu beschriften. Die Beschriftung der Melder muss von der darunter befindlichen Verkehrsfläche ohne Hilfsmittel lesbar sein. Die Verwendung römischer Ziffern zur Beschriftung ist nicht zulässig. 3.8.1 Verdeckte automatische Brandmelder
Brandmelder. Einsatztaktische Gründe erfordern es, Anordnung und Aufteilung der Meldegruppen stets in Absprache mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.
Brandmelder. Die Auswahl und Installation von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ hat nach den Bestimmungen der unter Ziffer 1.3 genannten Regelwerke zu erfolgen. Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. 10/5, ZD11/5). Die Größe der Beschriftung ist der jeweiligen Raumhöhe in Anlehnung an die DIN 1450 Schrift – Lesbarkeit, anzupassen und muss ohne Hilfsmittel leicht und unverwechselbar abgelesen werden können. Es gelten folgende Richtwerte: Raumhöhe Schriftgröße bis 3 m mind. 10 mm 3 – 6 (m) mind. 20 mm 6 – 9 (m) mind. 30 mm 9 – 12 (m) mind. 40 mm ab 12 m Sondergröße, nach Vereinbarung