Brandmelder Musterklauseln

Brandmelder. Die Auswahl und Installation von Xxxxxxxxxxxx hat nach den Bestimmungen der unter Ziffer 1.2 genannten Regelwerke zu erfolgen. Jeder Xxxxxxxxxxx ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Ist die Beschriftung vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus nicht erkennbar, muss die jeweilige Meldernummer im Brandmelderlageplan eingetragen sein. Die Feuerwehr empfiehlt die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder.
Brandmelder. Der Sicherungsbereich der BMA muss in mehrere Meldebereiche unterteilt sein. Ein Meldebereich darf sich nur über ein Geschoß erstrecken. Ausgenommen hiervon sind Treppenräume, Licht- / Arbeits- und durchgehende Installationsschächte sowie geschossübergreifende Räume wie z.B. Atrien. Eine Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern in einer Gruppe ist nicht zulässig. Zwischendecken und Doppelböden sind als eigene Meldebereiche zu erfassen. Alle Brandmelder sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass die Bezeichnung vom Standpunkt des Betrachters, ohne Hinzuziehung von Hilfsmitteln, gut zu lesen ist (DIN 14675).
Brandmelder. Einsatztaktische Gründe erfordern es, Anordnung und Aufteilung der Meldegruppen stets in Absprache mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.
Brandmelder. Die Auswahl und Installation von Xxxxxxxxxxxx hat nach den Bestimmungen der unter Ziffer 1.2 genannten Regelwerke zu erfolgen. Jeder Xxxxxxxxxxx ist dauerhaft mit der Gruppenund Meldernummer zu beschriften (z.B. 10/1, 10/2). Die Größe der Melderbeschriftung ist der jeweiligen Raumhöhe gemäss der nachfolgenden Tabelle, in Anlehnung an die DIN 1450 Schriften-Lesbarkeit, anzupassen und muss ohne Hilfsmittel leicht und sicher abgelesen werden können. Raumhöhe Zifferngröße Bis 3 m mind. 10 mm Bis 6 m mind. 20 mm Bis 9 m mind. 30 mm Bis 12 m mind. 40 mm Über 12 m Sondergröße nach Vereinbarung
Brandmelder. Die Auswahl und Installation von Xxxxxxxxxxxx hat nach den Bestimmungen der unter Xxxxxx 1.2 genannten Regelwerke zu erfolgen. Insbesondere wird verwiesen auf DIN VDE 0833 Teil 2, Ziffer 4.2 und DIN 14675, Ziffer 4 sowie auf die Vorgaben des VdS und den Herstellerangaben. Jeder Xxxxxxxxxxx ist dauerhaft mit der Gruppen-und Meldernummer zu beschriften. Ist die Beschriftung vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus nicht erkennbar, muss die jeweilige Meldernummer im Brandmelderlageplan eingetragen sein. Die Feuerwehr Villingen-Schwenningen fordert die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder. Abweichungen von dieser Forderung bedürfen der Zustimmung der Feuerwehr Villingen-Schwenningen.
Brandmelder. Die Auswahl und Installation von Xxxxxxxxxxxx hat nach den Bestimmungen der unter Ziffer 1.2 genannten Regelwerke zu erfolgen. Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldenummer zu beschriften (z.B. 10/1, 10/2). Die Größe der Melderbeschriftung ist der jeweiligen Raumhöhe gemäß der nachfolgenden Tabelle, in Anlehnung an die DIN 1450 Schriften-Lesbarkeit, anzupassen und muss ohne Hilfsmittel leicht und sicher abgelesen werden können. Die Schriftfarbe ist mit dem Brandschutzprüfer bzw. der Feuerwehr-Einsatzplanung abzustimmen, in der Regel rote Schrift auf weißem Grund. Bis 3 m mind.10 mm Bis 6 m mind. 20 mm Bis 9 m mind. 30 mm Bis 12 m mind. 40 mm Über 12 m Sondergröße nach Vereinbarung Die Feuerwehr Emden und der Brandschutzprüfer der Stadt Emden empfehlen die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder.
Brandmelder. Es wird darauf hingewiesen, dass in einigen Bundesländern in den Aufenthaltsräumen sowie im Bereich der Fluchtwege akustische Rauchwarnmelder baubehördlich vorgeschrieben sind. Diese sind als Materialpaket in unserer Leistungserbringung nicht beinhaltet, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges im Angebot vereinbart worden ist.
Brandmelder. 7.1 Nicht automatische Brandmelder Die Beschriftung der Brandmelder mit Gruppen und Meldernummern muss auf dem Beschriftungs- schild, beständig lesbar hinter der Glasscheibe vorgenommen werden. Bei Funktionsunfähigkeit der Brandmeldeanlage oder der Übertragungseinrichtung ist ein Schild mit der Aufschrift „außer Betrieb“ anzubringen. Außer-Betrieb-Schilder sind für jeden Melder bereit zu halten. Dazu sind Ersatzscheiben und Schlüssel für die Melder in ausreichender Anzahl vorzuhalten.
Brandmelder. Die Auswahl und Installation von Xxxxxxxxxxxx hat nach den Bestimmungen der unter Ziffer 1.3 genannten Regelwerke zu erfolgen. Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. 10/5, ZD11/5). Die Größe der Beschriftung ist der jeweiligen Raumhöhe in Anlehnung an die DIN 1450 Schrift – Lesbarkeit, anzupassen und muss ohne Hilfsmittel leicht und unverwechselbar abgelesen werden können. Es gelten folgende Richtwerte: Raumhöhe Schriftgröße bis 3 m mind. 10 mm 3 – 6 (m) mind. 20 mm 6 – 9 (m) mind. 30 mm 9 – 12 (m) mind. 40 mm ab 12 m Sondergröße, nach Vereinbarung