Automatische Brandmelder Musterklauseln

Automatische Brandmelder. Die Auswahl automatischer Melder hat entsprechend der wahrscheinlichen Brandentwicklung in der Entstehungsphase, der Raumhöhe, den Umgebungs- bedingungen und den möglichen Störgrößen in dem zu überwachenden Bereich zu erfolgen.
Automatische Brandmelder. Grundsätzlich ist der Betrieb von automatischen Meldern täuschungs- und fehlalarmsicher auszu- führen. Planungen und Projektierung des Brandmeldesystems sind gem. VDE 0833 in Verbindung mit DIN 14675 bzw. den VDS-Richtlinien auszuführen. Automatische Melder müssen so angebracht sein, dass die optische Anzeige und Beschriftung mit Blickrichtung vom Raumzugang bzw. an der Verkehrsrichtung von außen zu sehen ist. Die Lesbarkeit der Melderbeschriftung muss nach DIN ausgeführt werden. Xxxxx Xxxxxx muss leicht ohne Benutzung von Werkzeugen zugänglich sein. Ausnahmen siehe Punkt 7.3, 7.4 und 7.5. Anzahl, Anordnung und Aufteilung der Meldergruppen und Melder ist seitens der Errichterfirma der BMA gem. den oben genannten Richtlinien bzw. Normen festzulegen und auszuführen. Alle nicht sichtbaren Melder in Doppelböden, Zwischendecken sowie Lüftungskanälen sind an gut sichtbaren Stellen mit Hinweisschildern nach DIN 14623 zu versehen. Werden automatische Brandmelder ausschl. als Steuermelder verwendet, z.B. bei Rauchab- schlüssen, Löschanlagen, Aufzugsteuerungen usw., so sind diese funktionsbezogen zu kenn- zeichnen (Rauchabschluss, CO2-Steuerung). Diese Brandmelder dürfen die Übertragungseinrich- tungen des Hauptmelders nicht auslösen.
Automatische Brandmelder. Automatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern zu beschrif- ten (z.B. 10/1, 10/2, 10/3). Die Größe dieser Melderbeschriftung ist der jeweiligen Raumhöhe (siehe Tabelle 1) sowie Deckengestaltung anzupassen und muss ohne Hilfsmittel leicht und sicher abgelesen werden können. Grundsätzlich sind diese gelb/ schwarz (Hintergrund gelb / Schrift schwarz) zu beschriften. bis 4 m Mind. 60 x 20 mm mind. 14 mm bis 6 m Mind. 80 x 25 mm mind. 16 mm bis 8 m Mind. 100 x 30 mm mind. 20 mm bis 12 m Mind. 150 x 50 mm mind. 30 mm über 12 m Sondergröße nach Vereinbarung Sondergröße nach Vereinbarung Automatische Brandmelder, deren Ruhezustand mit rotem Blink- oder Dauerlicht ge- kennzeichnet ist, sind unzulässig. Diese Melder müssen im Zuge von Umbaumaßnah- men gegen automatische Melder ausgetauscht werden, die der DIN 14 675 entspre- chen. Alle automatischen Brandmelder sind so anzubringen, dass die optische Anzeige und Beschriftung vom Raumzugang aus zu sehen sind. • Doppelböden „DB“, Zwischendecken „ZD“ oder • Lüftungskanälen „LK“, sind mit roten Punkten (50 - 100 mm Durchmesser) fest und dauerhaft zu markieren. Außerdem müssen die jeweiligen Meldergruppen- und Meldernummern neben, oder auf dem roten Punkt nach Nr. 10.3 der TAB gekennzeichnet werden. Bei Brandmeldern in Doppelböden ist der Melder so zu montieren, dass durch Um- klappen des Brandmelders die Funktionsanzeige sichtbar wird. Bodenplatten, unter denen Xxxxxxxxxxx angebracht sind, dürfen weder verschraubt noch mit Einrichtungsgegenständen verstellt sein. Sie müssen mit einem Saug- /Krallenheber abgehoben werden können und mit einer Kette, einem Seil o. x. xxxxx- xxxx gegen Vertauschen gesichert sein. Bei eingeschränkter Sichtbarkeit von automatischen Brandmeldern durch Einbauten ist der Melderstandort z.B. durch abgehängte Schilder zu kennzeichnen. In jedem Fall ist die Bezeichnung, wie z.B. Zwischendecke, in den Feuerwehr-Laufkartenkopf aufzu- nehmen. Jeder nicht sichtbare Brandmelder in Zwischendecken „ZD“ muss leicht und ohne Hilfsmittel über Revisionsklappen zugänglich sein. Diese Revisionsklappen müssen mindestens ein Maß von 300 x 300 mm aufweisen. Die Revisionsklappe ist gegen herabfallen und Vertauschen (z.B. mit einer Kette) zu sichern. Die herausnehmbare Revisionsklappe und der Brandmelder sind zu beschriften. Bei bis zu drei nicht sichtbaren Meldern in einem Raum vom maximal 75 m² ist ein ver- einfachtes Tableau möglich. Die zuständigen Landratsämter/Stadtverwaltungen behalten sich...
Automatische Brandmelder. 3.2.1 Automatische Brandmelder in Technikräumen und brandgefährdete Räume
Automatische Brandmelder. Bei der Auswahl der automatischen Brandmelder sind die wahrscheinliche Brandentwicklung und die sich daraus ergebenden Brandkenngrößen zu berücksichtigen. In einer Meldergruppe dürfen maximal 30 automatische Melder zusammengefasst werden. Automatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern (z.B. 6/3, 6/4) zu beschriften. Beschriftungen sollen graviert (Empfehlung) sein und sind so am Melder anzubringen, dass sie problemlos erkannt werden können. Sind automatische Brandmelder in einer Gruppe über mehrere Räume verteilt, muss die Individualanzeige für die einzelnen Räume vom Flur aus erkennbar sein, wenn das Auffinden des Melders nicht durch Einzelanzeige der Melder- und der Gruppennummer an der BMZ in Verbindung mit der Meldekarte problemlos möglich ist. Ohne Einzelkennung dürfen nur drei Räume auf eine Meldergruppe geschaltet werden. Bei vier bzw. fünf Räumen auf einer Meldergruppe ist eine Individualanzeige als zweite Anzeige mit der Nummer des anzeigenden Melders notwendig. Die Individualanzeige darf keine zusätzliche Nummer haben. Bei Einzelmelderkennung kann darauf verzichtet werden. Die Normen der DIN 14623 gelten entsprechend. Technikräume und besonders brandgefährdete Räume sowie Räume, in denen eine Brandbekämpfung nur unter besonders erschwerten Bedingungen möglich ist, sind durch automatische Brandmelder zu überwachen. Ebenso sind Lagerräume in Kellern automatisch zu überwachen. Ein Mindestschutz der Kellerflure durch automatische Brandmelder ist sicherzustellen.
Automatische Brandmelder. Bei der Installation automatischer Brandmelder, welche die ÜE auslösen, ist unter Berücksichtigung der Ordnungsbehörden sowie bestehender Richtlinien grundsätzlich Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen anzuwenden. Jeder Melder ist mit der entsprechenden Meldergruppe und Meldernummer mit einem Schild (Mindestmaß 60 x 20 mm) dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Zwischendecken- oder Bodenmelder sind mit Hilfe eines roten Punktes (mind. 50 mm Durchmesser) fest und dauerhaft zu markieren. Zusätzlich ist die Melder- und Rufgruppennummer an der Revisionsklappe oder an der Kennzeichnung anzubringen. Die gleiche Beschriftung ist analog am Befestigungspunkt des Melders anzubringen.
Automatische Brandmelder. Die Installation automatischer Rauchmelder, welche die ÜE auslösen, ist unter Berücksichti- gung der Auflagen der Ordnungsbehörden sowie der bestehenden Richtlinien so vorzuneh- men, dass Täuschungsalarme vermieden werden.
Automatische Brandmelder. 5.2.1 Bei der Installation automatischer Rauchmelder, welche die ÜE auslösen, ist unter Berücksichtigung sämtlicher Auflagen sowie geltender Richtlinien, folgende Technik alternativ anzuwenden: • Zweimelderabhängigkeit • Zweilinienabhängigkeit • Einzelmelder mit Brandkenngrößenmustervergleich (Mehrkriterienmelder) Die Technik ist so zu verbauen bzw. zu programmieren, dass bei Auslösen des ersten Melders, der ersten Linie bzw. des ersten Meldekriteriums ein Voralarm an der BMZ ausgelöst wird. Die Auslösung der ÜE erfolgt bei Eingang der zweiten Meldung an der BMZ.
Automatische Brandmelder. 6.2.1 Brandmelder in Zwischendecken
Automatische Brandmelder. (1) Die Auswahl und Anzahl automatischer Brandmelder hat entsprechend der wahrscheinlichen Brandentwicklung in der Entstehungsphase, der Raumhöhe, den Umgebungsbedingungen und den möglichen Störgrößen in dem zu überwachenden Bereich zu erfolgen. Verantwortlich ist hierfür der Teilnehmer in Absprache mit dem Konzeptersteller der BMA.