Brandmeldezentrale (BMZ) Musterklauseln

Brandmeldezentrale (BMZ). 4. Feuerwehrbedienfeld (FBF) / Feuerwehranzeigetableau (FAT)
Brandmeldezentrale (BMZ). Die BMZ bzw. Parallelanzeige der BMZ ist unmittelbar hinter dem Feuerwehrzugang im Eingangsbereich des Objektes anzubringen. Der Standort muss mit der Feuerwehr/Abt. VB abgestimmt werden. Die Zugangstür und der Weg zur BMZ oder – sofern vorhanden – zur Parallelanzeige ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Bei vorhandener Parallelanzeige muss der Weg zur BMZ an der Parallelanzeige ausgewiesen werden.
Brandmeldezentrale (BMZ). Der Feuerwehranlaufpunkt (FIBS/FAT), ist unmittelbar hinter dem Feuerwehrzugang im Eingangsbereich des Objektes anzubringen. Der Standort muss mit der Feuerwehr Mettmann abgestimmt werden.
Brandmeldezentrale (BMZ). Die Zugangstüren und der Weg zur BMZ oder - sofern vorhanden - zur Parallelanzeige ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Bei vorhandener Parallelanzeige muss der Weg zur BMZ an der Parallelanzeige ausgewiesen werden. Die Weiterleitung von Gefahrenmeldungen und Störungsmeldungen hat gem. DIN/VDE 0833 Teil 1 (Ziffer 3.8.7) zu erfolgen. Hierbei ist zu beachten: • Gefahrenmeldungen aus der BMA sind über X31/TSM oder Standleitung an die ÜAG der Einsatzleitstelle des Landkreises Leer weiter zu leiten. • Störungsmeldungen aus der jeweiligen BMA werden von der Leitstelle nicht entgegengenommen, sie müssen jedoch – mindestens als Sammelanzeige – an eine beauftragte Stelle weitergeleitet werden, wenn sich die Anzeige- und Betätigungseinrichtungen in nicht durch eingewiesene Personen ständig besetzten Räumen befinden. Für die Beschriftung der BMZ gilt die DIN 14675. Sie muss mit den entsprechenden Bezeichnungen in anderen Orientierungshilfen übereinstimmen. Darüber hinaus ist an der BMZ ein Schild (Grundfarbe: weiß / Text und Umrahmung: rot) mit folgendem Text (z.B. für Wartungsarbeiten) vorzuhalten: Beim Vorhandensein einer Notstromversorgung ist der Raum der BMZ und der zugehörige Zugangsbereich mit anzuschließen.
Brandmeldezentrale (BMZ). Die BMZ ist ein Bestandteil der gesamten Brandmeldeanlage. Die BMZ ist nach den zurzeit gültigen Richtlinien zu errichten. Die Aufstellung der BMZ richtet sich nach den Anforderungen entsprechend der DIN EN 54-2, in Ergänzung zu DIN VDE 0833-2. Der Standort kann jedoch durch den Betreiber frei gewählt werden.
Brandmeldezentrale (BMZ). Der Standort der BMZ und der Parallelanzeige/Feuerwehr Informations- und Bediensystem (Anlaufpunkt für die Feuerwehr), wenn beides voneinander getrennt ist, sind im Einvernehmen mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem/der Brandschutzprüfer/in der Stadt Emden festzulegen. Die Zugangstüren und der Weg zur BMZ oder zur Parallelanzeige (Anlaufpunkt für F.) sind mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufen zu kennzeichnen. Bei vorhandener Parallelanzeige muss der Weg zur BMZ an der Parallelanzeige ausgewiesen werden. Hauptmelder, Feuerwehrbedienfeld sowie Übersichts- und Brandmelderlinienpläne (Feuerwehr-Laufkarten) müssen leicht zugänglich und räumlich als Einheit in unmittelbarer Nähe bei der Brandmeldezentrale oder Parallelanzeige (Anlaufpunkt für die Feuerwehr) installiert sein. Beim Vorhandensein einer Sicherheitsbeleuchtung sind der Raum der Brandmeldezentrale und der zugehörige Zugangsbereich mit anzuschließen. Befindet sich die BMZ in einem zusätzlichen Raum, so ist dieser mit einem Brandmelder auszustatten. Existiert der Anlaufpunkt für die Feuerwehr in einem Öffentlichen Bereich, so ist ein Feuerwehr Informations- und Bediensystem (FIBS) zu installieren. Die Ausführung erfolgt als roter (RAL 3000) Stahlschrank mit zweiflügeliger Tür, wobei die linke Tür mit einem Halbzylinder der Schließung „Emden“ und die rechte Tür mit einer CL1 Schließung zu versehen ist. In dem Stahlschrank ist ein FBF und ein FAT so zu installieren, dass eine Ablesung der Daten des FAT und die Anzeigen des FBF auch bei geschlossener Schranktür möglich ist. Die erforderlichen Feuerwehr-Laufkarten sind auch hier zu hinterlegen. Der Hauptmelder kann außerhalb des Stahlschrankes installiert werden, wenn es nicht anders durchführbar ist. Abweichungen oder Änderungen sind mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem Brandschutzprüfer der Stadt Emden abzusprechen. Befinden sich die Feuerwehr-Laufkarten in einem der Allgemeinheit zugänglichen Bereich, so ist der Laufkartenbehälter gegen unbefugtes Entnehmen der Laufkarten zu sichern. Dies sollte mit einem Schließzylinder für das FBF Schließung „Emden“ geschehen. Der Behälter ist dann mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift: FEUERWEHR- LAUFKARTEN zu kennzeichnen. Sollen Feuerwehr-Laufkarten über ein Informationssystem automatisch ausgedruckt werden, ist dieses schon in der Planungsphase der BMZ mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem Brandschützer der Stadt Emden abzustimmen. Es muss aber zusätzlich ein kompletter Satz all...
Brandmeldezentrale (BMZ). Der Raum der Brandmeldezentrale (BMZ) muss mit automatischen Meldern überwacht werden. Es ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Ist eine Notbeleuchtungsanlage vorhanden, so ist der BMZ-Raum mit einer Sicherheitsnotleuchte auszurüsten. Ist keine Notbeleuchtungseinrichtung vorhanden, ist eine selbstschaltende Akkuleuchte vorzusehen. Die Brandmeldezentrale, sowie die dazugehörigen Komponen- ten, müssen gegen Manipulation gesichert sein.
Brandmeldezentrale (BMZ). 3.2.1 Der Standort der BMZ
Brandmeldezentrale (BMZ). 6.1. Bei der Planung und Montage sind die aktuellen Normen und Vorschriften, sowie die Leitungsanlagenrichtlinie zu beachten: Wird die BMZ in keinem separaten Raum installiert, ist sie mit einem Schrank gemäß der aktuellen Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) einzuhausen. Der Schrank ist mit einem Rauchmelder auszustatten und darf nur mit der Generalschließung des Gebäudes verschlossen werden. Der Schrank ist außen mit einem Schild „BMZ“ nach DIN 4066 zu beschriften.
Brandmeldezentrale (BMZ). Die Brandmeldezentrale (BMZ) ist grundsätzlich in einen brandlastarmen und von der BMA überwachten Raum zu installieren. Der Raum ist zu benachbarten Räumen mindestens in F 30 zu schotten. Alternative Installationsorte bzw. –räumlichkeiten können in Absprache mit der Feuerwehr Lüdenscheid zugelassen werden. Die Zugangstür und der Weg zur BMZ ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Störungsmeldungen aus der BMZ werden von der Feuerwehr Lüdenscheid nicht entgegengenommen, sie sind an eine beauftragte und entsprechend zertifizierte Stelle nach Maßgabe der jeweils gültigen Norm weiterzuleiten. Die Übermittlung von Gefahrenmeldungen aus einer BMA erfolgt über die AÜA an die Kreisleitstelle des Märkischen Kreises. Es gelten die Vorgaben der DIN 14675 in der jeweils gültigen Fassung.