Brandmeldezentrale (BMZ) Musterklauseln

Brandmeldezentrale (BMZ). Feuerwehrbedienfeld (FBF) / Feuerwehranzeigetableau (FAT)
Brandmeldezentrale (BMZ). Die BMZ bzw. Parallelanzeige der BMZ ist unmittelbar hinter dem Feuerwehrzugang im Eingangsbereich des Objektes anzubringen. Der Standort muss mit der Feuerwehr/Abt. VB abgestimmt werden. Die Zugangstür und der Weg zur BMZ oder – sofern vorhanden – zur Parallelanzeige ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Bei vorhandener Parallelanzeige muss der Weg zur BMZ an der Parallelanzeige ausgewiesen werden.
Brandmeldezentrale (BMZ). Der Feuerwehranlaufpunkt (FIBS/FAT), ist unmittelbar hinter dem Feuerwehrzugang im Eingangsbereich des Objektes anzubringen. Der Standort muss mit der Feuerwehr Mettmann abgestimmt werden.
Brandmeldezentrale (BMZ). 6.1. Bei der Planung und Montage sind die aktuellen Normen und Vorschriften, sowie die Leitungsanlagenrichtlinie zu beachten: Wird die BMZ in keinem separaten Raum installiert, ist sie mit einem Schrank gemäß der aktuellen Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) einzuhausen. Der Schrank ist mit einem Rauchmelder auszustatten und darf nur mit der Generalschließung des Gebäudes verschlossen werden. Der Schrank ist außen mit einem Schild „BMZ“ nach DIN 4066 zu beschriften. 6.2. Die stufenweise Aufschaltung mehrerer Brandmelderzentralen an gleichen oder ver- schiedenen Standorten als sog. Unterzentralen, sind nur im Ausnahmefall nach Ab- sprache mit der Feuerwehr möglich. 6.3. Brandmeldezentralen, die beim Auslösen eines Melders Lautsprecheranlagen, Klimaanlagen, Datenverarbeitungsanlagen usw. ansteuern oder abschalten (Brandfallsteuerung) , sind mit einem Revisionsschalter zu versehen. Die Brandfallsteuerung ist optisch anzuzeigen. 6.4. An der BMZ bzw. dem FIZ ist schriftlich zu hinterlegen, was die Brandfallsteuerung alles auslöst bzw. ansteuert und welche Maßnahmen nach Rücksetzen der BMZ eventuell zu treffen sind. Am besten ist diese Beschreibung bei den Linienkarten zu hinterlegen und wetterfest zu schützen (laminiert). 6.5. Brandmelderzentralen, die ausschließlich zur Steuerung von stationären Löschanlagen verwendet werden, dürfen den Hauptmelder nicht auslösen. Sie sind als solche zu kennzeichnen und werden von der Feuerwehr nicht bedient. 6.6. An der Brandmelderzentrale ist ein Hinweisschild mit Namen und Telefonnummer eines für die Brandmeldeanlage Verantwortlichen des Betriebes anzubringen. Beim Anschluss der Anlage müssen der Feuerwehr die Namen, Adressen sowie die Erreichbarkeit bei Tag und Nacht (Telefonnummern) von 4 Betriebsangehörigen, die im Bedarfsfall erreichbar und schnellst möglichst vor Ort kommen können, übergeben werden. 6.7. Befindet sich die BMZ nicht unmittelbar am Gebäudezugang, so ist der Weg mit roten Blitzleuchten oder Schildern „BMZ“ gemäß DIN 4066 deutlich zu kennzeichnen. 6.8. Die BMZ ist folgendermaßen auszustatten: - Feuerwehrbedienfeld (FBF) - ggf. Feuerwehrgebäudefunkbedienfeld (FGB) - Kartenhalter für Meldergruppenpläne / Linienkarten - Meldergruppenpläne / Linienkarten - event. Beschreibung Brandfallsteuerung (siehe Punkt 6.4) - event. Feuerwehrplan - Ersatzgläser für nichtautomatische Handmelder - ggf. Rauch- und Wärmeabzugsplan Standort / Ausstattung in Absprache mit der Feuerwehr: - ggf. Bodenplattenheber (Saug- oder Krallenh...
Brandmeldezentrale (BMZ). 3.2.1 Der Standort der BMZ
Brandmeldezentrale (BMZ). Die Brandmeldezentrale (BMZ) ist grundsätzlich in einen brandlastarmen und von der BMA überwachten Raum zu installieren. Der Raum ist zu benachbarten Räumen mindestens in F 30 zu schotten. Alternative Installationsorte bzw. –räumlichkeiten können in Absprache mit der Feuerwehr Lüdenscheid zugelassen werden. Die Zugangstür und der Weg zur BMZ ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Störungsmeldungen aus der BMZ werden von der Feuerwehr Lüdenscheid nicht entgegengenommen, sie sind an eine beauftragte und entsprechend zertifizierte Stelle nach Maßgabe der jeweils gültigen Norm weiterzuleiten. Die Übermittlung von Gefahrenmeldungen aus einer BMA erfolgt über die AÜA an die Kreisleitstelle des Märkischen Kreises. Es gelten die Vorgaben der DIN 14675 in der jeweils gültigen Fassung.
Brandmeldezentrale (BMZ). Die BMZ ist ein Bestandteil der gesamten Brandmeldeanlage. Die BMZ ist nach den zurzeit gültigen Richtlinien zu errichten. Die Aufstellung der BMZ richtet sich nach den Anforderungen entsprechend der DIN EN 54-2, in Ergänzung zu DIN VDE 0833-2. Der Standort kann jedoch durch den Betreiber frei gewählt werden.
Brandmeldezentrale (BMZ). Die Zugangstüren und der Weg zur BMZ oder - sofern vorhanden - zur Parallelanzeige ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Bei vorhandener Parallelanzeige muss der Weg zur BMZ an der Parallelanzeige ausgewiesen werden. Die Weiterleitung von Gefahrenmeldungen und Störungsmeldungen hat gem. DIN/VDE 0833 Teil 1 (Ziffer 3.8.7) zu erfolgen. Hierbei ist zu beachten: • Gefahrenmeldungen aus der BMA sind über X31/TSM oder Standleitung an die ÜAG der Einsatzleitstelle des Landkreises Leer weiter zu leiten. • Störungsmeldungen aus der jeweiligen BMA werden von der Leitstelle nicht entgegengenommen, sie müssen jedoch – mindestens als Sammelanzeige – an eine beauftragte Stelle weitergeleitet werden, wenn sich die Anzeige- und Betätigungseinrichtungen in nicht durch eingewiesene Personen ständig besetzten Räumen befinden. Für die Beschriftung der BMZ gilt die DIN 14675. Sie muss mit den entsprechenden Bezeichnungen in anderen Orientierungshilfen übereinstimmen. Darüber hinaus ist an der BMZ ein Schild (Grundfarbe: weiß / Text und Umrahmung: rot) mit folgendem Text (z.B. für Wartungsarbeiten) vorzuhalten: Beim Vorhandensein einer Notstromversorgung ist der Raum der BMZ und der zugehörige Zugangsbereich mit anzuschließen.
Brandmeldezentrale (BMZ). Der Raum der Brandmeldezentrale (BMZ) muss mit automatischen Meldern überwacht werden. Es ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Ist eine Notbeleuchtungsanlage vorhanden, so ist der BMZ-Raum mit einer Sicherheitsnotleuchte auszurüsten. Ist keine Notbeleuchtungseinrichtung vorhanden, ist eine selbstschaltende Akkuleuchte vorzusehen. Die Brandmeldezentrale, sowie die dazugehörigen Komponen- ten, müssen gegen Manipulation gesichert sein.
Brandmeldezentrale (BMZ)