Brandmeldezentrale. Der Standort der Brandmeldezentrale ist mit dem zuständigen Brandschutzprüfer oder der Feuerwehr Hameln abzustimmen. Sie ist in einer Höhe von ca. 1,60 m (gemessen zwischen Fußboden und Mitte Anzeigendisplay) anzubringen. Die Lichtverhältnisse im Raum müssen derart sein, dass die Beschriftungen und optischen Anzeigen gleich gesehen und gelesen werden können. Die Brandmeldezentrale muss jederzeit ungehindert zugänglich sein. Sofern die DIN /VDE und VDS-Bestimmungen voneinander abweichende Angaben enthalten, gelten die Bestimmungen der DIN/VDE als Mindestanforderungen.
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Brandmeldezentrale. Der Standort der Brandmeldezentrale ist ggf. mit dem zuständigen Brandschutzprüfer oder der Feuerwehr Hameln abzustimmenabzu- stimmen. Sie ist in einer Höhe von ca. 1,60 m (gemessen zwischen Fußboden und Mitte AnzeigendisplayAn- zeigendisplay) anzubringen. Die Lichtverhältnisse im Raum müssen derart sein, dass die Beschriftungen Be- schriftungen und optischen Anzeigen gleich gesehen und gelesen werden können. Die Brandmeldezentrale muss jederzeit ungehindert zugänglich sein. Sofern die DIN /VDE DIN/VDE und VDS-Bestimmungen Bestimmung voneinander abweichende Angaben enthalten, gelten die Bestimmungen der DIN/VDE als Mindestanforderungen. Die BMZ muss jederzeit ungehindert zugänglich sein.
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