Bundesmittel. Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase 2021-2023) Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der TU Ilmenau in den Jahren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter Ziffer V. 1. dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Neben den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die TU Ilmenau in den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung der dritten Programmphase des Hoch- schulpaktes 2020 (Hochschulpakt III). In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die TU Ilmenau in den Schwerpunkten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert: 4.050.000 4.050.000 4.050.000 4.050.000 3.802.000 Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er- reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes- mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse- mester, Studierende im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der Hochschule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu- len des Landes. Die TU Ilmenau verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Bestandteil ihres Vereinbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunfts- vertrag“ zweckentsprechend einzusetzen. Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver- einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.
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Bundesmittel. Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase 2021-2023) Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der TU Ilmenau FH Erfurt in den Jahren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter Ziffer V. 1. Abschnitt X. Xxxxxx 1 dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. .Neben den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die TU Ilmenau FH Erfurt in den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung der dritten Programmphase des Hoch- schulpaktes Hochschul- paktes 2020 (Hochschulpakt III). In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die TU Ilmenau FH Erfurt in den Schwerpunkten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert: 4.050.000 4.050.000 4.050.000 4.050.000 3.802.000 2.353.000 2.353.000 2.353.000 2.353.000 2.231.000 Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er- reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes- mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse- mester, Studierende im Wintersemester WiSe innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der Hochschule Hoch- schule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu- len Hochschulen des Landes. Die TU Ilmenau FH Erfurt verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Bestandteil ihres Vereinbarungsbudgets Ver- einbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunfts- vertragZukunftsver- trag“ zweckentsprechend einzusetzen. Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver- einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.
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Bundesmittel. Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase 2021-2023) Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der TU Ilmenau Bauhaus-Universität Weimar in den Jahren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter un- ter Ziffer V. 1. dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Neben den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die TU Ilmenau Bauhaus-Universität Wei- mar in den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung der dritten Programmphase des Hoch- schulpaktes Hochschulpaktes 2020 (Hochschulpakt III). In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die TU Ilmenau Bauhaus-Universität Weimar in den Schwerpunkten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert: 4.050.000 4.050.000 4.050.000 4.050.000 3.802.000 2.419.000 2.419.000 2.419.000 2.419.000 2.276.000 Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er- reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes- mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse- mester, Studierende im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der Hochschule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu- len des Landes. Die TU Ilmenau Bauhaus-Universität Weimar verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Bestandteil ihres Vereinbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunfts- vertragUm- setzung Zukunftsvertrag“ zweckentsprechend einzusetzen. Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver- einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.
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Bundesmittel. Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase 2021-2023) Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der TU Ilmenau Hochschule Nordhausen in den Jahren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter Ziffer V. 1. dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Neben Ne- ben den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die TU Ilmenau Hochschule Nordhausen in den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung der dritten Programmphase Pro- grammphase des Hoch- schulpaktes Hochschulpaktes 2020 (Hochschulpakt III). In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die TU Ilmenau Hochschule Nordhausen in den Schwerpunkten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert: 4.050.000 4.050.000 4.050.000 4.050.000 3.802.000 1.246.000 1.246.000 1.246.000 1.246.000 1.183.000 Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er- reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes- mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse- mester, Studierende im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der Hochschule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu- len des Landes. Die TU Ilmenau Hochschule Nordhausen verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Bestandteil Be- standteil ihres Vereinbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunfts- vertragUmset- zung Zukunftsvertrag“ zweckentsprechend einzusetzen. Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver- einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.
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Bundesmittel. Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken stär- ken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase 2021-2023) 2021- Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der TU Ilmenau EAH Jena in den Jahren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter Ziffer V. 1. V.I dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Neben den Bundesmitteln Bundes- mitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die TU Ilmenau EAH Jena in den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung der dritten Programmphase des Hoch- schulpaktes Hochschulpaktes 2020 (Hochschulpakt III). In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die TU Ilmenau EAH Jena in den Schwerpunkten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert: 4.050.000 4.050.000 4.050.000 4.050.000 3.802.000 2.223.000 2.223.000 2.223.000 2.223.000 2.112.000 Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er- reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes- mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse- mester, Studierende im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei SemesterSe- mester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der Hochschule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu- len Hochschulen des Landes. Die TU Ilmenau EAH Jena verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Bestandteil ihres Vereinbarungsbudgets Ver- einbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunfts- vertragZukunftsver- trag“ zweckentsprechend einzusetzen. Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver- einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.
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Bundesmittel. Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase 2021-2023) Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der TU Ilmenau Dualen Hochschule Gera- Eisenach in den Jahren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter Ziffer V. 1. dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung Verfü- gung gestellt. Neben den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die TU Ilmenau Duale Hoch- schule Gera-Eisenach in den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung Ausfinan- zierung der dritten Programmphase des Hoch- schulpaktes Hochschulpaktes 2020 (Hochschulpakt III). In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die TU Ilmenau Duale Hochschule Gera-Eisenach in den Schwerpunkten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert: 4.050.000 4.050.000 4.050.000 4.050.000 3.802.000 816.000 816.000 816.000 816.000 778.000 Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er- reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes- mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse- mester, Studierende im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der Hochschule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu- len des Landes. Die TU Ilmenau Duale Hochschule Gera-Eisenach verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Bestandteil ihres Vereinbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunfts- vertragZukunftsvertrag“ zweckentsprechend einzusetzen. Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver- einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.
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Bundesmittel. Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase 2021-2023) Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der TU Ilmenau Universität Erfurt in den Jahren Jah- ren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter Ziffer V. 1. V.I dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Neben den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die TU Ilmenau Universität Erfurt in den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung der dritten Programmphase des Hoch- schulpaktes Hochschulpaktes 2020 (Hochschulpakt III). In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die TU Ilmenau Universität Erfurt in den Schwerpunkten Schwerpunk- ten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert: 4.050.000 4.050.000 4.050.000 4.050.000 3.802.000 3.250.000 3.250.000 3.250.000 3.250.000 3.083.000 Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er- reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes- mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse- mester, Studierende im Wintersemester WiSe innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der Hochschule Hoch- schule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu- len Hochschulen des Landes. Die TU Ilmenau Universität Erfurt verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Bestandteil ihres ih- res Vereinbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunfts- vertragZu- kunftsvertrag“ zweckentsprechend einzusetzen. Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver- einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.
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Bundesmittel. Bereitstellung von Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (2021-2025) und aus dem Hochschulpakt 2020 (Ausfinanzierungsphase 2021-2023) Gemäß Ziffer 1.6.1 der Rahmenvereinbarung V werden der TU Ilmenau Hochschule für Musik in den Jahren 2021 bis 2025 Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag zusätzlich zu den unter Ziffer Zif- fer V. 1. dieser Vereinbarung ausgewiesenen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Neben Ne- ben den Bundesmitteln aus dem Zukunftsvertrag erhält die TU Ilmenau Hochschule für Musik in den Jahren 2021 bis 2023 anteilig auch Mittel aus der Ausfinanzierung der dritten Programmphase Programm- phase des Hoch- schulpaktes Hochschulpaktes 2020 (Hochschulpakt III). In Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen und ausgehend von den dort ausgewiesenen Mittelansätzen werden für die TU Ilmenau Hochschule für Musik in den Schwerpunkten Schwer- punkten 1 und 2 Mittel in folgender Höhe prognostiziert: 4.050.000 4.050.000 4.050.000 4.050.000 3.802.000 1.012.000 1.012.000 1.012.000 1.012.000 941.000 Die Bereitstellung dieser Mittel in oben genannter Höhe steht unter dem Vorbehalt des Er- reichens der Prognosewerte für die gemäß Zukunftsvertrag für die Verteilung der Bundes- mittel maßgeblichen gewichteten Parameter (Studienanfänger*innen im 1. Hochschulse- mester, Studierende im Wintersemester innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester, Absolvent*innen) sowie unter dem Vorbehalt von gleichbleibenden Anteilen der Hochschule bei der im Thüringer Programm zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen festgelegten Aufteilung der Bundesmittel auf die zehn Hochschu- len des Landes. Die TU Ilmenau Hochschule für Musik verpflichtet sich, die Landeskofinanzierungsmittel, die Bestandteil Bestand- teil ihres Vereinbarungsbudgets sind, gemäß der Ergänzungsvereinbarung „Umsetzung Zukunfts- vertragZukunftsvertrag“ zweckentsprechend einzusetzen. Ergänzend wird auf die Festlegungen der in der Anlage 2 ausgewiesenen Ergänzungsver- einbarung „Umsetzung Zukunftsvertrag“ verwiesen.
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